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deutsch (PDF; 6,49 MB) - Hobby Caravan

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2.3 Verkehrssicherheit<br />

• Vor Fahrtbeginn die Funktion der Signal- und Beleuchtungseinrichtung,<br />

der Lenkung und der Bremsen prüfen.<br />

• Nach einer längeren Standzeit (ca. 10 Monate) die<br />

Bremsanlage und die Gasanlage von einer autorisierten<br />

Fachwerkstatt prüfen lassen.<br />

• Verdunkelungen der Front- und Seitenscheiben komplett<br />

öffnen und sichern.<br />

• Während der Fahrt müssen alle Personen durch Sicherheitsgurte<br />

gesichert sein und dürfen sich nicht frei im<br />

Fahrzeug bewegen.<br />

• Im Winter muss das Dach vor Fahrtbeginn schnee- und<br />

eisfrei sein.<br />

• Regelmäßig vor der Fahrt den Reifendruck überprüfen.<br />

Ein falscher Reifendruck kann zu übermäßigen Verschleiß,<br />

Beschädigungen am Reifen oder zum Platzen des Reifens<br />

führen.<br />

• Kindersitze nur an Sitzplätzen mit werkseitig montierten<br />

Dreipunktgurten anbringen.<br />

• Die Drehsitze in Fahrtrichtung drehen und arretieren. Während<br />

der Fahrt dürfen die Sitze nicht gedreht werden.<br />

2.4 Was vor der ersten Fahrt zu beachten ist<br />

Sicherheit 02-2<br />

Zulassung<br />

Jedes Fahrzeug, das auf öffentlichen Straßen fährt, ist zulassungspflichtig.<br />

So auch Ihr neues Reisemobil. Die Zulassung<br />

beantragen Sie bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle.<br />

Zur Zulassung müssen Sie vorlegen:<br />

- Zulassungsbescheinigung Teil II<br />

- Deckungskarte Ihrer Versicherung<br />

- Personalausweis oder Meldebescheinigung<br />

- Ggf. Zulassungsvollmacht<br />

- Ggf. Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer<br />

Hauptuntersuchung<br />

Reisemobile bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht<br />

müssen wie Pkw erstmals nach drei Jahren, danach alle zwei<br />

Jahre zur Hauptuntersuchung. Mobile mit einem Gewicht von<br />

3,5 bis 7,5 Tonnen muss man in den ersten sechs Jahren ab<br />

der Erstzulassung alle zwei Jahre vorführen. Danach ist jedes<br />

Jahr eine Untersuchung fällig.<br />

Die Hauptuntersuchung kann vom TÜV, der DEKRA oder<br />

einem amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt<br />

werden.

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