Nachhaltige Kompostanwendung in der Landwirtschaft
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A <strong>Nachhaltige</strong> <strong>Kompostanwendung</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Landwirtschaft</strong> - Kurzfassung des Projektberichtes<br />
A 4 <strong>Nachhaltige</strong> <strong>Kompostanwendung</strong> - Grundsätze und Anwendungsempfehlungen<br />
A 4.1 Grundsätze und Entscheidungsf<strong>in</strong>dung<br />
sich dabei <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nach dem Düngebedarf an Kernnährstoffen gemäß Dünge-Verordnung,<br />
<strong>der</strong> durch die Ertragserwartung sowie die düngewirksamen Nährstoffanteile des Bodens bestimmt<br />
wird. In letzter Zeit wird aber die Deckung und Optimierung des Humusbedarfs <strong>der</strong> Böden<br />
zunehmend zum Schwerpunkt <strong>der</strong> <strong>Kompostanwendung</strong>, vor allem bei suboptimalen Bodenbed<strong>in</strong>gungen.<br />
Bedarf an organischer Kompostsubstanz besteht vor allem dann, wenn die Humusbilanz<br />
negativ ausfällt, häufig bei Marktfruchtbetrieben mit <strong>in</strong>tensiver Produktion und Strohabfuhr, und<br />
die Humusgehalte des Bodens Optimalwerte für e<strong>in</strong>zelne Bodenarten unterschreiten. An<strong>der</strong>erseits<br />
sollte jedoch <strong>der</strong> Komposte<strong>in</strong>satz bei sehr hohen Humusgehalten begrenzt werden, mit<br />
Ausnahme von Böden mit akuter Erosionsgefahr. Kompost wirkt <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie bei schlechten<br />
Bodenzuständen, wie e<strong>in</strong>er suboptimalen Bodenstruktur (z.B. Bodenverdichtungen), e<strong>in</strong>em<br />
unzureichenden Wasserhaushalt (z.B. zu ger<strong>in</strong>ge Wasserb<strong>in</strong>dung bzw. nutzbare Feldkapazität),<br />
e<strong>in</strong>er zu ger<strong>in</strong>gen Bodenaktivität (z.B. unzureichende mikrobielle Biomasse, auch zu ger<strong>in</strong>ge<br />
Regenwurmtätigkeit u.a.) und nicht zuletzt bei erhöhter Erosionsgefahr, vorteilhaft. Die<br />
Projektergebnisse haben klar gezeigt, dass auf Grund des hohen Anteiles an reproduzierbarem<br />
Kohlenstoff <strong>in</strong> Komposten e<strong>in</strong>e nachhaltige Humusanreicherung im Boden stattf<strong>in</strong>det, auch<br />
wenn das Niveau e<strong>in</strong>er ausgeglichenen Humusbilanz überschritten wird.<br />
Mit regelmäßigen Kompostgaben kann <strong>der</strong> Düngebedarf an Kernnährstoffen (Phosphor, Kalium,<br />
Magnesium), sofern Bedarf besteht, d.h. die Versorgung des Bodens unzureichend (Gehaltsklassen<br />
A und B) bzw. ausreichend ist (Gehaltsklasse C), zum<strong>in</strong>dest teilweise, meist sogar<br />
vollständig gedeckt werden. In <strong>der</strong> Regel bilden die Zufuhren an Phosphor und Kalium auf<br />
Grund ihrer optimalen Düngewirksamkeit (volle Anrechung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Düngebilanz!) den begrenzenden<br />
Faktor <strong>der</strong> <strong>Kompostanwendung</strong>. Um e<strong>in</strong>e ausgeglichene Düngebilanz zu gewährleisten,<br />
darf Kompost deshalb - wie an<strong>der</strong>e Düngemittel auch - bei Gehaltsklasse D nur e<strong>in</strong>geschränkt<br />
und bei Gehaltsklasse E nicht mehr angewendet werden, um mögliche Überdüngungen<br />
des Bodens, verbunden mit <strong>der</strong> Gefahr <strong>der</strong> Nährstoffauswaschung (vor allem Kalium!) sicher<br />
zu vermeiden. Letztlich ist auch die Kalkzufuhr mit Kompostgaben, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Größenordnung e<strong>in</strong>er Erhaltungskalkung, zu berücksichtigen. Bei sehr hohen pH-Werten ist jedoch<br />
e<strong>in</strong>e <strong>Kompostanwendung</strong> zu unterlassen, um weitere pH-Anhebungen <strong>in</strong> pflanzenbaulich<br />
ungünstige pH-Bereiche zu vermeiden.<br />
Im 3. Schritt <strong>der</strong> Entscheidungsf<strong>in</strong>dung ist die Eignung des e<strong>in</strong>zusetzenden Kompostes zu klären<br />
(vgl. Kasten 3). Dafür kommen nur Komposte <strong>in</strong>frage, die die Vorgaben <strong>der</strong> Düngemittel-<br />
Verordnung an organische NPK-Dünger (Nährstoffgehalte >0,5 % N bzw. K2O und >0,5 %<br />
P2O5) o<strong>der</strong> organische PK-Dünger erfüllen. Bei niedrigeren Nährstoffgehalten s<strong>in</strong>d die Komposte<br />
als Bodenhilfstoffe e<strong>in</strong>zustufen. E<strong>in</strong>e erhöhte Anwendungssicherheit können dabei gütegesicherte<br />
Komposte erbr<strong>in</strong>gen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Gewährleistung <strong>der</strong> Risikokriterien.<br />
Hierbei geht es - über die Erfüllung <strong>der</strong> Vorgaben <strong>der</strong> Bioabfall-Verordnung h<strong>in</strong>aus - darum,<br />
dass die Schwermetallgehalte die Grenzwerte möglichst weit unterschreiten, die Komposte von<br />
Fremdstoffen >2 mm möglichst frei s<strong>in</strong>d (Werte um 0,1 % TM und niedriger), nur ger<strong>in</strong>ge Anteile<br />
an Ste<strong>in</strong>en >5 mm aufweisen sowie ke<strong>in</strong>e Unkrautsamen enthalten und die Komposte im Ergebnis<br />
e<strong>in</strong>er ordnungsgemäßen Heißrotte e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>wandfreien seuchen- und phytohygienischen<br />
Status aufweisen. Gütegesicherte Komposte werden regelmäßig und unabhängig überwacht.<br />
Die Angaben <strong>der</strong> vorgeschriebenen Warendeklaration gehen über die Pflichtangaben<br />
<strong>der</strong> düngemittelrechtlichen Kennzeichnung h<strong>in</strong>aus. Auf diese Weise wird die Anwendung