DIN 1986-100 - IZEG

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26.04.2013 Aufrufe

4. Montagepraxis 4.1 Gusseiserne Abflussrohrsysteme für die Grundstücksentwässerung Schutz von erdverlegten Grundleitungen vor Bauwerkssetzungen Zum Schutz von erdverlegten Grundleitungen vor Bauwerkssetzungen heißt es in DIN EN 1610, Abschnitt 8.6.4 wie folgt: „Wo Rohrleitungen durch Bauwerke, einschließlich Schächte und Inspektionsöffnungen, verlegt werden, sind Gelenkverbindungen in die Wand einzubauen oder so dicht wie möglich an der Außenwand des Bauwerkes anzuordnen“. Die geforderten Gelenkverbindungen werden in der Praxis meist aus kurzen Passstücken von 0,5 bis 1m Länge mit entsprechenden Verbindungen – deren zulässige Abwinkelbarkeit hierbei nicht überschritten werden darf – hergestellt. Sicht- und Dichtheitsprüfung von Grundleitungen nach DIN EN 1610 Gemäß DIN 1986-100, Abschnitt 6.1.2 ist eine Dichtheitsprüfung von erdverlegten Abwasserleitungen nach DIN EN 1610 durchzuführen. Hierbei ist nach Abschluss der Verlegung zunächst eine Sichtprüfung durchzuführen, die folgende Punkte umfassen sollte: • Richtung und Höhenlage; • Verbindungen; • Beschädigung oder Deformation; • Anschlüsse; • Auskleidungen und Beschichtungen. Anschließend werden Rohrleitungen, Schächte und Inspektionsöffnungen auf Dichtheit geprüft. Nach DIN EN 1610 kann entweder mit Luft (Verfahren „L“) oder mit Wasser (Verfahren „W“) geprüft werden. Eine getrennte Prüfung von Rohren und Formstücken, Schächten und Inspektionsöffnungen darf erfolgen (zum Beispiel Rohrleitungen mit Luft und Schächte mit Wasser). Beim Verfahren „L“ ist die Anzahl der Wiederholungsprüfungen unbegrenzt. Bei ein- oder mehrfachem Nichtbestehen der Prüfung mit dem Verfahren „L“ darf auf das Verfahren „W“ umgestellt werden. Es gilt dann nur das Ergebnis der Prüfung mit Wasser. 4.1-4 Dichtheitsprüfung (Erstprüfung) Für die Dichtheitsprüfung ist eine gute Vorbereitung, ordentliche Durchführung und nachvollziehbare schriftliche Dokumentation erforderlich. Die schriftliche Dokumentation ist dem Bauherren zum Nachweis der Erstprüfung zu übergeben. Zum Prüfdruck beim Verfahren „W“ heißt es in der DIN EN 1610, Abschnitt 13.3 wie folgt: “Der Prüfdruck ist der sich aus der Füllung des Prüfabschnittes bis zum Geländeniveau des, je nach Vorgabe, stromaufwärts oder stromabwärts gelegenen Schachtes ergebende Druck von höchstens 50 kPa und mindestens 10 kPa, gemessen am Rohrscheitel“. Nach dem Füllen von Rohrleitungen und/oder Schächten mit Wasser und dem Erreichen des Prüfdruckes, kann eine Vorbereitungszeit erforderlich sein; üblicherweise beträgt diese 1 Stunde. Die Prüfdauer muss 30 ±1 Minuten betragen. Der Druck ist im Tolleranzbereich von 1 kPa des festgelegten Prüfdruckes durch Nachfüllen mit Wasser zu halten. Während der Prüfdauer sind das gesamte Wasservolumen, das zum Erreichen der Prüfanforderungen zugefügt wurde und die jeweilige Druckhöhe zu messen und aufzuzeichnen. Die Rohrleitungen, Schächte bzw. Inspektionsöffnungen gelten als dicht, wenn das Volumen des zugefügten Wassers nicht größer ist als: • 0,15 l/m 2 in 30 Minuten für Rohrleitungen; • 0,20 l/m 2 in 30 Minuten für Rohrleitungen einschließlich Schächte; • 0,40 l/m 2 in 30 Minuten für Schächte und Inspektionsöffnungen. Die Fläche in m 2 beschreibt hier die benetzte innere Oberfläche. Informationszentrum Entwässerungstechnik Guss e.v. IZEG

4. Montagepraxis 4.1 Gusseiserne Abflussrohrsysteme für die Grundstücksentwässerung Beim Verfahren „L“ sind insgesamt 4 verschiedene Prüfverfahren (LA; LB; LC; LD) mit Prüfdrücken zwischen 1 und 20 KPa zulässig. Die Prüfzeiten ergeben sich unter Berücksichtigung des Prüfverfahrens (LA bis LD) und der Rohrdurchmesser aus der Tabelle 3 der DIN EN 1610. Werden Schächte und Inspektionsöffnungen mit Luft geprüft, sollen die Prüfzeiten halb so lang sein, wie die für Rohrleitungen mit gleichem Durchmesser. Zur Durchführung der Prüfung mit Luft schreibt die DIN EN 1610 in Abschnitt 13.2 folgendes vor: „ Ein Anfangsdruck, der den erforderlichen Prüfdruck p0 um etwa 10 % überschreitet, ist zuerst für etwa 5 Minuten aufrecht zu erhalten. Der Druck für ∆p ist Ausschnitt aus Tabelle 3 der DIN EN 1610 dann nach dem in Tabelle 3 für die Verfahren LA, LB, LC oder LD enthaltenen Prüfdruck einzustellen. Falls der nach der Prüfzeit gemessene Druckabfall ∆p geringer ist als der in Tabelle 3 angegebene Wert, entspricht die Rohrleitung den Anforderungen“. Einbetonieren von Grundleitungen Das Einbetonieren von Grundleitungen in die Bodenplatte des Gebäudes wird insbesondere im Grundwasserbereich oder bei nicht tragfähigen Böden vorgenommen. Bei der Wahl des Rohrsystems ist zu berücksichtigen, dass die Abwasserleitungen hierbei besonders großen mechanischen Belastungen ausgesetzt sind. Durch die hohe Zug-, Biege- und Scheiteldruckfestigkeit sowie einem annähernd Informationszentrum Entwässerungstechnik Guss e.v. 4.1-5 gleichen Ausdehnungskoeffizienten (0,0105 mm / m K) wie Beton und Stahl sind gusseiserne Abflussrohre besonders gut zum Einbetonieren geeignet. Damit die Leitungen beim Einbringen des Betons in ihrer Lage verbleiben, ist auf eine ausreichende Befestigung – optimal mit Rohrschellen auf Tragkonstruktionen – zu achten. Bei Formstückkombinationen – bestehend aus mehreren Formstücken – ist zur Stabilisierung der Einsatz von zusätzlichen Krallen eine sichere und einfache Lösung. Zum Schutz vor Auftrieb sollen die Leitungen grundsätzlich vor dem Betonieren mit Wasser gefüllt werden. Abbildung Einbetonieren (SAINT-GOBAIN HES) Bei der Planung und Ausführung ist darauf zu achten, dass die Leitungen allseitig mit ausreichend Beton umgeben sind (bei wasserundurchlässigem Beton mindestens 200 mm). Reicht die Dicke der Grundplatte hierzu nicht aus, ist sie an diesen Stellen durch eine sogenannte Voute zu verstärken. IZEG

4. Montagepraxis<br />

4.1 Gusseiserne Abflussrohrsysteme<br />

für die Grundstücksentwässerung<br />

Schutz von erdverlegten Grundleitungen<br />

vor Bauwerkssetzungen<br />

Zum Schutz von erdverlegten Grundleitungen<br />

vor Bauwerkssetzungen heißt es in<br />

<strong>DIN</strong> EN 1610, Abschnitt 8.6.4 wie folgt:<br />

„Wo Rohrleitungen durch Bauwerke, einschließlich<br />

Schächte und Inspektionsöffnungen,<br />

verlegt werden, sind Gelenkverbindungen<br />

in die Wand einzubauen oder so dicht wie<br />

möglich an der Außenwand des Bauwerkes<br />

anzuordnen“.<br />

Die geforderten Gelenkverbindungen werden<br />

in der Praxis meist aus kurzen Passstücken von<br />

0,5 bis 1m Länge mit entsprechenden Verbindungen<br />

– deren zulässige Abwinkelbarkeit<br />

hierbei nicht überschritten werden darf –<br />

hergestellt.<br />

Sicht- und Dichtheitsprüfung von<br />

Grundleitungen nach <strong>DIN</strong> EN 1610<br />

Gemäß <strong>DIN</strong> <strong>1986</strong>-<strong>100</strong>, Abschnitt 6.1.2 ist eine<br />

Dichtheitsprüfung von erdverlegten Abwasserleitungen<br />

nach <strong>DIN</strong> EN 1610 durchzuführen.<br />

Hierbei ist nach Abschluss der Verlegung zunächst<br />

eine Sichtprüfung durchzuführen, die<br />

folgende Punkte umfassen sollte:<br />

• Richtung und Höhenlage;<br />

• Verbindungen;<br />

• Beschädigung oder Deformation;<br />

• Anschlüsse;<br />

• Auskleidungen und Beschichtungen.<br />

Anschließend werden Rohrleitungen, Schächte<br />

und Inspektionsöffnungen auf Dichtheit geprüft.<br />

Nach <strong>DIN</strong> EN 1610 kann entweder mit<br />

Luft (Verfahren „L“) oder mit Wasser (Verfahren<br />

„W“) geprüft werden. Eine getrennte<br />

Prüfung von Rohren und Formstücken,<br />

Schächten und Inspektionsöffnungen darf<br />

erfolgen (zum Beispiel Rohrleitungen mit Luft<br />

und Schächte mit Wasser). Beim Verfahren „L“<br />

ist die Anzahl der Wiederholungsprüfungen<br />

unbegrenzt. Bei ein- oder mehrfachem Nichtbestehen<br />

der Prüfung mit dem Verfahren „L“<br />

darf auf das Verfahren „W“ umgestellt werden.<br />

Es gilt dann nur das Ergebnis der Prüfung<br />

mit Wasser.<br />

4.1-4<br />

Dichtheitsprüfung (Erstprüfung)<br />

Für die Dichtheitsprüfung ist eine gute Vorbereitung,<br />

ordentliche Durchführung und nachvollziehbare<br />

schriftliche Dokumentation<br />

erforderlich. Die schriftliche Dokumentation ist<br />

dem Bauherren zum Nachweis der Erstprüfung<br />

zu übergeben.<br />

Zum Prüfdruck beim Verfahren „W“ heißt es<br />

in der <strong>DIN</strong> EN 1610, Abschnitt 13.3 wie folgt:<br />

“Der Prüfdruck ist der sich aus der Füllung des<br />

Prüfabschnittes bis zum Geländeniveau des, je<br />

nach Vorgabe, stromaufwärts oder stromabwärts<br />

gelegenen Schachtes ergebende Druck<br />

von höchstens 50 kPa und mindestens 10 kPa,<br />

gemessen am Rohrscheitel“.<br />

Nach dem Füllen von Rohrleitungen und/oder<br />

Schächten mit Wasser und dem Erreichen des<br />

Prüfdruckes, kann eine Vorbereitungszeit<br />

erforderlich sein; üblicherweise beträgt diese<br />

1 Stunde.<br />

Die Prüfdauer muss 30 ±1 Minuten betragen.<br />

Der Druck ist im Tolleranzbereich von 1 kPa<br />

des festgelegten Prüfdruckes durch Nachfüllen<br />

mit Wasser zu halten.<br />

Während der Prüfdauer sind das gesamte<br />

Wasservolumen, das zum Erreichen der<br />

Prüfanforderungen zugefügt wurde und die<br />

jeweilige Druckhöhe zu messen und aufzuzeichnen.<br />

Die Rohrleitungen, Schächte bzw. Inspektionsöffnungen<br />

gelten als dicht, wenn das Volumen<br />

des zugefügten Wassers nicht größer ist als:<br />

• 0,15 l/m 2 in 30 Minuten für Rohrleitungen;<br />

• 0,20 l/m 2 in 30 Minuten für Rohrleitungen<br />

einschließlich Schächte;<br />

• 0,40 l/m 2 in 30 Minuten für Schächte und<br />

Inspektionsöffnungen.<br />

Die Fläche in m 2 beschreibt hier die benetzte<br />

innere Oberfläche.<br />

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