Mitgliederversammlung - Landesverband Westfalen und Lippe der ...
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Serviceleistungen <strong>und</strong> Schulungsarbeit<br />
Zahlreiche Serviceleistungen des B<strong>und</strong>esverbandes<br />
sollen den Verbänden <strong>und</strong> Vereinen vor Ort die Arbeit<br />
erleichtern. So ist in großer Stückzahl ein Fol<strong>der</strong> mit<br />
dem Titel „Klein(e) Gärten bei uns ganz groß geschrieben“<br />
kostenlos zu Werbezwecken zur Verfügung<br />
gestellt worden.<br />
Die Broschüre „Aktuelles Kleingartenrecht“ soll die<br />
Orientierung in <strong>der</strong> Rechtsprechung erleichtern. Diesem<br />
Zweck dient auch die Urteilsammlung, die auf<br />
CD-ROM zur Verfügung steht.<br />
Die sich ständig än<strong>der</strong>nde Rechtslage infolge <strong>der</strong><br />
Rechtsprechung macht einen Erfahrungs- <strong>und</strong> Meinungsaustausch<br />
zwischen den Rechtsanwälten, die mit<br />
den Fällen aus dem Kleingartenwesen befasst sind,<br />
erfor<strong>der</strong>lich. Diese Anwälte treffen sich deshalb in <strong>der</strong><br />
Regel jährlich in Berlin.<br />
Die „Grüne Schriftenreihe“, die sowohl in Schriftform<br />
als auch als CD-ROM verfügbar ist, bietet für Multiplikatoren<br />
eine wichtige Arbeitsgr<strong>und</strong>lage. Darüber hin-<br />
Hartz IV bedeutet für viele Menschen in diesem Land schmerzhafte<br />
finanzielle Einschnitte. „Mancher Vereinsvorsitzende<br />
macht sich Gedanken, weil 20 bis 25% <strong>der</strong> Kleingärtner seiner<br />
Anlage von Hartz IV betroffen sind“, betonte Ingo Kleist, Präsident<br />
des BDG. Sie haben Sorgen, dass sie sich den Garten<br />
nicht mehr leisten können <strong>und</strong> erwägen die Kündigung, um die<br />
Pacht, den Vereinsbeitrag <strong>und</strong> die Nebenkosten zu sparen.<br />
„Was soll ich tun?“, fragt sich so mancher Vereinsvorsitzende.<br />
Der B<strong>und</strong>esverband Deutscher Gartenfre<strong>und</strong>e (BDG) hat sich<br />
bei dem damals zuständigen B<strong>und</strong>esminister für Wirtschaft<br />
<strong>und</strong> Arbeit, Wolfgang Clement, <strong>und</strong> <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esagentur für<br />
Arbeit nachdrücklich um eine Regelung zugunsten <strong>der</strong> Kleingärtner<br />
bemüht – mit Erfolg.<br />
In dem Schreiben des B<strong>und</strong>esministeriums heißt es:<br />
„Als Vermögen sind gr<strong>und</strong>sätzlich alle verwertbaren Vermögensgegenstände<br />
zu berücksichtigen. Vermögen ist verwertbar,<br />
wenn es für den Lebensunterhalt verwendet bzw. sein<br />
Geldwert für den Lebensunterhalt durch Verbrauch, Übertragung,<br />
Beleihung, Vermietung o<strong>der</strong> Verpachtung nutzbar gemacht<br />
werden kann.<br />
aus wird sie auch von wissenschaftlichen Fachbibliotheken<br />
angefor<strong>der</strong>t.<br />
Die Erstellung eines Leitbildes des BDG wurde nach<br />
einem Managementseminar, das mit den Führungskräften<br />
aus den Landesverbänden <strong>und</strong> dem BDG durchgeführt<br />
wurde, konkretisiert. Das fertige Leitbild ist mit<br />
<strong>der</strong> Augustausgabe 2004 „DER FACHBERATER“ allen<br />
Kleingartenorganisationen zugegangen. Das Leitbild<br />
macht die Stärken <strong>und</strong> die Ziele des B<strong>und</strong>esverbandes<br />
deutlich. An diesem Leitbild werden sich alle Aktivitäten<br />
des Verbandes messen lassen müssen.<br />
Einen großen Raum nimmt die Schulungsarbeit des BDG<br />
ein. Sie dient <strong>der</strong> Weiterbildung von Multiplikatoren, die<br />
ihrerseits das erworbene Wissen ihren Verbänden <strong>und</strong><br />
Vereinen zur Verfügung stellen. Die Bildungsarbeit ist<br />
dabei sehr breit gestreut. Sie umfasst die Sachgebiete<br />
Fachberatung, Umwelt, Gesellschaft <strong>und</strong> Soziales, Recht,<br />
Öffentlichkeitsarbeit <strong>und</strong> Verbandsmanagement.<br />
Weitere Informationen finden Sie im Internet:<br />
www.kleingarten-b<strong>und</strong>.de<br />
Hartz IV: Kleingärten sind kein verwertbares Vermögen<br />
BDG<br />
Bei Kleingärten nach dem B<strong>und</strong>eskleingartengesetz wird<br />
einschließlich <strong>der</strong> Lauben gemäß § 3 Abs. 2 dieses Gesetzes<br />
davon ausgegangen, dass diese in <strong>der</strong> Regel nicht zu verwerten<br />
sind <strong>und</strong> damit auch kein zu berücksichtigendes Vermögen<br />
darstellen. Diese Regelung ist auch in die Durchführungshinweise<br />
<strong>der</strong> B<strong>und</strong>esagentur für Arbeit aufgenommen worden, um<br />
die Anwendung in <strong>der</strong> Praxis sicherzustellen.“<br />
Die genaue Formulierung in <strong>der</strong> Ausführungsvorschrift<br />
lautet:<br />
„(7) Kleingärten nach dem B<strong>und</strong>eskleingartengesetz sind<br />
einschließlich <strong>der</strong> Lauben gemäß § 3 Abs. 2 dieses Gesetzes<br />
in <strong>der</strong> Regel nicht zu verwerten.“<br />
Damit stehen die Kleingärtner unter dem Schutz des B<strong>und</strong>eskleingartengesetzes.<br />
Die Mitarbeiter <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esagentur für<br />
Arbeit haben dem BDG diese Rechtsauffassung schriftlich<br />
bestätigt. Für die betroffenen Kleingartenpächter – schätzungsweise<br />
150.000 bis 200.000 Kleingärtnerfamilien b<strong>und</strong>esweit<br />
– bedeutet dies, dass <strong>der</strong> Kleingarten inklusive Laube<br />
bei <strong>der</strong> Berechnung des Arbeitslosengeldes II kein anrechenbares<br />
Vermögen darstellt.<br />
<strong>Mitglie<strong>der</strong>versammlung</strong> 2006<br />
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