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Mitgliederversammlung - Landesverband Westfalen und Lippe der ...

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<strong>Mitglie<strong>der</strong>versammlung</strong> 2006<br />

56<br />

Wahlordnung<br />

Wahlordnung<br />

zur <strong>Mitglie<strong>der</strong>versammlung</strong><br />

1. Die Besetzung von Ämtern erfolgt durch Wahlen, das<br />

heißt durch Beschlüsse <strong>der</strong> <strong>Mitglie<strong>der</strong>versammlung</strong>.<br />

2. Wählbar ist jedes Organisationsmitglied das anwesend<br />

ist o<strong>der</strong> vorher dem Vorstand die schriftliche Zustimmung<br />

zur Übernahme eines Amtes mitgeteilt hat.<br />

3. Über die Besetzung eines jeden Amtes wird einzeln<br />

abgestimmt; in <strong>der</strong> Regel durch Handzeichen, bei<br />

mehreren Kandidaten-Vorschlägen mit Stimmzettel.<br />

Gewählt ist, wer in einer Abstimmung mehr als<br />

die Hälfte <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt<br />

sich keine einfache Mehrheit, so findet ein zweiter<br />

Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten<br />

Stimmen erhält (relatives Wahlrecht). Bei Stimmengleichheit<br />

wird <strong>der</strong> zweite Wahlgang wie<strong>der</strong>holt.<br />

Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet<br />

das Los. Stimmenthaltungen <strong>und</strong> ungültige Stimmen<br />

zählen nicht mit.<br />

4. Die Mitglie<strong>der</strong> des Mandatsprüfungs- <strong>und</strong> Wahlausschusses<br />

haben die Ergebnisse des Wahlvorgangs<br />

festzustellen <strong>und</strong> diese dem Versammlungsleiter<br />

schriftlich mitzuteilen, <strong>der</strong> sie bekannt gibt.<br />

5. Über die Abstimmungsweisen <strong>und</strong> Wahlverfahren,<br />

die nicht durch Satzung o<strong>der</strong> diese Wahlordnung<br />

geregelt sind, entscheidet <strong>der</strong> Versammlungsleiter.

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