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Mitgliederversammlung - Landesverband Westfalen und Lippe der ...

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Serviceleistungen <strong>und</strong> Schulungsarbeit<br />

Zahlreiche Serviceleistungen des B<strong>und</strong>esverbandes<br />

sollen den Verbänden <strong>und</strong> Vereinen vor Ort die Arbeit<br />

erleichtern. So ist in großer Stückzahl ein Fol<strong>der</strong> mit<br />

dem Titel „Klein(e) Gärten bei uns ganz groß geschrieben“<br />

kostenlos zu Werbezwecken zur Verfügung<br />

gestellt worden.<br />

Die Broschüre „Aktuelles Kleingartenrecht“ soll die<br />

Orientierung in <strong>der</strong> Rechtsprechung erleichtern. Diesem<br />

Zweck dient auch die Urteilsammlung, die auf<br />

CD-ROM zur Verfügung steht.<br />

Die sich ständig än<strong>der</strong>nde Rechtslage infolge <strong>der</strong><br />

Rechtsprechung macht einen Erfahrungs- <strong>und</strong> Meinungsaustausch<br />

zwischen den Rechtsanwälten, die mit<br />

den Fällen aus dem Kleingartenwesen befasst sind,<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Diese Anwälte treffen sich deshalb in <strong>der</strong><br />

Regel jährlich in Berlin.<br />

Die „Grüne Schriftenreihe“, die sowohl in Schriftform<br />

als auch als CD-ROM verfügbar ist, bietet für Multiplikatoren<br />

eine wichtige Arbeitsgr<strong>und</strong>lage. Darüber hin-<br />

Hartz IV bedeutet für viele Menschen in diesem Land schmerzhafte<br />

finanzielle Einschnitte. „Mancher Vereinsvorsitzende<br />

macht sich Gedanken, weil 20 bis 25% <strong>der</strong> Kleingärtner seiner<br />

Anlage von Hartz IV betroffen sind“, betonte Ingo Kleist, Präsident<br />

des BDG. Sie haben Sorgen, dass sie sich den Garten<br />

nicht mehr leisten können <strong>und</strong> erwägen die Kündigung, um die<br />

Pacht, den Vereinsbeitrag <strong>und</strong> die Nebenkosten zu sparen.<br />

„Was soll ich tun?“, fragt sich so mancher Vereinsvorsitzende.<br />

Der B<strong>und</strong>esverband Deutscher Gartenfre<strong>und</strong>e (BDG) hat sich<br />

bei dem damals zuständigen B<strong>und</strong>esminister für Wirtschaft<br />

<strong>und</strong> Arbeit, Wolfgang Clement, <strong>und</strong> <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esagentur für<br />

Arbeit nachdrücklich um eine Regelung zugunsten <strong>der</strong> Kleingärtner<br />

bemüht – mit Erfolg.<br />

In dem Schreiben des B<strong>und</strong>esministeriums heißt es:<br />

„Als Vermögen sind gr<strong>und</strong>sätzlich alle verwertbaren Vermögensgegenstände<br />

zu berücksichtigen. Vermögen ist verwertbar,<br />

wenn es für den Lebensunterhalt verwendet bzw. sein<br />

Geldwert für den Lebensunterhalt durch Verbrauch, Übertragung,<br />

Beleihung, Vermietung o<strong>der</strong> Verpachtung nutzbar gemacht<br />

werden kann.<br />

aus wird sie auch von wissenschaftlichen Fachbibliotheken<br />

angefor<strong>der</strong>t.<br />

Die Erstellung eines Leitbildes des BDG wurde nach<br />

einem Managementseminar, das mit den Führungskräften<br />

aus den Landesverbänden <strong>und</strong> dem BDG durchgeführt<br />

wurde, konkretisiert. Das fertige Leitbild ist mit<br />

<strong>der</strong> Augustausgabe 2004 „DER FACHBERATER“ allen<br />

Kleingartenorganisationen zugegangen. Das Leitbild<br />

macht die Stärken <strong>und</strong> die Ziele des B<strong>und</strong>esverbandes<br />

deutlich. An diesem Leitbild werden sich alle Aktivitäten<br />

des Verbandes messen lassen müssen.<br />

Einen großen Raum nimmt die Schulungsarbeit des BDG<br />

ein. Sie dient <strong>der</strong> Weiterbildung von Multiplikatoren, die<br />

ihrerseits das erworbene Wissen ihren Verbänden <strong>und</strong><br />

Vereinen zur Verfügung stellen. Die Bildungsarbeit ist<br />

dabei sehr breit gestreut. Sie umfasst die Sachgebiete<br />

Fachberatung, Umwelt, Gesellschaft <strong>und</strong> Soziales, Recht,<br />

Öffentlichkeitsarbeit <strong>und</strong> Verbandsmanagement.<br />

Weitere Informationen finden Sie im Internet:<br />

www.kleingarten-b<strong>und</strong>.de<br />

Hartz IV: Kleingärten sind kein verwertbares Vermögen<br />

BDG<br />

Bei Kleingärten nach dem B<strong>und</strong>eskleingartengesetz wird<br />

einschließlich <strong>der</strong> Lauben gemäß § 3 Abs. 2 dieses Gesetzes<br />

davon ausgegangen, dass diese in <strong>der</strong> Regel nicht zu verwerten<br />

sind <strong>und</strong> damit auch kein zu berücksichtigendes Vermögen<br />

darstellen. Diese Regelung ist auch in die Durchführungshinweise<br />

<strong>der</strong> B<strong>und</strong>esagentur für Arbeit aufgenommen worden, um<br />

die Anwendung in <strong>der</strong> Praxis sicherzustellen.“<br />

Die genaue Formulierung in <strong>der</strong> Ausführungsvorschrift<br />

lautet:<br />

„(7) Kleingärten nach dem B<strong>und</strong>eskleingartengesetz sind<br />

einschließlich <strong>der</strong> Lauben gemäß § 3 Abs. 2 dieses Gesetzes<br />

in <strong>der</strong> Regel nicht zu verwerten.“<br />

Damit stehen die Kleingärtner unter dem Schutz des B<strong>und</strong>eskleingartengesetzes.<br />

Die Mitarbeiter <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esagentur für<br />

Arbeit haben dem BDG diese Rechtsauffassung schriftlich<br />

bestätigt. Für die betroffenen Kleingartenpächter – schätzungsweise<br />

150.000 bis 200.000 Kleingärtnerfamilien b<strong>und</strong>esweit<br />

– bedeutet dies, dass <strong>der</strong> Kleingarten inklusive Laube<br />

bei <strong>der</strong> Berechnung des Arbeitslosengeldes II kein anrechenbares<br />

Vermögen darstellt.<br />

<strong>Mitglie<strong>der</strong>versammlung</strong> 2006<br />

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