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Bekanntmachung 910 "Bekanntmachung zu Risikowerten und ...

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- Ausschuss für Gefahrstoffe - AGS-Geschäftsführung - BAuA - www.baua.de -<br />

<strong>Bekanntmachung</strong> <strong>910</strong> - Seite - 10 -<br />

Hintergr<strong>und</strong> von sozioökonomischen Überlegungen werden diese Risiken über einen<br />

Zeitraum toleriert.<br />

Im Risikobereich III (Gefahrenbereich) ist das Toleranzrisiko überschritten. Risikominderungsmaßnahmen<br />

sind unverzüglich um<strong>zu</strong>setzen, da die mit diesen Expositionen<br />

korrespondierenden Risiken nicht mehr toleriert werden.<br />

Für fünf Maßnahmengruppen:<br />

1. Administration,<br />

2. Technik,<br />

3. Organisation,<br />

4. Arbeitsmedizin<br />

5. Substitution,<br />

werden mögliche Einzelmaßnahmen aufgeführt <strong>und</strong> den folgenden drei Risikobereichen<br />

<strong>zu</strong>geordnet:<br />

Alternative Nomenklaturen für die Risikobereiche<br />

I. Bereich unterhalb der Akzeptanzschwelle<br />

niedriges Risiko Bereich der Gr<strong>und</strong>maßnahmen<br />

II. Bereich zwischen Akzeptanz- <strong>und</strong> Toleranzschwelle<br />

mittleres Risiko Maßnahmen<br />

III. Bereich oberhalb der Toleranzschwelle hohes Risiko Gefahrenbereich<br />

Die Entscheidung über eine eindeutige <strong>und</strong> unmissverständliche Bezeichnung der<br />

Risikobereiche ist noch <strong>zu</strong> treffen.

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