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Mustervereinssatzung - Landesverband Westfalen und Lippe der ...

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Teil V: Schlussbestimmungen<br />

§ 37 Die Aufhebung <strong>der</strong> bisherigen Satzung<br />

Die Regelungen <strong>der</strong> bisherigen Satzung werden aufgehoben<br />

<strong>und</strong> durch diese ersetzt.<br />

§ 38 Das Recht des Vorstandes zur Satzungsän<strong>der</strong>ung<br />

o<strong>der</strong> Ergänzung<br />

(1) Der Vorstand ist berechtigt, unwesentliche Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong><br />

Ergänzungen redaktioneller Art selbständig vorzunehmen,<br />

auch soweit sie vom Registergericht gefor<strong>der</strong>t werden.<br />

(2) Angenommen in <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung am:<br />

____________________________________ __________________<br />

(3) Eingetragen im Vereinsregister Amtsgericht:<br />

____________________________________ __________________<br />

____________________________________ __________________<br />

__________________________________, den ____________________<br />

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