Antrag auf Erteilung einer Befahrgenehmigung für ... - Karlstadt
Antrag auf Erteilung einer Befahrgenehmigung für ... - Karlstadt
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Stadt <strong>Karlstadt</strong><br />
Örtliche Straßenverkehrsbehörde<br />
Zum Helfenstein 2<br />
97753 <strong>Karlstadt</strong><br />
Tel.: 09353 7902 29<br />
Fax: 09353 790277 29<br />
E-Mail: schalling.margarete@karlstadt.de<br />
<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Befahrgenehmigung</strong> <strong>für</strong><br />
(Bitte gut lesbar - in Druckbuchstaben ausfüllen)<br />
□ Lieferanten <strong>für</strong> die Fußgängerzone<br />
□ Lieferanten <strong>für</strong> den verkehrsberuhigten Bereich mit Fahrzeugen über einem<br />
zulässigen Gesamtgewicht von 7,49 t<br />
Ich beantrage eine <strong>Befahrgenehmigung</strong> <strong>für</strong><br />
Unternehmen/Firma Ansprechpartner<br />
Betriebssitz (PLZ, Ort) Straße (Haus-Nr.)<br />
Telefon-Nr./Handy-Nr. E-Mail<br />
Fahrzeugart (Pkw, Kombi usw., zulässiges Gesamtgewicht) Amtl. Kennzeichen<br />
Lieferstelle<br />
Firma/Baustelle Straße<br />
<strong>für</strong> den Zeitraum von 2013 bis 2013<br />
Ich versichere, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen. Mir ist bekannt, dass unrichtige Angaben die<br />
Entziehung der <strong>Befahrgenehmigung</strong> zur Folge haben und als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden können. Mir ist<br />
auch bekannt, dass die <strong>Befahrgenehmigung</strong> nach Wegfall der Zuteilungsvoraussetzungen (z. B. Aufgabe des<br />
Betriebssitzes in der Fußgängerzone) oder nach Abl<strong>auf</strong> des Zeitraumes ungültig wird und nicht mehr benutzt<br />
werden darf.<br />
<strong>Karlstadt</strong>, Datum Unterschrift des <strong>Antrag</strong>stellers<br />
Die Belieferung ist innerhalb der regulären Lieferzeiten (werktags 7 - 11 Uhr) nicht möglich/zumutbar<br />
(nachfolgend bitte begründen).<br />
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<strong>Antrag</strong> <strong>Befahrgenehmigung</strong> Lieferanten 1/Stand Nov. 2012
<strong>Befahrgenehmigung</strong> <strong>für</strong> Lieferanten <strong>für</strong> die Fußgängerzone und/oder <strong>für</strong> den<br />
verkehrsberuhigten Bereich mit Kraftfahrzeugen über einem zulässigen<br />
Gesamtgewicht von 7,49 t<br />
Die Zuteilung ist nur möglich, wenn die Lieferstelle in der Fußgängerzone liegt und/oder der verkehrsberuhigte<br />
Bereich mit Kraftfahrzeugen über einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,49 t befahren werden muss.<br />
Folgende Unterlagen werden benötigt:<br />
1. Ausgefüllter <strong>Antrag</strong> mit Unterschrift (Original)<br />
2. Kraftfahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I (Kopie)<br />
3. Noch gültige <strong>Befahrgenehmigung</strong>en müssen bei <strong>einer</strong> Änderung der bisherigen Angaben oder vor<br />
<strong>Erteilung</strong> <strong>einer</strong> neuen <strong>Befahrgenehmigung</strong> abgegeben werden.<br />
4. Die Gebühren <strong>für</strong> <strong>Befahrgenehmigung</strong>en betragen:<br />
als Einzelausnahmegenehmigung pro angefangene Woche 15,00 €<br />
als Dauerausnahmegenehmigung pro Jahr 60,00 €<br />
Diesen <strong>Antrag</strong> können Sie uns auch ausgefüllt und unterschrieben, unter Beigabe sämtlicher Unterlagen, per<br />
E-Mail oder Fax zukommen lassen.<br />
Die <strong>Befahrgenehmigung</strong> wird Ihnen zusammen mit der Rechnung per Post zugestellt.<br />
Stadt <strong>Karlstadt</strong><br />
Örtlicher Straßenverkehrsbehörde<br />
<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Befahrgenehmigung</strong> Lieferanten 2/Stand Nov. 2012