Mustervereinssatzung - Landesverband Westfalen und Lippe der ...
Mustervereinssatzung - Landesverband Westfalen und Lippe der ...
Mustervereinssatzung - Landesverband Westfalen und Lippe der ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
schädigungszahlung durch den Verein findet in diesem Falle<br />
nicht statt. Die Auseinan<strong>der</strong>setzung ist Sache des überlebenden<br />
Pächters <strong>und</strong> <strong>der</strong> Erben untereinan<strong>der</strong>.<br />
(4) Ein Eintrittsrecht beim Tod eines bisherigen Alleinpächters<br />
für seinen Ehegatten o<strong>der</strong> Lebenspartner besteht nicht.<br />
§ 20 Die Abwicklung des Pachtverhältnisses bei <strong>der</strong> Kündigung<br />
<strong>der</strong> Gesamtanlage<br />
Muss eine Kleingartenanlage infolge wirksamer Kündigung<br />
durch den Verpächter o<strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stückseigentümer ganz<br />
o<strong>der</strong> teilweise herausgegeben werden (§ 9 Abs. 1, Ziffern 4-<br />
6 B<strong>und</strong>eskleingartengesetz), erhält die dabei anfallende Entschädigung<br />
<strong>der</strong> Pächter für den Kleingarten <strong>und</strong> <strong>der</strong> Verein<br />
für die vereinseigenen Einrichtungen. Die Mittel sind zur<br />
Erstellung neuer Kleingärten zu verwenden.<br />
23