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4 - 7 Benutzungs- und Entgeltordnung für die ... - Stadt Kierspe

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<strong>Benutzungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Entgeltordnung</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Nutzung von Räumen Gruppe 4<br />

in Gebäuden <strong>und</strong> von Gr<strong>und</strong>stücken der <strong>Stadt</strong> <strong>Kierspe</strong> Abschnitt 7<br />

__________________________________________________________________________________________<br />

§ 10 (Inkrafttreten)<br />

Die <strong>Benutzungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Entgeltordnung</strong> tritt am 01.07.2013 in Kraft.<br />

Gleichzeitig treten <strong>die</strong> Bedingungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Benutzung von Schulräumen zu<br />

außerschulischen Zwecken <strong>und</strong> Festsetzung der <strong>Benutzungs</strong>entgelte der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Kierspe</strong> vom 01.07.1994, <strong>die</strong> Festsetzung privatrechtlicher Entgelte <strong>für</strong> <strong>die</strong> Nutzung<br />

von stadteigenen <strong>und</strong> angepachteten Einrichtungen - einschließlich der Sportanlagen<br />

- der <strong>Stadt</strong> <strong>Kierspe</strong> <strong>und</strong> <strong>die</strong> <strong>Benutzungs</strong>ordnung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlage an<br />

der Gesamtschule <strong>Kierspe</strong> vom 01.01.1976 außer Kraft.<br />

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