Mitgliederversammlung - Landesverband Westfalen und Lippe der ...

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27.04.2013 Aufrufe

Mitgliederversammlung 2006 54 Haushaltsplanung und Finanzen Haushaltsplan 2006/2007 des Landesverbandes Westfalen und Lippe der Kleingärtner e.V. Voranschlag Ergebnis Voranschlag Ergebnis Voranschlag Voranschlag 2004 2004 2005 2005 2006 2007 Einnahmen Mitgliedsbeiträge 778.000,00 779.195,00 777.000,00 777.457,50 776.000,00 775.000,00 Zinserträge 10.000,00 9.416,59 8.000,00 12.085,49 8.000,00 7.000,00 Zuschuß Landesregierung 75.000,00 87.000,00 72.000,00 75.000,00 50.000,00 50.000,00 Spenden 0,00 1.965,00 0,00 1.702,00 0,00 0,00 Zuschuss Lehr- und Lerngarten 0,00 40.105,00 0,00 0,00 0,00 0,00 sonstige Erlöse 0,00 0,00 0,00 13.230,61 15.000,00 15.000,00 Auflösung Rücklage 0,00 30.000,00 0,00 20.000,00 0,00 0,00 Entnahme aus dem Vermögen 36.627,00 17.636,61 112.127,00 29.667,87 80.272,00 100.272,00 899.627,00 965.318,20 969.127,00 929.143,47 929.272,00 947.272,00 Voranschlag Ergebnis Voranschlag Ergebnis Voranschlag Voranschlag 2004 2004 2005 2005 2006 2007 Ausgaben Beiträge BDG 47.000,00 46.491,60 47.000,00 46.466,10 47.000,00 47.000,00 Kollektiv-Haftpflichtversicherung 14.000,00 13.658,10 14.000,00 13.634,70 14.000,00 14.000,00 Afa Gebäude Verwaltungskosten 28.263,00 28.263,00 28.263,00 28.263,00 28.263,00 28.263,00 Gehälter 184.000,00 183.748,14 189.000,00 188.551,57 193.000,00 197.000,00 Aufwandsentschädigungen 11.875,00 11.875,00 11.875,00 11.875,00 11.875,00 11.875,00 Reisekosten, Tagegelder 15.000,00 15.071,30 15.000,00 15.368,58 15.000,00 15.000,00 Porto, Frachten 5.000,00 4.810,21 5.000,00 3.992,45 5.000,00 5.000,00 Fernsprechgebühren 6.000,00 4.459,32 6.000,00 4.928,92 6.000,00 6.000,00 Bürokosten 19.000,00 18.837,82 20.000,00 20.908,16 20.000,00 20.000,00 Inventar 10.000,00 10.388,32 10.000,00 9.244,20 10.000,00 10.000,00 Versicherungen Landesverband 7.000,00 7.014,04 7.000,00 7.384,62 7.500,00 7.500,00 Ehrungen 4.500,00 4.438,86 4.500,00 4.999,66 5.000,00 5.000,00 Rechts- und Sozialberatung 5.000,00 4.953,40 5.000,00 5.284,80 5.000,00 5.000,00 Sonstige Kosten 2.500,00 1.757,98 2.500,00 2.188,90 2.500,00 2.500,00 Zuführung zur freien Rücklage Fachberatung und Schulung 0,00 3.000,00 0,00 4.000,00 0,00 0,00 Schulungsbetrieb 145.000,00 143.978,48 150.000,00 150.657,92 150.000,00 155.000,00 Grundsteuer 1.489,00 1.633,90 1.489,00 1.633,91 1.634,00 1.634,00 Tagungskosten 11.500,00 10.860,21 11.500,00 10.890,00 11.500,00 11.500,00 Öffentlichkeitsarbeit 17.500,00 17.334,94 17.500,00 17.364,01 17.500,00 17.500,00 Jugendpflege 3.500,00 3.500,00 3.500,00 3.500,00 3.500,00 3.500,00 Verbandszeitung 225.000,00 223.201,99 230.000,00 230.893,67 235.000,00 240.000,00 Porto Verbandszeitung 136.500,00 135.840,29 140.000,00 136.523,15 140.000,00 144.000,00 Ausbau - Lehr- und Lerngärten 0,00 70.201,30 50.000,00 10.590,15 0,00 0,00 Zuführung zum Verbandsvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 899.627,00 965.318,20 969.127,00 929.143,47 929.272,00 947.272,00

Geschäftsordnung zur Mitgliederversammlung 1. Die Leitung der Versammlung obliegt dem Verbandsvorsitzenden, im Verhinderungsfall dem Stellvertreter. 2. Der Versammlungsleiter eröffnet die Versammlung. 3. Er stellt die Ordnungsmäßigkeit ihrer Einberufung sowie ihre Beschlussfähigkeit fest. 4. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit gibt er die Tagesordnung bekannt und lässt über die Geschäftsund Wahlordnung beschließen. 5. Die Versammlung wird nach der Tagesordnung gemäß der beschlossenen Geschäfts- und Wahlordnung abgewickelt. Dabei ist folgendes Verfahren zu beachten: Der Versammlungsleiter hat zu dem jeweils zur Verhandlung stehenden Tagesordnungspunkt zunächst dem Berichterstatter oder Antragsteller das Wort zu erteilen. Anschließend wird die Aussprache eröffnet. An der Aussprache können sich alle Stimmberechtigten beteiligen. Wortmeldungen erfolgen schriftlich über die Mandatsprüfungskommission an den Versammlungsleiter. Sie werden in ihrer Reihenfolge abgewickelt. Vorstandsmitglieder und der Geschäftsführer können das Wort außer der Reihe erhalten. Nach Beendigung der Aussprache steht dem Berichterstatter das Schlusswort zu. 6. Zu den anstehenden Tagesordnungspunkten kann ein Delegierter jeweils zweimal sprechen mit Ausnahme des Berichterstatters und der Mitglieder des Vorstandes. In besonderen Fällen (Richtigstellungen und ergänzenden Ausführungen) kann der Versammlungsleiter ihm erneut das Wort erteilen. 7. Als Sprechdauer kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung generell oder für einzelne Tagesordnungspunkte eine bestimmte Redezeit festgesetzt werden. Auch ohne Zeitbeschränkung wird Geschäftsordnung erwartet, dass jeder Diskussionsredner sich kurz fasst und keine Wiederholungen macht. 8. Zur Geschäftsordnung ist das Wort außer der Reihe zu erteilen, jedoch nicht während einer Rede oder Abstimmung. 9. Anträge auf Schluss der Debatte kann nur ein Stimmberechtigter stellen, der an der Debatte nicht beteiligt war. Solche Anträge sind sofort zu behandeln. Es kann jeweils nur einer für und ein zweiter gegen den Antrag sprechen. Vor einer Abstimmung über den Antrag auf Schluss der Debatte sind die Wortmeldungen bzw. die vorliegenden Rednerlisten bekannt zu geben. 10. Gültige Beschlüsse können nur zu den vorliegenden Tagesordnungspunkten gefasst werden, die den Delegierten mit der schriftlichen Einberufung der Mitgliederversammlung bekannt geworden sind. 11. Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit (qualitative Mehrheit) der anwesenden Stimmberechtigten. _ Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. _ Beschlüsse, durch welche die Satzung abgeändert wird, bedürfen der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten. _ Ungültige Stimmen bzw. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. _ Abgestimmt wird in der Regel durch Handzeichen; auf Antrag eines Drittels der anwesenden Stimmberechtigten jedoch durch Stimmzettel. 12. Die Mitglieder des Mandatsprüfungs- und Wahlausschusses unterstützen den Versammlungsleiter bei der Feststellung der Beschlussergebnisse. Mitgliederversammlung 2006 55

Geschäftsordnung<br />

zur <strong>Mitglie<strong>der</strong>versammlung</strong><br />

1. Die Leitung <strong>der</strong> Versammlung obliegt dem Verbandsvorsitzenden,<br />

im Verhin<strong>der</strong>ungsfall dem Stellvertreter.<br />

2. Der Versammlungsleiter eröffnet die Versammlung.<br />

3. Er stellt die Ordnungsmäßigkeit ihrer Einberufung<br />

sowie ihre Beschlussfähigkeit fest.<br />

4. Nach Feststellung <strong>der</strong> Beschlussfähigkeit gibt er die<br />

Tagesordnung bekannt <strong>und</strong> lässt über die Geschäfts<strong>und</strong><br />

Wahlordnung beschließen.<br />

5. Die Versammlung wird nach <strong>der</strong> Tagesordnung gemäß<br />

<strong>der</strong> beschlossenen Geschäfts- <strong>und</strong> Wahlordnung<br />

abgewickelt.<br />

Dabei ist folgendes Verfahren zu beachten:<br />

Der Versammlungsleiter hat zu dem jeweils zur Verhandlung<br />

stehenden Tagesordnungspunkt zunächst<br />

dem Berichterstatter o<strong>der</strong> Antragsteller das Wort zu<br />

erteilen. Anschließend wird die Aussprache eröffnet.<br />

An <strong>der</strong> Aussprache können sich alle Stimmberechtigten<br />

beteiligen. Wortmeldungen erfolgen schriftlich<br />

über die Mandatsprüfungskommission an den<br />

Versammlungsleiter. Sie werden in ihrer Reihenfolge<br />

abgewickelt. Vorstandsmitglie<strong>der</strong> <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Geschäftsführer können das Wort außer <strong>der</strong> Reihe<br />

erhalten. Nach Beendigung <strong>der</strong> Aussprache steht<br />

dem Berichterstatter das Schlusswort zu.<br />

6. Zu den anstehenden Tagesordnungspunkten kann<br />

ein Delegierter jeweils zweimal sprechen mit Ausnahme<br />

des Berichterstatters <strong>und</strong> <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des<br />

Vorstandes. In beson<strong>der</strong>en Fällen (Richtigstellungen<br />

<strong>und</strong> ergänzenden Ausführungen) kann <strong>der</strong> Versammlungsleiter<br />

ihm erneut das Wort erteilen.<br />

7. Als Sprechdauer kann durch Beschluss <strong>der</strong> <strong>Mitglie<strong>der</strong>versammlung</strong><br />

generell o<strong>der</strong> für einzelne Tagesordnungspunkte<br />

eine bestimmte Redezeit festgesetzt<br />

werden. Auch ohne Zeitbeschränkung wird<br />

Geschäftsordnung<br />

erwartet, dass je<strong>der</strong> Diskussionsredner sich kurz fasst<br />

<strong>und</strong> keine Wie<strong>der</strong>holungen macht.<br />

8. Zur Geschäftsordnung ist das Wort außer <strong>der</strong> Reihe<br />

zu erteilen, jedoch nicht während einer Rede o<strong>der</strong><br />

Abstimmung.<br />

9. Anträge auf Schluss <strong>der</strong> Debatte kann nur ein<br />

Stimmberechtigter stellen, <strong>der</strong> an <strong>der</strong> Debatte nicht<br />

beteiligt war. Solche Anträge sind sofort zu behandeln.<br />

Es kann jeweils nur einer für <strong>und</strong> ein zweiter<br />

gegen den Antrag sprechen. Vor einer Abstimmung<br />

über den Antrag auf Schluss <strong>der</strong> Debatte sind die<br />

Wortmeldungen bzw. die vorliegenden Rednerlisten<br />

bekannt zu geben.<br />

10. Gültige Beschlüsse können nur zu den vorliegenden<br />

Tagesordnungspunkten gefasst werden, die den<br />

Delegierten mit <strong>der</strong> schriftlichen Einberufung <strong>der</strong><br />

<strong>Mitglie<strong>der</strong>versammlung</strong> bekannt geworden sind.<br />

11. Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit<br />

(qualitative Mehrheit) <strong>der</strong> anwesenden<br />

Stimmberechtigten.<br />

_ Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.<br />

_ Beschlüsse, durch welche die Satzung abgeän<strong>der</strong>t<br />

wird, bedürfen <strong>der</strong> Mehrheit von zwei Dritteln <strong>der</strong><br />

anwesenden Stimmberechtigten.<br />

_ Ungültige Stimmen bzw. Stimmenthaltungen<br />

werden nicht mitgezählt.<br />

_ Abgestimmt wird in <strong>der</strong> Regel durch Handzeichen;<br />

auf Antrag eines Drittels <strong>der</strong> anwesenden<br />

Stimmberechtigten jedoch durch Stimmzettel.<br />

12. Die Mitglie<strong>der</strong> des Mandatsprüfungs- <strong>und</strong> Wahlausschusses<br />

unterstützen den Versammlungsleiter<br />

bei <strong>der</strong> Feststellung <strong>der</strong> Beschlussergebnisse.<br />

<strong>Mitglie<strong>der</strong>versammlung</strong> 2006<br />

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