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Mustervereinssatzung - Landesverband Westfalen und Lippe der ...

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schädigungszahlung durch den Verein findet in diesem Falle<br />

nicht statt. Die Auseinan<strong>der</strong>setzung ist Sache des überlebenden<br />

Pächters <strong>und</strong> <strong>der</strong> Erben untereinan<strong>der</strong>.<br />

(4) Ein Eintrittsrecht beim Tod eines bisherigen Alleinpächters<br />

für seinen Ehegatten o<strong>der</strong> Lebenspartner besteht nicht.<br />

§ 20 Die Abwicklung des Pachtverhältnisses bei <strong>der</strong> Kündigung<br />

<strong>der</strong> Gesamtanlage<br />

Muss eine Kleingartenanlage infolge wirksamer Kündigung<br />

durch den Verpächter o<strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stückseigentümer ganz<br />

o<strong>der</strong> teilweise herausgegeben werden (§ 9 Abs. 1, Ziffern 4-<br />

6 B<strong>und</strong>eskleingartengesetz), erhält die dabei anfallende Entschädigung<br />

<strong>der</strong> Pächter für den Kleingarten <strong>und</strong> <strong>der</strong> Verein<br />

für die vereinseigenen Einrichtungen. Die Mittel sind zur<br />

Erstellung neuer Kleingärten zu verwenden.<br />

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