Teil 1 - Kinderrechte Afrika eV
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Kinder in Gefängnissen und in Polizeigewahrsam<br />
Mali, Senegal, Elfenbeinküste, Togo, D.R. Kongo<br />
Mütter mit ihren Kleinkindern im Gefängnis<br />
Mali, Senegal, Elfenbeinküste, D.R. Kongo<br />
Kindersoldaten<br />
D.R. Kongo<br />
Mali<br />
Liberia<br />
Ausgebeutete Kinder<br />
In Kinshasa und in der Kasaï-Provinz, D.R. Kongo<br />
Straßenkinder<br />
Abidjan, Elfenbeinküste<br />
Behinderte Kinder<br />
Abidjan, Elfenbeinküste<br />
Elfenbeinküste<br />
Togo<br />
D.R. Kongo<br />
Unser Engagement 2003<br />
Kinder – Opfer von bewaffneten Konflikten<br />
Liberia<br />
Kinderarbeiter:<br />
Lastenträgerinnen in Lomé, Togo<br />
Junge Haushaltshilfen in Abidjan, Elfenbeinküste<br />
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BICE Deutschland e.V.<br />
Vorstand:<br />
Prof. Dr. med. Peter Stingl<br />
Horst Buchmann<br />
Klaus Sänger<br />
Hubert Henninger<br />
Ordentliche Mitglieder:<br />
Irene Berger, Freiburg<br />
Jutta Fichtner, Lahr<br />
Heinz Fütterer, Lahr<br />
Gudrun Hemker, Schwetzingen<br />
Claus Hemker, Schwetzingen<br />
Peter Klein, Stühlingen<br />
Dr. Ariane Küster, Düsseldorf<br />
Prof. Dr. Jorge Serrano, Leuven<br />
Maria Stingl, Steingaden<br />
Dominique Vergnon, Brüssel<br />
Kinder in Gefängnissen oder in Polizeigewahrsam<br />
– Mütter mit Kleinkindern im Gefängnis.<br />
Regionalprojekt in der D.R. Kongo, der Elfenbeinküste, in<br />
Mali, Senegal und Togo.<br />
Projektfinanzierung: 344.217 Euro<br />
Nach 8 Jahren intensiven Engagements ist dieses Projekt im Dezember 2003 zu Ende gegangen.<br />
Im Sinne der UN–Kinderrechtskonvention legte BICE seinen Aktivitäten einen rechtsorientierten<br />
Handlungsansatz zugrunde. Seine Umsetzung hatte für die vom Projekt begünstigten Kinder zur<br />
Folge, dass ihre Rechte in allen Verfahrensabschnitten, beginnend bei der Verhaftung im<br />
Polizeikommissariat bis hin zur sozialen Wiedereingliederung, gefördert und wirksam geschützt<br />
werden konnten.<br />
Artikel 7: Recht auf Name und Staatsangehörigkeit<br />
Dank der Unterstützung von BICE konnten Säuglinge, die während der Inhaftierung ihrer Mütter<br />
geboren wurden, innerhalb der gesetzlichen Frist offiziell registriert werden. Für die älteren Kinder,<br />
bei denen die vorgeschriebene Registrierungsfrist bereits verstrichen war, wurde durch unseren<br />
Rechtsbeistand die nachträgliche Ausstellung einer Geburtsurkunde erreicht.<br />
Artikel 12: Recht auf eine eigene Meinung und ihre Berücksichtigung<br />
Kinder erfahren zunehmend Anerkennung als Rechtssubjekt. Die Schulung von Anwälten, Staatsanwälten,<br />
Richtern, Polizeibeamten und Sozialarbeitern in <strong>Kinderrechte</strong>n sowie die regelmäßige<br />
Anwesenheit von BICE-Mitarbeitern als Vermittler haben dazu geführt, dass sich Kinder immer öfter<br />
vor Polizei und Justiz äußern können, ohne körperliche oder verbale Gewalt befürchten zu müssen.<br />
Immer häufiger wird die Aussage eines Kindes auch bei von diesen Behörden zu treffenden<br />
Entscheidungen berücksichtigt. Vor Gericht hat sich das Kind zunehmend aus seiner Rolle als<br />
»infans« (lat.: derjenige, der nicht spricht) befreit, um endlich als eine Person mit fundamentalen<br />
Rechten anerkannt zu werden. Zum Beispiel sind Polizeibeamte immer häufiger bereit, dem Kind auf<br />
dessen Verlangen das Vernehmungsprotokoll nochmals vorzulesen und die geltend gemachten Fehler<br />
oder Ergänzungen zu berücksichtigen.<br />
Artikel 15: Recht auf Vereinigungen und Versammlungen<br />
Konkrete Beispiele, wie die Kinder ihre Grundrechte selbst fördern. Im Jahre 2003 legte BICE besonderen<br />
Wert auf die aktive Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen und reaktivierte bereits bestehende<br />
Jugendgruppen im Kongo. Diese organisierten verschiedene Veranstaltungen mit dem Ziel,<br />
andere Kinder, aber auch Erwachsene, über die Rechte von Kindern sowie über ihre bedrückende<br />
Situation in Gefängnissen zu informieren. Durch solche Maßnahmen fällt es den Familien leichter, die<br />
Rückkehr ihrer aus dem Gefängnis entlassenen Kinder zu akzeptieren.<br />
Artikel 37: Recht auf Schutz vor Folter und Freiheitsentzug<br />
Sichtlicher Rückgang von grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlungen. Die Partner<br />
von BICE, insbesondere die Polizeibeamten und das Gefängnispersonal, die im Strafrecht und im aktiven<br />
Zuhören geschult wurden, haben zunehmend ein Verhalten entwickelt, dass die Rechte und die<br />
Würde des Kindes respektiert. Durch regelmäßige Präsenz und kontinuierliche Schulung und<br />
Beeinflussung des Gefängnispersonals konnte ein deutlicher Rückgang von Brutalitäten (Schläge mit<br />
der Faust, mit dem Gürtel oder Stromkabel) sowie von sexuellen Angriffen auf Mädchen und entwürdigende<br />
Nötigungen, wie sich vollständig auszuziehen, erreicht werden.<br />
Bedeutende Reduzierung von willkürlichen Verhaftungen. Im Rahmen seiner Zusammenarbeit mit dem<br />
Staat hat BICE für jedes Land, in dem BICE tätig ist, offizielle Zugangsgenehmigungen für<br />
Gefängnisse und Arrestzellen während der Untersuchungshaft erhalten.<br />
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