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Nachhaltige Kompostanwendung in der Landwirtschaft

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A <strong>Nachhaltige</strong> <strong>Kompostanwendung</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Landwirtschaft</strong> - Kurzfassung des Projektberichtes<br />

A 4 <strong>Nachhaltige</strong> <strong>Kompostanwendung</strong> - Grundsätze und Anwendungsempfehlungen<br />

A 4.2 Anwendungsregeln<br />

Im Ergebnis s<strong>in</strong>d folgende Regeln für e<strong>in</strong>e nachhaltige <strong>Kompostanwendung</strong> im landwirtschaftlichen<br />

Pflanzenbau zu beachten (vgl. Kasten 4).<br />

Maßgebend für die Höhe <strong>der</strong> Kompostgabe ist nach Dünge-Verordnung die Gewährleistung<br />

ausgeglichener Nährstoffsalden im Rahmen von Fruchtfolgerotationen. Dabei dürfen die Obergrenzen<br />

lt. Bioabfall-Verordnung von 20 bzw. 30 t/ha TM im 3jährigen Turnus nicht überschritten<br />

werden. Entsprechend den „Regeln guter fachlicher Praxis“ bewegen sich optimale Gaben,<br />

bei denen Positivsalden an Phosphor und Kalium kaum auftreten, um 20 t/ha TM entsprechend<br />

etwa 30 - 40 t/ha FM. Bei ungünstigen Bodenverhältnissen (Strukturprobleme usw.) s<strong>in</strong>d höhere<br />

Kompostgaben bis zur Obergrenze von 30 t/ha TM, im Ausnahmefall auch höher, s<strong>in</strong>nvoll,<br />

um e<strong>in</strong>e zügige Bodenverbesserung zu erreichen.<br />

Die Zufuhren <strong>der</strong> Kernnährstoffe Phosphor und Kalium s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Düngebilanz auf Grund<br />

ihrer nachweislich guten Düngewirkung stets voll anzurechnen, um Positivsalden zuverlässig<br />

zu vermeiden. Der unvermeidliche Positivsaldo an Magnesium (die Zufuhr übersteigt die ger<strong>in</strong>geren<br />

Pflanzenentzüge stets) ist, wie die Projektergebnisse zeigten, ke<strong>in</strong> Nachteil, weil er <strong>der</strong><br />

permanenten Mg-Auswaschung entgegenwirkt und auch für e<strong>in</strong>e allmähliche Anhebung <strong>der</strong><br />

pflanzenverfügbaren Mg-Bodengehalte sorgt.<br />

Um optimale Ernteerträge zu gewährleisten, müssen Kompostgaben stets mit e<strong>in</strong>er N-Ergänzungsdüngung<br />

(m<strong>in</strong>eralisch und/o<strong>der</strong> organisch) komb<strong>in</strong>iert werden, weil <strong>der</strong> düngewirksame<br />

N-Anteil von Komposten sehr ger<strong>in</strong>g ausfällt. Der <strong>in</strong> <strong>der</strong> Düngebilanz jährlich anrechenbare<br />

N-Anteil <strong>der</strong> N-Gesamtzufuhr mit den Kompostgaben beträgt bei kurzfristiger <strong>Kompostanwendung</strong><br />

im Mittel nur maximal 3 % (<strong>in</strong> günstigen Fällen, z.B. hohe lösliche N-Gehalte des<br />

Kompostes, bis zu 10 %). Bei langjährigem regelmäßigem Komposte<strong>in</strong>satz s<strong>in</strong>d höhere anrechenbare<br />

N-Anteile von jährlich 5 - 12 % (<strong>in</strong> günstigen Fällen bis zu 20 %) zu veranschlagen.<br />

Deshalb ist e<strong>in</strong> N-Positivsaldo, <strong>der</strong> über die zulässige Höhe lt. Dünge-Verordnung h<strong>in</strong>aus geht,<br />

unvermeidlich. Er ist aus Sicht des Boden- und Gewässerschutzes aber tolerierbar, weil 60 - 80<br />

% <strong>der</strong> N-Zufuhr mittelfristig im Humus gebunden bleiben und nur allmählich m<strong>in</strong>eralisiert werden.<br />

Das belegen nicht nur die ger<strong>in</strong>g ansteigenden Nm<strong>in</strong>-Gehalte, son<strong>der</strong>n auch die nachgewiesenen<br />

zunehmenden Anteile an <strong>in</strong>ertem Stickstoff N<strong>in</strong>ert des Bodens nach regelmäßiger<br />

<strong>Kompostanwendung</strong>. Im Nährstoffvergleich s<strong>in</strong>d die o.g. jährlich anrechenbaren N-Anteile <strong>der</strong><br />

N-Gesamtzufuhr 17 , die bei regelmäßiger <strong>Kompostanwendung</strong> allmählich ansteigen, entsprechend<br />

zu berücksichtigen. Der verbleibende N-Positivsaldo aus <strong>der</strong> <strong>Kompostanwendung</strong> ist als<br />

unvermeidlicher Überschuss gemäß §5 (3) Anlage 6 (Zeile 15) Dünge-Verordnung zu bewerten<br />

Es steht dabei außer Frage, dass dieser N-Überhang durch geeignete pflanzenbauliche Maßnahmen<br />

niedrig zu halten ist 18 .<br />

Für die praktische <strong>Kompostanwendung</strong> haben sich folgende Anwendungsterm<strong>in</strong>e und verfahrenstechnische<br />

H<strong>in</strong>weise bewährt (vgl. Tabelle 10):<br />

17 Sie be<strong>in</strong>halten jeweils den löslichen N-Anteil sowie den zunehmend steigenden N-Anteil, <strong>der</strong> sich aus<br />

<strong>der</strong> M<strong>in</strong>eralisierung <strong>der</strong> organischen Substanz (Humus) ergibt.<br />

18 Der N-Überschuss lt. Dünge-Verordnung bezieht sich nur auf den N-Düngebedarf <strong>der</strong> Pflanze. Faktisch<br />

bleibt aber <strong>der</strong> größere Teil <strong>der</strong> N-Gesamtzufuhr mit den Kompostgaben <strong>in</strong> <strong>der</strong> organischen<br />

Substanz gebunden und geht über die Humusreproduktion allmählich <strong>in</strong> den Humusgehalt des Bodens<br />

e<strong>in</strong>. Dieser „N-Überhang“ ist als notwendige Bedarfsposition zu bewerten und nicht mit dem<br />

düngewirksamen N-Überschuss lt. Dünge-Verordnung gleichzusetzen.

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