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Daten ..... Fakten ..... Ereignisse - Stadt Aalen

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Es wurden 769 (902) Zinsveranlagungen durchgeführt.<br />

2003 betrugen die festgesetzten Zinsen:<br />

Nachzahlungszinsen 230.898,36 € (206.491,75 €)<br />

Erstattungszinsen 48.042,35 € (129.404,00 €)<br />

911-20 Vergnügungssteuer<br />

Jahresbericht 2003<br />

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 14.09.2000 ist mit Wirkung ab 01.01.2002 die Vergnü-<br />

gungssteuersatzung geändert worden. Die Steuersätze wurden teilweise erhöht. Steuerge-<br />

genstand ist das öffentliche Bereitstellen von Spiel-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- und<br />

Musikapparaten. Der monatlich pauschalierte Steuersatz liegt zwischen 25 € und 310 € je<br />

nach Art der Geräte und des Aufstellungsortes. Im Jahr 2003 wurden 32 (34) Geräteaufsteller<br />

mit nachfolgenden Geräten zur Vergnügungssteuer herangezogen:<br />

2003 2002<br />

Geräte ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen 102 89<br />

Geräte ohne Gewinnmöglichkeit in anderen Aufstellungsorten 34 44<br />

Geräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen 114 124<br />

Geräte mit Gewinnmöglichkeit in anderen Aufstellungsorten 63 71<br />

Musikautomaten 4 4<br />

Diskothekenanlagen 6 6<br />

Gewaltspielgeräte 1 0<br />

Videokabinen 0 0<br />

Das Vergnügungssteueranordnungssoll 2003 betrug 491.465,00 € (502.527,27 €).<br />

912-20 Hundesteuer<br />

Der Landtag von Baden-Württemberg hat nach Änderung des Kommunalabgabengesetzes das<br />

Hundesteuergesetz zum 01.01.1997 aufgehoben. Die Hundesteuer bleibt jedoch auch weiter-<br />

hin eine Pflichtsteuer, bei deren Erhebung die Städte und Gemeinden in eigener Zuständigkeit<br />

die Steuer festsetzen können. Der Gemeinderat hat am 14.09.2000 mit Wirkung ab 01.01.2001<br />

eine Hundesteuersatzung erlassen und die Hundesteuer wie folgt festgesetzt:<br />

Erster Hund 75,00 €<br />

Zweite und weitere Hunde 150,00 €<br />

Zwingersteuer 150,00 €<br />

Gefährlicher Hund 360,00 €<br />

weitere gefährliche Hunde 480,00 €<br />

Seite 297

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