deutsch (PDF; 6,49 MB) - Hobby Caravan
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2.3 Verkehrssicherheit<br />
• Vor Fahrtbeginn die Funktion der Signal- und Beleuchtungseinrichtung,<br />
der Lenkung und der Bremsen prüfen.<br />
• Nach einer längeren Standzeit (ca. 10 Monate) die<br />
Bremsanlage und die Gasanlage von einer autorisierten<br />
Fachwerkstatt prüfen lassen.<br />
• Verdunkelungen der Front- und Seitenscheiben komplett<br />
öffnen und sichern.<br />
• Während der Fahrt müssen alle Personen durch Sicherheitsgurte<br />
gesichert sein und dürfen sich nicht frei im<br />
Fahrzeug bewegen.<br />
• Im Winter muss das Dach vor Fahrtbeginn schnee- und<br />
eisfrei sein.<br />
• Regelmäßig vor der Fahrt den Reifendruck überprüfen.<br />
Ein falscher Reifendruck kann zu übermäßigen Verschleiß,<br />
Beschädigungen am Reifen oder zum Platzen des Reifens<br />
führen.<br />
• Kindersitze nur an Sitzplätzen mit werkseitig montierten<br />
Dreipunktgurten anbringen.<br />
• Die Drehsitze in Fahrtrichtung drehen und arretieren. Während<br />
der Fahrt dürfen die Sitze nicht gedreht werden.<br />
2.4 Was vor der ersten Fahrt zu beachten ist<br />
Sicherheit 02-2<br />
Zulassung<br />
Jedes Fahrzeug, das auf öffentlichen Straßen fährt, ist zulassungspflichtig.<br />
So auch Ihr neues Reisemobil. Die Zulassung<br />
beantragen Sie bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle.<br />
Zur Zulassung müssen Sie vorlegen:<br />
- Zulassungsbescheinigung Teil II<br />
- Deckungskarte Ihrer Versicherung<br />
- Personalausweis oder Meldebescheinigung<br />
- Ggf. Zulassungsvollmacht<br />
- Ggf. Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer<br />
Hauptuntersuchung<br />
Reisemobile bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht<br />
müssen wie Pkw erstmals nach drei Jahren, danach alle zwei<br />
Jahre zur Hauptuntersuchung. Mobile mit einem Gewicht von<br />
3,5 bis 7,5 Tonnen muss man in den ersten sechs Jahren ab<br />
der Erstzulassung alle zwei Jahre vorführen. Danach ist jedes<br />
Jahr eine Untersuchung fällig.<br />
Die Hauptuntersuchung kann vom TÜV, der DEKRA oder<br />
einem amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt<br />
werden.