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Der Bedarfsplan: Basis der Objektplanung - Simmendinger, Heinz

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46<br />

Büro<br />

<strong>Heinz</strong> <strong>Simmendinger</strong><br />

Dipl. Ing. (FH), Sachverständiger<br />

für Architekten und Ingenieurhonorare;<br />

Mitglied in den AHO-<br />

Fachkommissionen Sachverständige/Wasserwirtschaft;<br />

Beisitzer<br />

<strong>der</strong> VOF-Vergabekammer Baden-<br />

Württemberg; Mitarbeiter des<br />

HOAI-Kommentars von Locher/<br />

Koeble/Frik<br />

www.HOAI-Gutachter.de<br />

wie er ihr gerecht wird. Er kann damit <strong>Bedarfsplan</strong>er,<br />

Architekten, Ingenieure o<strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>e Fachleute beauftragen.<br />

Die DIN 18205 definiert in Paragraf 3.3 den<br />

Begriffs des <strong>Bedarfsplan</strong>ers:<br />

Eine Person, Gruppe o<strong>der</strong> Organisation, welche<br />

die Aufstellung eines <strong>Bedarfsplan</strong>es zu<br />

leisten hat. <strong>Der</strong> <strong>Bedarfsplan</strong>er kann – <strong>der</strong><br />

Bauherr sein – o<strong>der</strong> ein mit <strong>der</strong> <strong>Bedarfsplan</strong>ung<br />

beauftragter Berater, <strong>der</strong> (die) Nutzer,<br />

<strong>der</strong> Architekt, bzw. ein aus diesen Personen<br />

gebildetes Team.<br />

Wie ist die Leistung <strong>der</strong><br />

<strong>Bedarfsplan</strong>ung zu vergüten?<br />

Wenn <strong>der</strong> Bauherr die <strong>Bedarfsplan</strong>ung nicht<br />

selbst erbringt, stellt sich sofort die Frage<br />

<strong>der</strong> Vergütung. Da in den allermeisten Fällen<br />

die Leistungen <strong>der</strong> <strong>Bedarfsplan</strong>ung vom Objektplaner<br />

mit erbracht werden, vertreten<br />

viele Bauherrn die Auffassung, dass diese<br />

Leistungen bereits in dem Grundhonorar für<br />

die <strong>Objektplanung</strong> beinhaltet sind. Dem ist<br />

jedoch nicht so, wie die DIN 18205 im Vorwort<br />

klarstellt:<br />

Eine berufsrechtliche Regelung wie eine gesetzliche<br />

Ordnung <strong>der</strong> Honorare gibt es für<br />

die Leistungen <strong>der</strong> <strong>Bedarfsplan</strong>ung nicht.<br />

Auf keinen Fall ist die <strong>Bedarfsplan</strong>ung durch<br />

die Grundlagenermittlung <strong>der</strong> Objektplaner<br />

abgedeckt, son<strong>der</strong>n ist Aufgabe des Bauherrn.<br />

Die <strong>Bedarfsplan</strong>ung ist nicht in <strong>der</strong> HOAI<br />

beschrieben, und sollte auch bereits vor den<br />

ersten Leistungen <strong>der</strong> <strong>Objektplanung</strong> erbracht<br />

werden. Die <strong>Bedarfsplan</strong>ung stellt damit<br />

keine Grundleistung (diesen Begriff gibt<br />

es in <strong>der</strong> HOAI 2009 nicht mehr) und auch<br />

keine Beson<strong>der</strong>e Leistung dar. Für <strong>der</strong>en Vergütung<br />

gelten ausschließlich die Regelungen<br />

des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wird<br />

keine Honorarvereinbarung getroffen, gilt<br />

gemäß Paragraf 632 Absatz 2 BGB die übliche<br />

Vergütung als vereinbart.<br />

Üblich sind Honorare für die <strong>Bedarfsplan</strong>ung<br />

in einer Größenordnung von in <strong>der</strong> Regel<br />

1 bis 3 Promille (abhängig vom Leistungsumfang)<br />

<strong>der</strong> geplanten Bauinvestitionskosten<br />

[3]. Das bedeutet, dass bei kom-<br />

plexen Aufgaben das Honorar für die <strong>Bedarfsplan</strong>ung<br />

in etwa dem Honorar <strong>der</strong><br />

Grundlagenermittlung <strong>der</strong> Leistungsphase 1<br />

<strong>der</strong> <strong>Objektplanung</strong> entspricht.<br />

Wird die <strong>Bedarfsplan</strong>ung auf Zeitnachweis<br />

erbracht, gelten folgende Stundensätze<br />

als angemessene Vergütung [4].<br />

Auftragnehmer: 100 bis 220 Euro<br />

Mitarbeiter: 80 bis 140 Euro<br />

Und da gerade mit <strong>der</strong> <strong>Bedarfsplan</strong>ung frühzeitig<br />

die entscheidenden Weichen für die<br />

Baumaßnahme gestellt werden, besteht hier<br />

das größte Kosteneinsparungspotential, wie<br />

Abb. 1 verdeutlicht [5].<br />

Aus diesem Grund sollte dieser Phase <strong>der</strong><br />

Projektverwirklichung stets die erfor<strong>der</strong>liche<br />

Sorgfalt beigemessen werden.<br />

Abgrenzung <strong>der</strong> <strong>Bedarfsplan</strong>ung<br />

nach DIN 18205 zur<br />

<strong>Objektplanung</strong> nach <strong>der</strong> HOAI<br />

Die <strong>Bedarfsplan</strong>ung stellt eine Leistung vor<br />

<strong>der</strong> eigentlichen <strong>Objektplanung</strong> nach HOAI<br />

dar. Deshalb sprechen manche hier von einer<br />

Leistungsphase 0. Diese kann grob in<br />

drei Stufen unterteilt werden:<br />

Stufe 1: methodische Ermittlung <strong>der</strong> Bedürfnisse<br />

von Bauherrn und Nutzer,<br />

Stufe 2: ... <strong>der</strong>en zielgerichtete Aufbereitung<br />

als Bedarf<br />

Stufe 3: ... und dessen Umsetzung in bauliche<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen.<br />

In einzelnen Fällen kann auf Grundlage<br />

05I11 | Deutsches IngenieurBlatt<br />

<strong>der</strong> Ergebnisse aus <strong>der</strong> <strong>Bedarfsplan</strong>ung auch<br />

noch eine sogenannte Machbarkeitsstudie<br />

erfor<strong>der</strong>lich werden.<br />

Erst wenn durch diese Schritte das eigentliche<br />

Objekt feststeht, die Standortfrage sowie<br />

die Frage des Neu- o<strong>der</strong> Umbaus entschieden<br />

und eventuell eine Machbarkeitsstudie<br />

positiv beschieden worden ist, kann<br />

in die eigentliche Objekt- und Fachplanung<br />

nach HOAI eingestiegen werden.<br />

Wird vorher in die <strong>Objektplanung</strong> eingestiegen,<br />

bedeutet dies für den Bauherrn, dass<br />

er zum einen das größte Kostenbeeinflussungspotential,<br />

das nun mal in <strong>der</strong> Vorbereitung<br />

<strong>der</strong> Planung steckt, ungenützt lässt.<br />

Zum an<strong>der</strong>en wird <strong>der</strong> Planungsablauf erschwert,<br />

und nicht selten werden teure Planungsän<strong>der</strong>ungen<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Schlimmstenfalls<br />

wird sogar am Bedarf des Bauherrn<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Nutzer vorbei gebaut.<br />

Die Leistungen <strong>der</strong> <strong>Bedarfsplan</strong>ung sowie<br />

einer eventuell erfor<strong>der</strong>lichen Machbarkeitsstudie<br />

sind somit klar von den Leistungen<br />

<strong>der</strong> Leistungsphase 1 o<strong>der</strong> 2 abgegrenzt.<br />

Beispiele für die Abgrenzung<br />

von <strong>Objektplanung</strong>sleistungen<br />

Folgende Beispiele sollen eine Hilfestellung<br />

für die Abgrenzung <strong>der</strong> Leistungen <strong>der</strong> <strong>Objektplanung</strong><br />

bieten:<br />

Beispiel 1: Umbau/Neubau o<strong>der</strong> Zusammenlegung<br />

von Kin<strong>der</strong>gärten: Eine Gemeinde<br />

stellt Bedarf an zusätzlichen Kin<strong>der</strong>gar-<br />

Abb. 1: Beinflussbarkeit <strong>der</strong> Baukosten in Abhängigkeit vom jeweiligen Projektstadium

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