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Bekanntmachung 910 "Bekanntmachung zu Risikowerten und ...

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2. Technische Maßnahmen<br />

Technische Maßnahmen<br />

Erläuterung<br />

<strong>Bekanntmachung</strong> <strong>910</strong> - Seite - 12 -<br />

I. Niedriges Risiko II. Mittleres Risiko III. Hohes Risiko<br />

./.<br />

Zusätzliche Maßnahmen sind nicht erforderlich,<br />

vorhandene Maßnahmen sind<br />

jedoch bei<strong>zu</strong>behalten, durch regelmäßige<br />

Kontrolle ist sicher<strong>zu</strong>stellen, dass keine<br />

Verschlechterung der Expositionssituati-<br />

Ja<br />

Der Arbeitgeber hat technische Maßnahmen<br />

nach dem Stand der Technik verpflichtend<br />

<strong>zu</strong> ergreifen.<br />

Ja<br />

Der Arbeitgeber ist <strong>zu</strong>m Einsatz der „besten<br />

verfügbaren Technik (BVT)“4 verpflichtet.<br />

Räumliche Abtrennung<br />

on eintritt.<br />

Ja, im Rahmen der Verhältnismäßigkeit<br />

Ja Ja<br />

Erläuterung<br />

Die räumliche Abtrennung eines Arbeitsbereichs hat das Ziel, eine Belastung von Beschäftigten in anderen Arbeitsbereichen durch<br />

freigesetzte krebserzeugende Stoffe <strong>zu</strong> verhindern.<br />

Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit (<strong>zu</strong>r Vermeidung unnötiger Exposition von Der Arbeitgeber hat den Arbeitsbereich<br />

„Bystanders“, Ausschluss vermeidbarer Exposition). Der Arbeitgeber hat den Arbeitsbereich<br />

räumlich ab<strong>zu</strong>trennen, sofern dies mit verhältnismäßigem Aufwand durchführbar<br />

ist.<br />

räumlich ab<strong>zu</strong>trennen.<br />

Reduzierung expositionsrelevanter<br />

Mengen<br />

Ja, im Rahmen der Verhältnismäßigkeit<br />

Ja Ja<br />

Erläuterung Die Reduzierung der verwendeten, expositionsrelevanten Stoffmengen ist ein Mittel <strong>zu</strong>r Minimierung der resultierenden Exposition.<br />

Unabhängig von der tatsächlichen Expositionshöhe <strong>und</strong> dem damit korrespondierenden Risikobereich hat der Arbeitgeber eine<br />

Minimierung der verwendeten, expositionsrelevanten Stoffmenge stets <strong>zu</strong> veranlassen.<br />

Atemschutz Ja Ja<br />

Erläuterung<br />

Der Arbeitgeber muss beim Auftreten von Der Arbeitgeber muss den Beschäftigten<br />

./.<br />

Expositionsspitzen den Beschäftigten die<br />

Verwendung von Atemschutz verpflich-<br />

die Verwendung von Atemschutz verpflichtend<br />

vorschreiben, sofern dies für<br />

tend vorschreiben, im Übrigen hat er ihnen<br />

Atemschutz an<strong>zu</strong>bieten.<br />

die betreffende Tätigkeit <strong>zu</strong>mutbar ist.<br />

Expositionsminimierung<br />

Freiwillig Ja Ja<br />

Erläuterung<br />

4 auch „BAT“ für „best available techniques“<br />

- Ausschuss für Gefahrstoffe - AGS-Geschäftsführung - BAuA - www.baua.de -

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