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Aufnahme- bestimmungen für die städtischen ... - Stadt Aalen

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10) Erziehungspartnerschaft<br />

Die Einbindung der Eltern in <strong>die</strong> Arbeit der Einrichtung nimmt einen<br />

hohen Stellenwert ein. Die Beteiligung erfolgt über einen jährlich zu<br />

wählenden Elternbeirat und mindestens einmal jährlich stattfindende<br />

Elternabende sowie regelmäßige Elterngespräche über <strong>die</strong> Entwicklung<br />

und Förderung des Kindes.<br />

Darüber hinaus soll durch gemeinsame Veranstaltungen und Aktionen<br />

das gegenseitige Verständnis und <strong>die</strong> Identifikation mit der Einrichtung<br />

weiter geweckt und vertieft werden.<br />

11) Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Aufnahme</strong><strong>bestimmungen</strong> treten am 1. Januar 2011 in Kraft. Gleichzeitig<br />

verlieren <strong>die</strong> <strong>Aufnahme</strong><strong>bestimmungen</strong> vom 01.05.2005 ihre Gültigkeit.<br />

12) Anerkennung der <strong>Aufnahme</strong><strong>bestimmungen</strong><br />

Mit der Abgabe der schriftlichen Anmeldung des Kindes werden <strong>die</strong>se<br />

<strong>Aufnahme</strong><strong>bestimmungen</strong> anerkannt.<br />

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