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Mitgliederversammlung - Landesverband Westfalen und Lippe der ...

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<strong>Mitglie<strong>der</strong>versammlung</strong> 2006<br />

32<br />

Satzung<br />

Neue Mustersatzung<br />

für Bezirks-/Stadtverbände<br />

Ein gutes Jahr haben die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Arbeitsgruppe<br />

„Satzung“ recherchiert <strong>und</strong> analysiert, Anregungen aus<br />

den Verbänden bewertet <strong>und</strong> aufgenommen. Das Resultat<br />

kann sich sehen lassen:<br />

Eine völlig neu überarbeitete <strong>und</strong> auf die neuen tatsächlichen<br />

<strong>und</strong> rechtlichen Verhältnisse zugeschnittene<br />

Satzung. So sind dem Vereinszweck hinzugefügt<br />

worden „die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ges<strong>und</strong>heit durch Gartenarbeit,<br />

das Erleben <strong>der</strong> Gartengemeinschaft <strong>und</strong> das<br />

Erzeugen von ges<strong>und</strong>em Obst <strong>und</strong> Gemüse“ sowie „die<br />

Einglie<strong>der</strong>ung von Mitbürgern, um <strong>der</strong>en gesellschaftliche<br />

Ausgrenzung zu vermeiden“. Damit soll die Bedeutung<br />

des Kleingartenwesens für die physische <strong>und</strong><br />

psychische Ges<strong>und</strong>erhaltung sowie für die Integration<br />

deutscher <strong>und</strong> ausländischer Mitbürger verdeutlicht<br />

werden.<br />

Damit Kleingartenanlagen durch den Verkauf von Gr<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong> Boden nicht in ihrem Fortbestand gefährdet werden,<br />

soll künftig gegebenenfalls durch Gr<strong>und</strong>erwerb<br />

seitens <strong>der</strong> kleingärtnerischen Organisationen <strong>der</strong> Erhalt<br />

<strong>der</strong> Kleingarteneigenschaft gesichert werden können.<br />

Insoweit wurde deshalb diese Möglichkeit zur Verwirklichung<br />

des Vereinszweckes eingefügt. Neu ist<br />

auch die Möglichkeit für die Bezirks- <strong>und</strong> Stadtverbände,<br />

insbeson<strong>der</strong>e bei großer Anzahl von Mitgliedsvereinen,<br />

Unterglie<strong>der</strong>ungen (z.B. Bezirke), zu bilden.<br />

Der Neuregelung in <strong>der</strong> Mustervereinssatzung entsprechend,<br />

ist auch in <strong>der</strong> Mustersatzung für Bezirks-/Stadtverbände<br />

die Unterscheidung zwischen geschäftsführendem<br />

<strong>und</strong> erweitertem Vorstand entfallen. So soll<br />

es künftig nur einen Vorstand geben, <strong>der</strong> aus dem Vorsitzenden,<br />

stellvertretenden Vorsitzenden, Schriftführer,<br />

Kassierer, Fachberater, Berater für Frauen, Jugend<br />

<strong>und</strong> Familie <strong>und</strong> mindestens drei Beisitzern besteht.<br />

Der Vorstand übernimmt in Zukunft als starkes Organ<br />

viele Aufgaben, die bisher vom „erweiterten Vorstand“<br />

wahrgenommen wurden.<br />

Völlig neu ist die Möglichkeit, dass bei Bedarf, z.B. in<br />

größeren Verbänden, auf Beschluss <strong>der</strong> <strong>Mitglie<strong>der</strong>versammlung</strong><br />

ein Vorstandsrat gebildet werden kann,<br />

dem, neben den Mitglie<strong>der</strong>n des Vorstandes, die Vorsitzenden<br />

<strong>der</strong> Kleingärtnervereine angehören. Soweit<br />

Unterglie<strong>der</strong>ungen (z.B. Bezirke) gebildet wurden, treten<br />

an die Stelle <strong>der</strong> Vereinsvorsitzenden von den<br />

Bezirken gewählte Vertreter. Durch diese Regelung soll<br />

eine größere Mitwirkungsmöglichkeit <strong>der</strong> Vereine<br />

zwischen den <strong>Mitglie<strong>der</strong>versammlung</strong>en ermöglicht<br />

werden. Dies ist auch deshalb sinnvoll, weil durch<br />

die Satzung den Bezirks- <strong>und</strong> Stadtverbänden künftig<br />

die Möglichkeit gegeben wird, die <strong>Mitglie<strong>der</strong>versammlung</strong><br />

im Zweijahresrhythmus einzuberufen.<br />

Die Vorteile einer neuen Mustersatzung für Bezirks-/<br />

Stadtverbände liegen auf <strong>der</strong> Hand:<br />

_ Der Bezirks-/Stadtverband erhält eine rechtlich<br />

f<strong>und</strong>ierte <strong>und</strong> geprüfte Satzung aus einem Guss.<br />

Er kann einfach auf diese Satzung – eine Empfehlung<br />

<strong>und</strong> Serviceleistung des <strong>Landesverband</strong>es –<br />

zurückgreifen <strong>und</strong> sie durch die <strong>Mitglie<strong>der</strong>versammlung</strong><br />

des Bezirks-/Stadtverbandes beschließen<br />

lassen.<br />

_ Eine einheitliche Satzung bringt mehr Rechtssicherheit<br />

für die Vorstände. Rechtsfragen zur Satzung<br />

können wesentlich einfacher geklärt werden, wenn<br />

wir landauf <strong>und</strong> landab die gleiche Satzung anwenden.<br />

_ Die neue Mustersatzung für Bezirks-/Stadtverbände<br />

passt genau zu den Bestimmungen <strong>der</strong> bekannten<br />

Mustervereinssatzung.<br />

_ Die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften <strong>der</strong><br />

Satzung wurden mit <strong>der</strong> zuständigen Oberfinanzdirektion<br />

abgestimmt.<br />

Die Satzung finden Sie auch im Internet (www.kleingarten.de/Publikationen)<br />

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