Mustervereinssatzung - Landesverband Westfalen und Lippe der ...
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§ 36 Die Folge vertragswidrigen Verhaltens (1) Mitglieder und Gartenpächter haben zur Pflege des Gemeinschaftslebens beizutragen, Ruhe und Ordnung zu halten und gute Nachbarschaft zu pflegen. (2) Der Vorstand achtet auf Einhaltung der Gartenordnung. Seinen Weisungen und Abmahnungen ist Folge zu leisten. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei einer der kleingärtnerischen Nutzung widersprechenden Bewirtschaftung des Kleingartens, darf er diesen ohne vorherige Anmeldung betreten. (3) Verstöße gegen diese Gartenordnung, die nach schriftlicher Abmahnung mit angemessener Fristsetzung des Vorstandes nicht behoben oder nicht unterlassen werden, sind eine Verletzung des Pachtvertrages und berechtigen zur Kündigung des Einzelpachtvertrages. 31
Teil V: Schlussbestimmungen § 37 Die Aufhebung der bisherigen Satzung Die Regelungen der bisherigen Satzung werden aufgehoben und durch diese ersetzt. § 38 Das Recht des Vorstandes zur Satzungsänderung oder Ergänzung (1) Der Vorstand ist berechtigt, unwesentliche Änderungen oder Ergänzungen redaktioneller Art selbständig vorzunehmen, auch soweit sie vom Registergericht gefordert werden. (2) Angenommen in der Mitgliederversammlung am: ____________________________________ __________________ (3) Eingetragen im Vereinsregister Amtsgericht: ____________________________________ __________________ ____________________________________ __________________ __________________________________, den ____________________ 32
- Seite 1 und 2: Satzung des Kleingärtnervereins
- Seite 3 und 4: Seite § 25 Teil IV: Gartenordnung
- Seite 6: Aufnahmebestätigung Der Kleingärt
- Seite 9 und 10: (2) Der Zweck wird verwirklicht dur
- Seite 11 und 12: dem Verpächter die Fortsetzung des
- Seite 13 und 14: c) Genehmigung des Haushaltsplanes
- Seite 15 und 16: d) der Kassierer e) der Fachberater
- Seite 17 und 18: k) die Bestellung des Wertermittler
- Seite 19 und 20: Teil II: Rechte und Pflichten aus d
- Seite 21 und 22: ordnungsmäßigen Zustand zu verset
- Seite 23 und 24: (5) Kann der Garten zu dem als ange
- Seite 25 und 26: Teil III: Schlichtungsverfahren §
- Seite 27 und 28: Teil IV: Gartenordnung Regelungen d
- Seite 29 und 30: (7) Park- und Waldbäume dürfen nu
- Seite 31: § 32 Die Ver- und Entsorgung in de
- Seite 35 und 36: Zur Herstellung des satzungsgemäß
- Seite 37 und 38: Zur Herstellung des satzungsgemäß
§ 36 Die Folge vertragswidrigen Verhaltens<br />
(1) Mitglie<strong>der</strong> <strong>und</strong> Gartenpächter haben zur Pflege des Gemeinschaftslebens<br />
beizutragen, Ruhe <strong>und</strong> Ordnung zu halten<br />
<strong>und</strong> gute Nachbarschaft zu pflegen.<br />
(2) Der Vorstand achtet auf Einhaltung <strong>der</strong> Gartenordnung. Seinen<br />
Weisungen <strong>und</strong> Abmahnungen ist Folge zu leisten. Bei<br />
vertragswidrigem Verhalten, insbeson<strong>der</strong>e bei einer <strong>der</strong><br />
kleingärtnerischen Nutzung wi<strong>der</strong>sprechenden Bewirtschaftung<br />
des Kleingartens, darf er diesen ohne vorherige Anmeldung<br />
betreten.<br />
(3) Verstöße gegen diese Gartenordnung, die nach schriftlicher<br />
Abmahnung mit angemessener Fristsetzung des Vorstandes<br />
nicht behoben o<strong>der</strong> nicht unterlassen werden, sind eine Verletzung<br />
des Pachtvertrages <strong>und</strong> berechtigen zur Kündigung<br />
des Einzelpachtvertrages.<br />
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