Der Bedarfsplan: Basis der Objektplanung - Simmendinger, Heinz
Der Bedarfsplan: Basis der Objektplanung - Simmendinger, Heinz
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46<br />
Büro<br />
<strong>Heinz</strong> <strong>Simmendinger</strong><br />
Dipl. Ing. (FH), Sachverständiger<br />
für Architekten und Ingenieurhonorare;<br />
Mitglied in den AHO-<br />
Fachkommissionen Sachverständige/Wasserwirtschaft;<br />
Beisitzer<br />
<strong>der</strong> VOF-Vergabekammer Baden-<br />
Württemberg; Mitarbeiter des<br />
HOAI-Kommentars von Locher/<br />
Koeble/Frik<br />
www.HOAI-Gutachter.de<br />
wie er ihr gerecht wird. Er kann damit <strong>Bedarfsplan</strong>er,<br />
Architekten, Ingenieure o<strong>der</strong><br />
an<strong>der</strong>e Fachleute beauftragen.<br />
Die DIN 18205 definiert in Paragraf 3.3 den<br />
Begriffs des <strong>Bedarfsplan</strong>ers:<br />
Eine Person, Gruppe o<strong>der</strong> Organisation, welche<br />
die Aufstellung eines <strong>Bedarfsplan</strong>es zu<br />
leisten hat. <strong>Der</strong> <strong>Bedarfsplan</strong>er kann – <strong>der</strong><br />
Bauherr sein – o<strong>der</strong> ein mit <strong>der</strong> <strong>Bedarfsplan</strong>ung<br />
beauftragter Berater, <strong>der</strong> (die) Nutzer,<br />
<strong>der</strong> Architekt, bzw. ein aus diesen Personen<br />
gebildetes Team.<br />
Wie ist die Leistung <strong>der</strong><br />
<strong>Bedarfsplan</strong>ung zu vergüten?<br />
Wenn <strong>der</strong> Bauherr die <strong>Bedarfsplan</strong>ung nicht<br />
selbst erbringt, stellt sich sofort die Frage<br />
<strong>der</strong> Vergütung. Da in den allermeisten Fällen<br />
die Leistungen <strong>der</strong> <strong>Bedarfsplan</strong>ung vom Objektplaner<br />
mit erbracht werden, vertreten<br />
viele Bauherrn die Auffassung, dass diese<br />
Leistungen bereits in dem Grundhonorar für<br />
die <strong>Objektplanung</strong> beinhaltet sind. Dem ist<br />
jedoch nicht so, wie die DIN 18205 im Vorwort<br />
klarstellt:<br />
Eine berufsrechtliche Regelung wie eine gesetzliche<br />
Ordnung <strong>der</strong> Honorare gibt es für<br />
die Leistungen <strong>der</strong> <strong>Bedarfsplan</strong>ung nicht.<br />
Auf keinen Fall ist die <strong>Bedarfsplan</strong>ung durch<br />
die Grundlagenermittlung <strong>der</strong> Objektplaner<br />
abgedeckt, son<strong>der</strong>n ist Aufgabe des Bauherrn.<br />
Die <strong>Bedarfsplan</strong>ung ist nicht in <strong>der</strong> HOAI<br />
beschrieben, und sollte auch bereits vor den<br />
ersten Leistungen <strong>der</strong> <strong>Objektplanung</strong> erbracht<br />
werden. Die <strong>Bedarfsplan</strong>ung stellt damit<br />
keine Grundleistung (diesen Begriff gibt<br />
es in <strong>der</strong> HOAI 2009 nicht mehr) und auch<br />
keine Beson<strong>der</strong>e Leistung dar. Für <strong>der</strong>en Vergütung<br />
gelten ausschließlich die Regelungen<br />
des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wird<br />
keine Honorarvereinbarung getroffen, gilt<br />
gemäß Paragraf 632 Absatz 2 BGB die übliche<br />
Vergütung als vereinbart.<br />
Üblich sind Honorare für die <strong>Bedarfsplan</strong>ung<br />
in einer Größenordnung von in <strong>der</strong> Regel<br />
1 bis 3 Promille (abhängig vom Leistungsumfang)<br />
<strong>der</strong> geplanten Bauinvestitionskosten<br />
[3]. Das bedeutet, dass bei kom-<br />
plexen Aufgaben das Honorar für die <strong>Bedarfsplan</strong>ung<br />
in etwa dem Honorar <strong>der</strong><br />
Grundlagenermittlung <strong>der</strong> Leistungsphase 1<br />
<strong>der</strong> <strong>Objektplanung</strong> entspricht.<br />
Wird die <strong>Bedarfsplan</strong>ung auf Zeitnachweis<br />
erbracht, gelten folgende Stundensätze<br />
als angemessene Vergütung [4].<br />
Auftragnehmer: 100 bis 220 Euro<br />
Mitarbeiter: 80 bis 140 Euro<br />
Und da gerade mit <strong>der</strong> <strong>Bedarfsplan</strong>ung frühzeitig<br />
die entscheidenden Weichen für die<br />
Baumaßnahme gestellt werden, besteht hier<br />
das größte Kosteneinsparungspotential, wie<br />
Abb. 1 verdeutlicht [5].<br />
Aus diesem Grund sollte dieser Phase <strong>der</strong><br />
Projektverwirklichung stets die erfor<strong>der</strong>liche<br />
Sorgfalt beigemessen werden.<br />
Abgrenzung <strong>der</strong> <strong>Bedarfsplan</strong>ung<br />
nach DIN 18205 zur<br />
<strong>Objektplanung</strong> nach <strong>der</strong> HOAI<br />
Die <strong>Bedarfsplan</strong>ung stellt eine Leistung vor<br />
<strong>der</strong> eigentlichen <strong>Objektplanung</strong> nach HOAI<br />
dar. Deshalb sprechen manche hier von einer<br />
Leistungsphase 0. Diese kann grob in<br />
drei Stufen unterteilt werden:<br />
Stufe 1: methodische Ermittlung <strong>der</strong> Bedürfnisse<br />
von Bauherrn und Nutzer,<br />
Stufe 2: ... <strong>der</strong>en zielgerichtete Aufbereitung<br />
als Bedarf<br />
Stufe 3: ... und dessen Umsetzung in bauliche<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen.<br />
In einzelnen Fällen kann auf Grundlage<br />
05I11 | Deutsches IngenieurBlatt<br />
<strong>der</strong> Ergebnisse aus <strong>der</strong> <strong>Bedarfsplan</strong>ung auch<br />
noch eine sogenannte Machbarkeitsstudie<br />
erfor<strong>der</strong>lich werden.<br />
Erst wenn durch diese Schritte das eigentliche<br />
Objekt feststeht, die Standortfrage sowie<br />
die Frage des Neu- o<strong>der</strong> Umbaus entschieden<br />
und eventuell eine Machbarkeitsstudie<br />
positiv beschieden worden ist, kann<br />
in die eigentliche Objekt- und Fachplanung<br />
nach HOAI eingestiegen werden.<br />
Wird vorher in die <strong>Objektplanung</strong> eingestiegen,<br />
bedeutet dies für den Bauherrn, dass<br />
er zum einen das größte Kostenbeeinflussungspotential,<br />
das nun mal in <strong>der</strong> Vorbereitung<br />
<strong>der</strong> Planung steckt, ungenützt lässt.<br />
Zum an<strong>der</strong>en wird <strong>der</strong> Planungsablauf erschwert,<br />
und nicht selten werden teure Planungsän<strong>der</strong>ungen<br />
erfor<strong>der</strong>lich. Schlimmstenfalls<br />
wird sogar am Bedarf des Bauherrn<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Nutzer vorbei gebaut.<br />
Die Leistungen <strong>der</strong> <strong>Bedarfsplan</strong>ung sowie<br />
einer eventuell erfor<strong>der</strong>lichen Machbarkeitsstudie<br />
sind somit klar von den Leistungen<br />
<strong>der</strong> Leistungsphase 1 o<strong>der</strong> 2 abgegrenzt.<br />
Beispiele für die Abgrenzung<br />
von <strong>Objektplanung</strong>sleistungen<br />
Folgende Beispiele sollen eine Hilfestellung<br />
für die Abgrenzung <strong>der</strong> Leistungen <strong>der</strong> <strong>Objektplanung</strong><br />
bieten:<br />
Beispiel 1: Umbau/Neubau o<strong>der</strong> Zusammenlegung<br />
von Kin<strong>der</strong>gärten: Eine Gemeinde<br />
stellt Bedarf an zusätzlichen Kin<strong>der</strong>gar-<br />
Abb. 1: Beinflussbarkeit <strong>der</strong> Baukosten in Abhängigkeit vom jeweiligen Projektstadium