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Bekanntmachung 910 "Bekanntmachung zu Risikowerten und ...

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5.2 Zuordnung <strong>zu</strong> Maßnahmeoptionen - Gestuftes Maßnahmenkonzept <strong>zu</strong>r Risikominderung<br />

I. Niedriges Risiko<br />

1. Administrative Maßnahmen<br />

Verbot<br />

Erläuterung<br />

./.<br />

Genehmigung mit Auflagen<br />

Erläuterung<br />

Kommunikation mit<br />

der Aufsichtsbehörde<br />

Erläuterung<br />

./.<br />

./.<br />

II. Mittleres Risiko III. Hohes Risiko<br />

./.<br />

./.<br />

Ja<br />

Der Behörde ist an<strong>zu</strong>zeigen,<br />

wenn eine Reduzierung der<br />

Expositionshöhe um einen fest<strong>zu</strong>legenden<br />

Faktor innerhalb<br />

eines fest<strong>zu</strong>legenden Zeitrahmens<br />

nicht möglich ist.<br />

Stoffspezifische Entscheidung<br />

Expositionen können vom AGS<br />

- stoffspezifisch,<br />

- stoff- <strong>und</strong> tätigkeitsspezifisch oder<br />

- stoff- <strong>und</strong> verfahrensspezifisch<br />

für un<strong>zu</strong>lässig erklärt werden. 3 )<br />

<strong>Bekanntmachung</strong> <strong>910</strong> - Seite - 11 -<br />

Denkbar<br />

Stoff-, tätigkeits- <strong>und</strong> verfahrensspezifische Regelungen, stoffspezifische<br />

Ausnahmen durch TRGS möglich, Umset<strong>zu</strong>ngsprobleme ggf. erheblich.<br />

Expositionen können vom AGS für einen begrenzten Zeitraum im Rahmen<br />

einer TRGS<br />

- stoffspezifisch,<br />

- stoff- <strong>und</strong> tätigkeitsspezifisch oder<br />

- stoff- <strong>und</strong> verfahrensspezifisch<br />

für <strong>zu</strong>lässig erklärt werden, sofern die in der TRGS beschriebenen Auflagen<br />

erfüllt werden. 3)<br />

Ja<br />

Der Arbeitgeber hat die <strong>zu</strong>ständige Aufsichtsbehörde <strong>zu</strong> informieren. Liegen<br />

Expositionen im Bereich hohen Risikos <strong>und</strong> ist im Maßnahmenplan eine<br />

Reduzierung der Expositionshöhe in den Bereich mittleren Risikos innerhalb<br />

von drei Jahren nicht vorgesehen, so hat der Arbeitgeber eine Genehmigung<br />

bei der <strong>zu</strong>ständigen Aufsichtsbehörde <strong>zu</strong> beantragen. Als Teil des Antrages<br />

sind die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung <strong>und</strong> der Maßnahmenplan<br />

ein<strong>zu</strong>reichen.<br />

Maßnahmenplan Ja Ja<br />

Erläuterung<br />

Der Arbeitgeber muss einen Maßnahmenplan aufstellen, in dem er unter Angabe konkreter Einzelheiten <strong>zu</strong><br />

folgenden Gesichtspunkten beschreibt, wie eine weitere Expositionsminderung erreicht werden soll:<br />

./.<br />

-<br />

-<br />

in welchen Zeiträumen,<br />

in welchem Ausmaß,<br />

- aufgr<strong>und</strong> welcher Maßnahmen.<br />

Der Maßnahmenplan <strong>und</strong> die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist der <strong>zu</strong>ständigen Behörde auf<br />

Anfrage <strong>zu</strong> übermitteln.<br />

3 Dadurch werden einerseits die Aufsichtsbehörden von Kommunikationsaufgaben entlastet, andererseits wird die Vorausset<strong>zu</strong>ng für eine b<strong>und</strong>eseinheitliche<br />

Voll<strong>zu</strong>gspraxis geschaffen.<br />

- Ausschuss für Gefahrstoffe - AGS-Geschäftsführung - BAuA - www.baua.de -

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