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Antrag auf Erteilung einer Befahrgenehmigung für ... - Karlstadt

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Stadt <strong>Karlstadt</strong><br />

Örtliche Straßenverkehrsbehörde<br />

Zum Helfenstein 2<br />

97753 <strong>Karlstadt</strong><br />

Tel.: 09353 7902 29<br />

Fax: 09353 790277 29<br />

E-Mail: schalling.margarete@karlstadt.de<br />

<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Befahrgenehmigung</strong> <strong>für</strong><br />

(Bitte gut lesbar - in Druckbuchstaben ausfüllen)<br />

□ Lieferanten <strong>für</strong> die Fußgängerzone<br />

□ Lieferanten <strong>für</strong> den verkehrsberuhigten Bereich mit Fahrzeugen über einem<br />

zulässigen Gesamtgewicht von 7,49 t<br />

Ich beantrage eine <strong>Befahrgenehmigung</strong> <strong>für</strong><br />

Unternehmen/Firma Ansprechpartner<br />

Betriebssitz (PLZ, Ort) Straße (Haus-Nr.)<br />

Telefon-Nr./Handy-Nr. E-Mail<br />

Fahrzeugart (Pkw, Kombi usw., zulässiges Gesamtgewicht) Amtl. Kennzeichen<br />

Lieferstelle<br />

Firma/Baustelle Straße<br />

<strong>für</strong> den Zeitraum von 2013 bis 2013<br />

Ich versichere, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen. Mir ist bekannt, dass unrichtige Angaben die<br />

Entziehung der <strong>Befahrgenehmigung</strong> zur Folge haben und als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden können. Mir ist<br />

auch bekannt, dass die <strong>Befahrgenehmigung</strong> nach Wegfall der Zuteilungsvoraussetzungen (z. B. Aufgabe des<br />

Betriebssitzes in der Fußgängerzone) oder nach Abl<strong>auf</strong> des Zeitraumes ungültig wird und nicht mehr benutzt<br />

werden darf.<br />

<strong>Karlstadt</strong>, Datum Unterschrift des <strong>Antrag</strong>stellers<br />

Die Belieferung ist innerhalb der regulären Lieferzeiten (werktags 7 - 11 Uhr) nicht möglich/zumutbar<br />

(nachfolgend bitte begründen).<br />

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<strong>Antrag</strong> <strong>Befahrgenehmigung</strong> Lieferanten 1/Stand Nov. 2012


<strong>Befahrgenehmigung</strong> <strong>für</strong> Lieferanten <strong>für</strong> die Fußgängerzone und/oder <strong>für</strong> den<br />

verkehrsberuhigten Bereich mit Kraftfahrzeugen über einem zulässigen<br />

Gesamtgewicht von 7,49 t<br />

Die Zuteilung ist nur möglich, wenn die Lieferstelle in der Fußgängerzone liegt und/oder der verkehrsberuhigte<br />

Bereich mit Kraftfahrzeugen über einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,49 t befahren werden muss.<br />

Folgende Unterlagen werden benötigt:<br />

1. Ausgefüllter <strong>Antrag</strong> mit Unterschrift (Original)<br />

2. Kraftfahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I (Kopie)<br />

3. Noch gültige <strong>Befahrgenehmigung</strong>en müssen bei <strong>einer</strong> Änderung der bisherigen Angaben oder vor<br />

<strong>Erteilung</strong> <strong>einer</strong> neuen <strong>Befahrgenehmigung</strong> abgegeben werden.<br />

4. Die Gebühren <strong>für</strong> <strong>Befahrgenehmigung</strong>en betragen:<br />

als Einzelausnahmegenehmigung pro angefangene Woche 15,00 €<br />

als Dauerausnahmegenehmigung pro Jahr 60,00 €<br />

Diesen <strong>Antrag</strong> können Sie uns auch ausgefüllt und unterschrieben, unter Beigabe sämtlicher Unterlagen, per<br />

E-Mail oder Fax zukommen lassen.<br />

Die <strong>Befahrgenehmigung</strong> wird Ihnen zusammen mit der Rechnung per Post zugestellt.<br />

Stadt <strong>Karlstadt</strong><br />

Örtlicher Straßenverkehrsbehörde<br />

<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Befahrgenehmigung</strong> Lieferanten 2/Stand Nov. 2012

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