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Ablauf- und Schemabeschreibung_OSTC_V2.51 - bei der ITSG GmbH

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<strong>Ablauf</strong>- <strong>und</strong> <strong>Schemabeschreibung</strong> für die <strong>OSTC</strong><br />

3. Zuordnung von Erst- <strong>und</strong> Folgeanträgen<br />

3.1. Erstantrag<br />

Bei einem Erstantrag wird die xml-Datei nicht verschlüsselt, da <strong>der</strong> Antragsteller über kein<br />

gültiges zugeordnetes Zertifikat vom Trust Center verfügt. In diesem Fall muss zu <strong>der</strong><br />

elektronischen Übermittlung <strong>der</strong> Daten zusätzlich <strong>der</strong> schriftliche Zertifizierungsantrag mit<br />

allen erfor<strong>der</strong>lichen Antragskomponenten an das Trust Center gesendet werden. Es werden<br />

dann die elektronischen Daten mit dem schriftlichen Antrag verglichen, dazu müssen die<br />

elektronischen Daten mit dem schriftlichen Antrag identisch sein.<br />

3.2. Folgeantrag<br />

Die übermittelte xml-Datei muss mit einem gültigen Zertifikat des Antragsstellers gemäß<br />

Punkt 2 verschlüsselt sein. Ein Zertifikat mit einer an<strong>der</strong>en IK- o<strong>der</strong> Betriebsnummer bzw. mit<br />

fremdem Schlüssel ist nicht zulässig. Die IK- bzw. Betriebsnummer muss für das Zertifikat<br />

mit dem Erstantrag bzw. dem vorangegangenen Antrag identisch sein. Folgeanträge über<br />

die <strong>OSTC</strong> ab Version 1.0 werden nur noch für das PKCS#7-Verfahren entgegen genommen!<br />

Für PEM-Zertifikate ist eine schriftliche Beantragung erfor<strong>der</strong>lich.<br />

HINWEIS: Bei einem fehlerfreien Folgeantrag über die <strong>OSTC</strong> ist zu beachten, dass kein<br />

schriftlicher Zertifizierungsantrag gesendet werden darf, um unnötigen Aufwand <strong>und</strong> Kosten<br />

<strong>bei</strong>m Trust Center zu vermeiden. Die teilnehmenden Softwarefirmen sind verpflichtet dies <strong>bei</strong><br />

<strong>der</strong> Beantragung zu vermeiden. Wenn dies trotzdem festgestellt wird, so behält sich die<br />

<strong>ITSG</strong> vor, die Nutzung <strong>der</strong> Online-Schnittstelle für die verursachende Softwarefirma <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong>en Clienten zu sperren.<br />

3.3. Nicht eindeutig qualifizierbare Folgeanträge<br />

Eine Bear<strong>bei</strong>tung als Folgeantrag kann nicht erfolgen, wenn <strong>der</strong> elektronische Abgleich <strong>der</strong><br />

IK- o<strong>der</strong> Betriebsnummer nicht eindeutig vorgenommen werden kann, da z.B. kein gültiges<br />

Zertifikat seitens des Antragstellers vorliegt. Bei einer fehlerhaften Datenverschlüsselung<br />

kann <strong>der</strong> Antrag nicht weiter bear<strong>bei</strong>tet werden <strong>und</strong> es wird <strong>der</strong> Fehlercode gemäß Punkt 5.3<br />

zurückgegeben. In diesen Fällen wird <strong>der</strong> Antrag als „Folgeantrag mit Status Erstantrag“<br />

markiert <strong>und</strong> ein vollständiger schriftlicher Antrag ist erneut erfor<strong>der</strong>lich.<br />

3.4. Doppelte Anträge<br />

Die Schnittstelle prüft, ob innerhalb von 24 St<strong>und</strong>en mehrere Anträge von einem<br />

Antragsteller (gleiche IK o<strong>der</strong> BN) eingesendet werden. Falls zu einer IK- o<strong>der</strong><br />

Betriebsnummer mehrere Anträge innerhalb diesem Zeitraum abgegeben werden, erfolgt<br />

bereits <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Abgabe eine Ablehnung. Eine erneute Antragstellung ist erst nach 24<br />

St<strong>und</strong>en möglich. Hiermit soll vermieden werden, dass ein Antragsteller nicht einfach<br />

mehrere kostenpflichtige Anträge direkt hintereinan<strong>der</strong> senden kann.<br />

<strong>ITSG</strong> <strong>GmbH</strong> Version 2.51<br />

Stand: Januar 2009<br />

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