Master Prävention und Gesundheitsförderung - Universität Flensburg
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<strong>Prävention</strong> <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsförderung (<strong>Master</strong> of Arts)<br />
Der <strong>Master</strong> of Arts – <strong>Prävention</strong> <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsförderung löst im WiSe 2008/2009<br />
den bisherigen Magisterstudiengang Ges<strong>und</strong>heitsförderung durch Ges<strong>und</strong>heitsbildung ab.<br />
Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt (aktuell 40 Studienplätze im WiSe)<br />
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Bewerbungsfrist WiSe: 15.05. – 15.07. (nur für das 1. <strong>und</strong> 3. Fachsemester)<br />
SoSe: 01.12. – 15.01. (nur für das 2. <strong>und</strong> 4. Fachsemester)<br />
Zugangsvoraussetzungen:<br />
1.) Voraussetzung für die Berücksichtigung im Auswahlverfahren ist ein mit<br />
mindestens guter Leistung (Mindestnote: 2,5) abgeschlossenes Bachelorstudium<br />
(oder ein äquivalentes, mindestens sechssemestriges Hochschulstudium) an einer<br />
<strong>Universität</strong> oder Fachhochschule in einem ges<strong>und</strong>heitswissenschaftlichen<br />
Fachgebiet.<br />
Ergänzend kann auch ein mit mindestens guter Leistung (Mindestnote: 2,5)<br />
abgeschlossenes Bachelorstudium (oder ein äquivalentes, mindestens sechssemestriges<br />
Hochschulstudium) an einer <strong>Universität</strong> oder Fachhochschule in einem ges<strong>und</strong>heitsaffinen<br />
Fachgebiet (mit deutlichem Anteil an ges<strong>und</strong>heitswissenschaftlichen Studieninhalten <strong>und</strong><br />
Forschungsmethoden) berücksichtigt werden.<br />
2.) Der Nachweis guter englischer Sprachkenntnisse wird vorausgesetzt. Er kann<br />
nachgewiesen werden durch<br />
a) gymnasialer Leistungskurs in Englisch mit mindestens guten Leistungen (Nachweis<br />
durch Abiturzeugnis),<br />
b) abgeschlossener B.A.-Studiengang Anglistik bzw. abgeschlossener B.A.-<br />
Teilstudiengang Anglistik bzw. ein als äquivalent anerkanntes Studium,<br />
c) 6-monatiger Aufenthalt im englischsprachigen Ausland (Nachweis z. B. durch<br />
Schulzeugnis, Studienbescheinigung, Arbeits- oder Praktikumsvertrag),<br />
d) Ergebnisse von Sprachtests (die Anforderungen orientieren sich an dem Level B2 des<br />
gemein-samen europäischen Referenzrahmens CEF) wie z. B.<br />
1. TOEFL (Test of English as a Foreign Language):<br />
a. Internet-Based Testing: mindestens 70 Punkte (von max. 120)<br />
b. Paper-Based Testing: mindestens 510 Punkte (von max. 677)<br />
c. Computer-Based Testing: mindestens 180 Punkte (von max. 300<br />
2. IELTS (International English Language Testing System): 5,0<br />
3. ESOL (English for Speakers of other Languages), University of Cambridge: Level FCE<br />
(First certificate in English)<br />
4. Berlitz: Sprachlevel 8
5. Weitere Sprachprüfungen können anerkannt werden, wenn Äquivalenz zum Level B2<br />
des Referenzrahmens (CEF) gegeben ist.<br />
e) In Ausnahmefällen können Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber den Nachweis auch auf<br />
andere Weise führen, die dann der Zulassungsausschuss im Einzelfall prüfen wird<br />
Einzureichende Bewerbungsunterlagen:<br />
- Bewerbungsbogen des Online-Verfahrens<br />
- Abiturzeugnis (einfache Kopie)<br />
- BA-Abschluss-Zeugnis (Amtlich beglaubigte Kopie)<br />
- BA-Abschluss-Urk<strong>und</strong>e (Amtlich beglaubigte Kopie)<br />
- Transcript of Records (einfache Kopie)<br />
- ggfls. Nachweis der vorläufigen Abschlussnote (siehe unten)<br />
- Nachweis ausreichender o.g. Sprachkenntnisse (einfache Kopie)<br />
- optional: Nachweis über Berufspraxis oder Praktika in einem<br />
ges<strong>und</strong>heitswissenschaftlichen Umfeld (einfache Kopie)<br />
- Motivationsschreiben<br />
Bewerber/innen ohne Hochschulabschluss<br />
Bewerber/innen, die bis zum Bewerbungsschluss noch keinen Hochschulabschluss<br />
nachweisen können, müssen eine aktuelle Studienleistungsübersicht einreichen, die die<br />
vorläufige Abschlussnote beinhaltet. Ist die vorläufige Note in der Leistungsübersicht<br />
nicht enthalten, muss diese durch eine offizielle Bescheinigung Ihres Prüfungsamtes<br />
nachgewiesen werden.<br />
Wer keine Durchschnittsnote nachweist, wird hinter die letzte Bewerberin <strong>und</strong> den letzten<br />
Bewerber mit feststellbarer Durchschnittsnote eingeordnet.<br />
Die Zulassungen werden nach Entscheidungsfindung des Zulassungsausschusses (Ende<br />
Juli/ Anfang August versandt. Im Zulassungsbescheid wird der späteste Termin für die<br />
Einschreibung mitgeteilt. Der Nachweis des erfolgreich absolvierten BA-Studiums<br />
muss bis spätestens 15.10. unaufgefordert vorgelegt werden. Ansonsten erlischt die<br />
Zulassung <strong>und</strong> die Einschreibung wird annulliert. An den Nachrück- <strong>und</strong> am Losverfahren<br />
nehmen alle Personen teil, die sich formgerecht bis zum 15.07. beworben haben.<br />
Endgültige Absagen werden erst versandt, wenn alle Studienplätze durch Einschreibungen<br />
belegt sind.<br />
Achtung:<br />
Die o.g. Bewerbungsunterlagen müssen vollständig in der geforderten Form bis zum<br />
Bewerbungsschluss an der <strong>Universität</strong> eingegangen sein. Ein Nachreichen von<br />
Unterlagen ist nicht möglich. Unvollständige oder verspätet eingehende Bewerbungen<br />
nehmen am Auswahlverfahren nicht teil.<br />
Über fehlende Unterlagen werden Sie nur über das Online-Portal benachrichtigt. Die<br />
Zugangsdaten erhalten Sie nach Abschluss der Online-Bewerbung zusammen mit dem<br />
Bewerbungsbogen.<br />
Fehlende Unterlagen müssen bis zum Bewerbungsschluss unter Angabe Ihrer<br />
Bewerbernummer (steht auf dem Online-Bewerbungsbogen) nachgereicht werden.<br />
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