Senioren unterm Spion (pdf, 5,6 MB) - Stadt Aalen
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In zunehmendem Maße werden deshalb Vorweg-Verfügungen<br />
getroffen, um damit bei bestimmten Sachverhalten die Handlungsbefugnis<br />
zu regeln. Damit wird gleichzeitig vermieden,<br />
dass ein Vormundschaftsgericht (in Württemberg die Bezirksnotariate)<br />
einen Betreuer oder gesetzlichen Vertreter für die<br />
Aufgabenkreise einsetzen muss.<br />
Drei Instrumente haben sich in den letzten Jahren herausgebildet<br />
und sind inzwischen für den Fall einer Entscheidungs-<br />
Unfähigkeit von Personen weitgehend anerkannt:<br />
- Vorsorgevollmacht<br />
- Betreuungsverfügung<br />
- Patientenverfügung<br />
9.1 Vorsorgevollmacht<br />
Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine<br />
andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte<br />
Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Der Bevollmächtigte<br />
wird zum Vertreter im Willen, d.h., er entscheidet an<br />
Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers.<br />
Eine Vorsorgevollmacht setzt ein uneingeschränktes persönliches<br />
Vertrauen des Vollmachtgebers zum Bevollmächtigten<br />
voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden!<br />
9.2 Betreuungsverfügung<br />
Mit einer Betreuungsverfügung benennt man eine Person des<br />
eigenen Vertrauens für den Fall, dass eine vormundschaftliche<br />
Betreuung notwendig wird. Damit wird dem Einsatz eines von<br />
einem Vormundschaftsgericht bestellten Betreuers vorgebeugt.<br />
Diese Verfügung ist mit ihrem Vorschlag grundsätzlich für das<br />
Gericht bindend.<br />
Besondere Dienste<br />
Die Verfügung kann auch festlegen, welche Person(en)<br />
keinesfalls mit der Betreuung betraut werden sollen.<br />
9.3 Patientenverfügung,<br />
auch Patiententestament genannt<br />
Für den Fall einer schweren lebensbedrohlichen Erkrankung,<br />
für die nach medizinischen Gesichtspunkten kein Behandlungserfolg<br />
mehr erzielt werden kann, ist es möglich,<br />
mit einer Patientenverfügung seine Vorstellung in Bezug<br />
auf eine medizinische Behandlung oder Nichtbehandlung<br />
zu äußern und festzulegen. Empfehlenswert ist es in allen<br />
Fällen, eine solche Patientenverfügung mit dem Hausarzt<br />
oder einem anderen Arzt des Vertrauens zu besprechen.<br />
Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich.<br />
9.4 Für den Geldbeutel:<br />
Hinweis auf Patientenverfügung<br />
oder Vollmacht zum Ausschneiden<br />
Name: ___________________ Vorname: ___________________<br />
wohnhaft: _____________________________________________<br />
_________________________ geb.: ______________________<br />
Für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich<br />
äußern kann, habe ich eine *Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung/Patientenverfügung<br />
erstellt.<br />
*Nicht Zutreffendes bitte streichen Rückseite beachten!<br />
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