Nachhaltige Kompostanwendung in der Landwirtschaft
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C Ergebnisse<br />
C 2 Kompostwirkungen <strong>in</strong> den Anwendungsversuchen<br />
C 2.2 Wirkungen auf den Boden<br />
erreicht (vgl. Trendl<strong>in</strong>ie <strong>in</strong> Abbildung 17). Das bedeutet, dass die Humusbilanz des Bodens<br />
schon mit relativ niedrigen Kompostgaben - <strong>in</strong> den Versuchen wurden mit jährlichen Kompostgaben<br />
von nur 5 t/ha TM Mengen an organischer Substanz von <strong>in</strong>sgesamt etwa 25 t/ha TM<br />
(Spannweite 20 - 35 t/ha TM) ausgebracht - positiv bee<strong>in</strong>flusst werden kann.<br />
Pflanzenbaulich zulässige Kompostgaben bis zu maximal 30 t/ha TM im 3jährigen Turnus s<strong>in</strong>d<br />
damit auf jeden Fall geeignet, die Humusgehalte von Ackerböden zu optimieren. Die analogen<br />
E<strong>in</strong>schätzungen, die anhand <strong>der</strong> Positivsalden <strong>der</strong> Humusbilanz von Böden beim Komposte<strong>in</strong>satz<br />
getroffen wurden (vgl. Punkte C 1.1.2.1 und C 2.1.1.1), werden damit durch die langjährigen<br />
Versuchsergebnisse klar bestätigt.<br />
In den drei 12jährigen Versuchen Forchheim, Weierbach und Stockach ergaben sich zur Humusreproduktionsleistung<br />
<strong>der</strong> e<strong>in</strong>gesetzten Komposte folgende <strong>in</strong>teressante Details (vgl. Anhang<br />
2, Teil 1):<br />
Die statistisch gesicherten Anhebungen <strong>der</strong> Humusgehalte folgten <strong>in</strong> Abhängigkeit vom e<strong>in</strong>gesetzten<br />
Kompost, bezogen auf die zugeführte Menge an organischer Substanz, <strong>der</strong> Reihenfolge<br />
Grüngutfertigkompost > Biotonnenabfallfertigkompost > Biotonnenabfallfrischkompost<br />
E<strong>in</strong>e Hochrechnung <strong>der</strong> Humusgehalte auf die Zunahme <strong>der</strong> Mengen an organischer Substanz<br />
im Boden (0 – 30 cm) ergab folgende Wie<strong>der</strong>f<strong>in</strong>dungsraten <strong>der</strong> zugeführten organischen Kompostsubstanz:<br />
Grüngut-Fertigkompost (Standort Weierbach, schluffiger Lehm) 50,6 %<br />
Biotonnen-Fertigkompost (Standort Forchheim, lehmiger Sand) 45,7 %<br />
Biotonnen-Frischkompost (Standort Stockach, schluffig-toniger Lehm) 29,7 %<br />
Die Humusanreicherung betrug bei <strong>der</strong> nach Bioabfall-Verordnung maximal zulässigen Kompostgabe<br />
von jährlich 10 t TM/ha:<br />
Grüngut-Fertigkompost (Standort Weierbach) 0,82 t Corg/ha*a<br />
Biotonnen-Fertigkompost (Standort Forchheim) 0,97 t Corg/ha*a<br />
Biotonnen-Frischkompost (Standort Stockach) 1,13 t Corg/ha*a<br />
Die E<strong>in</strong>stellung e<strong>in</strong>es fließgleichgewichtig stabilen Humusgehaltes wurde <strong>in</strong> den 12 Versuchsjahren<br />
durch die geprüften Kompostgaben nicht erreicht. Bis zum Versuchsabschluss blieb <strong>der</strong><br />
l<strong>in</strong>eare Anstieg <strong>der</strong> Humusmengen im Boden ungebrochen. Damit gehen die erzielten Ergebnisse<br />
deutlich über die Angaben aus dem VDLUFA-Standpunkt „Humusbilanzierung“ (KÖR-<br />
SCHENS et al. 2004) h<strong>in</strong>aus, <strong>der</strong> für Komposte e<strong>in</strong>erseits e<strong>in</strong>e hohe Humusreproduktionsleistung<br />
von etwa 40 bis 50 % <strong>der</strong> dem Boden zugeführten organischen Substanz angibt. An<strong>der</strong>erseits<br />
wird hier jedoch davon ausgegangen, dass auch diese organische Substanz nach E<strong>in</strong>stellung<br />
e<strong>in</strong>es standort- und nutzungstypischen Humusgehaltes <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Bilanzperiode (<strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> Regel e<strong>in</strong>e Fruchtfolgerotation) abgebaut ist, wobei für die Humusbilanzierung deutlich ger<strong>in</strong>gere<br />
Kompostgaben zugrunde gelegt werden als <strong>in</strong> dem vorgestellten Kompostprojekt geprüft<br />
worden s<strong>in</strong>d.<br />
Aus deutschen Dauerdüngungsfeldversuchen kann e<strong>in</strong> mittlerer Humus-C-Bedarf von etwa<br />
0,4 t/ha*a abgeleitet werden, wenn ke<strong>in</strong>e Rückführung von Ackerrückständen als organische<br />
Primärsubstanz erfolgt. Die nach VDLUFA-Standpunkt „Humusbilanzierung“ für die drei geprüf-<br />
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