Art-Nr_1701876_JM_2-4_D - Judo Wasseraufbereitung GmbH
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9 Bedienung Das Steuergerät ist ab Werk für den jeweiligen Anlagentyp vorprogrammiert. Bei der Inbetriebnahme der Anlage wird die Steuerung dann an die jeweiligen Gegebenheiten und erforderlichen Maßnahmen (Rohwasserhärte vor Ort, in Betriebsstellung befindliche Flasche und Zeiten der Regenerationszyklen) vor Ort angepasst. Die Anlage arbeitet nun automatisch. Achtung Deshalb sollte nicht manuell in das Regenerationsprogramm eingegriffen werden, da dies zu Störungen im Betriebsablauf führen könnte! Sollte es dennoch notwendig sein in den Betriebsablauf manuell einzugreifen, sollte zuvor mit unserer technischen Abteilung Rücksprache gehalten werden! Die max. Dauerentnahme darf nicht überschritten werden, sonst kann es zu einem Härtedurchbruch kommen! 9.1 Kontrolle der Mischwasserhärte In regelmäßigen Intervallen (möglichst täglich) sollte die Rohwasserhärte und Mischwasserhärte bzw. Weichwasserqualität überprüft werden. Hierzu empfehlen wir das JUDO Härteprüfgerät Typ A (Best.-Nr. 8742119 siehe Kap. 2.1). Bei Bedarf ist die Einstellung der Verschneidevorrichtung bzw. der Systemkapazität zu korrigieren. 9.2 Salzvorrat Da die Enthärtungsanlage automatisch arbeitet, muss nur von Zeit zu Zeit Salz nachgefüllt werden. Eine Nachfüllung ist dann erforderlich, wenn der Boden bzw. Trägerboden (bei JM 4 D) des Salzlöse- und Vorratsbehälters nur noch ca. 10 - 15 cm mit Salz bedeckt ist. Es sollte nur Salz in Tablettenform verwendet werden. Die Qualität des Salzes muss dabei der DIN 19604 entsprechen. In regelmäßigen Abständen ist während der Regeneration das Absaugen der Salzsole und die Wasserrückfüllung zur Solebildung zu beobachten. Erstellungsdatum: 14.08.98 Änderungsdatum: 11.08.10 JUDO Wasseraufbereitung GmbH Freigabedatum: 12.11.04 Version: 1.000 Postfach 380 • D-71351 Winnenden Betriebsanleitung: JUDOMAT ENTHÄRTUNGSANLAGE JM 2-4 D Tel. 01805/692-111* • Fax 01805/692-188* E-Mail: info@judo.eu Änderungen im Interesse des technischen Fortschritts vorbehalten! *14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz/Mobilfunk abweichend 46-56
10 Überprüfung des Natriumgehaltes Die Überprüfung des Natriumgehaltes ist nur notwendig, wenn die Enthärtungsanlage in eine Trinkwasserleitung eingebaut wurde. Die Mischwasserhärte ist im Normalfall auf 8 °dH einzustellen. Gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) liegt der Grenzwert für Natrium im Trinkwasser bei 200 mg/l. Ausgenommen hiervon sind Mineral- und Tafelwässer, die zum Teil mehr als 1000 mg Natrium pro Liter enthalten. Ob das Mischwasser bezüglich des Natriumgehaltes noch der TrinkwV entspricht, kann wie folgt berechnet werden: °dH Rohwasserhärte (beim Wasserwerk erfragen oder mit Härteprüfgerät messen) °dH Mischwasserhärte (Messwert) mg/l im Rohwasser bereits vorhandenes Natrium (beim Wasserwerk erfragen) Rohwasserhärte - Mischwasserhärte = °dH x 8,2 mg Na/°dH (Na-Ionen-Austauschwert) = mg/l Erhöhung des Natriumgehaltes durch Enthärtung Erhöhung Natriumgehaltes + Natrium Rohwasser = mg/l Gesamtnatriumgehalt im Mischwasser. Beispiel: 20°dH - 8°dH = 12°dH x 8,2 = 98 mg/l durch Enthärtung + 10 mg/l vom Wasserwerk = 108 mg/l insgesamt. Wenn der errechnete Gesamtnatriumgehalt den von der TrinkwV zugelassenen Wert von 200 mg/l übersteigt, kann dies durch entsprechendes Einstellen der Mischwasserhärte auf einen höheren Wert korrigiert werden. Erstellungsdatum: 14.08.98 Änderungsdatum: 11.08.10 JUDO Wasseraufbereitung GmbH Freigabedatum: 12.11.04 Version: 1.000 Postfach 380 • D-71351 Winnenden Betriebsanleitung: JUDOMAT ENTHÄRTUNGSANLAGE JM 2-4 D Tel. 01805/692-111* • Fax 01805/692-188* E-Mail: info@judo.eu Änderungen im Interesse des technischen Fortschritts vorbehalten! *14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz/Mobilfunk abweichend 47-56
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10 Überprüfung des Natriumgehaltes<br />
Die Überprüfung des Natriumgehaltes ist nur notwendig, wenn die Enthärtungsanlage in eine<br />
Trinkwasserleitung eingebaut wurde. Die Mischwasserhärte ist im Normalfall auf 8 °dH<br />
einzustellen. Gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) liegt der Grenzwert für Natrium im<br />
Trinkwasser bei 200 mg/l. Ausgenommen hiervon sind Mineral- und Tafelwässer, die zum Teil<br />
mehr als 1000 mg Natrium pro Liter enthalten.<br />
Ob das Mischwasser bezüglich des Natriumgehaltes noch der TrinkwV entspricht, kann wie folgt<br />
berechnet werden:<br />
°dH Rohwasserhärte (beim Wasserwerk erfragen oder mit Härteprüfgerät messen)<br />
°dH Mischwasserhärte (Messwert)<br />
mg/l im Rohwasser bereits vorhandenes Natrium (beim Wasserwerk erfragen)<br />
Rohwasserhärte - Mischwasserhärte = °dH x 8,2 mg Na/°dH (Na-Ionen-Austauschwert)<br />
= mg/l Erhöhung des Natriumgehaltes durch<br />
Enthärtung<br />
Erhöhung Natriumgehaltes + Natrium Rohwasser = mg/l Gesamtnatriumgehalt im Mischwasser.<br />
Beispiel:<br />
20°dH - 8°dH = 12°dH x 8,2 = 98 mg/l durch Enthärtung + 10 mg/l vom Wasserwerk =<br />
108 mg/l insgesamt.<br />
Wenn der errechnete Gesamtnatriumgehalt den von der TrinkwV zugelassenen Wert von 200 mg/l<br />
übersteigt, kann dies durch entsprechendes Einstellen der Mischwasserhärte auf einen höheren<br />
Wert korrigiert werden.<br />
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