Mustervereinssatzung - Landesverband Westfalen und Lippe der ...
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(8) Die Vorstandsmitglie<strong>der</strong> haben den Kassenprüfern über die<br />
Geschäftsführung Auskunft zu erteilen <strong>und</strong> ihnen in den<br />
Schriftverkehr sowie in Bücher, Belege, Verzeichnisse <strong>und</strong><br />
Bestände Einsicht zu gewähren.<br />
§ 10 Die Aufwandsentschädigungen <strong>und</strong> Arbeitsverträge<br />
(1) Alle Inhaber von Vereinsämtern sind gr<strong>und</strong>sätzlich ehrenamtlich<br />
tätig. Jedoch kann den Vorstandsmitglie<strong>der</strong>n, den<br />
Kassenprüfern <strong>und</strong> den Delegierten zur Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
des Bezirks- Stadtverbandes <strong>der</strong> entstandene Aufwand<br />
entsprechend den steuerrechtlichen Vorschriften erstattet<br />
werden.<br />
(2) Falls jedoch die anfallenden Arbeiten das zumutbare Maß<br />
ehrenamtlicher Tätigkeit übersteigen, können hauptamtliche<br />
Kräfte eingestellt werden. Hier ist insbeson<strong>der</strong>e auf die<br />
Angemessenheit <strong>der</strong> Vergütung ein beson<strong>der</strong>es Augenmerk<br />
zu richten. Weiterhin ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag abzuschließen,<br />
<strong>der</strong> die Vergütung <strong>und</strong> die Arbeitszeit regelt. Der<br />
Arbeitsvertrag ist vom Vorstand zu genehmigen.<br />
(3) Die bestellten Amtsträger des Vereins, insbeson<strong>der</strong>e Vorstandsmitglie<strong>der</strong>,<br />
können auf Beschluss <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
angemessene Vergütungen für ihren Arbeitso<strong>der</strong><br />
Zeitaufwand (Tätigkeitsvergütungen) erhalten.<br />
§ 11 Das Geschäftsjahr des Vereins<br />
Das Geschäftsjahr ist das Kalen<strong>der</strong>jahr.<br />
§ 12 Die Auflösung des Vereins<br />
(1) Wird die Auflösung des Kleingärtnervereins o<strong>der</strong> die Än<strong>der</strong>ung<br />
seines Zweckes <strong>und</strong> <strong>der</strong> Aufgaben (§§ 2, 3) auf einer<br />
dafür einberufenen Mitglie<strong>der</strong>versammlung in ordnungsmäßiger<br />
Weise beschlossen, so erfolgt die Liquidation durch<br />
den Vorstand.<br />
(2) Bei Auflösung o<strong>der</strong> Aufhebung des Vereins o<strong>der</strong> bei Wegfall<br />
seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an<br />
den Bezirks-/Stadtverband _____________________________,<br />
<strong>der</strong> es unmittelbar <strong>und</strong> ausschließlich zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
unter § 2 <strong>der</strong> Satzung genannten Zwecke (För<strong>der</strong>ung des<br />
Kleingartenwesens) zu verwenden hat.<br />
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