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Daten ..... Fakten ..... Ereignisse - Stadt Aalen

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Jahresbericht 2003<br />

400.000,00 €<br />

350.000,00 €<br />

300.000,00 €<br />

250.000,00 €<br />

200.000,00 €<br />

150.000,00 €<br />

100.000,00 €<br />

50.000,00 €<br />

- €<br />

Differenz IST Einnahmen zu IST Ausgaben<br />

390.764,08 € 349.255,95 €<br />

1 2 3<br />

1 2 3<br />

41.508,13 €<br />

IST Ausgaben IST Einnahmen Abmangel<br />

Das Jahr 2003 konnte trotz der schlechten Konjunkturlage und dem fehlenden Bauabsatz mit<br />

einem deutlich besseren Ergebnis als prognostiziert abgeschlossen werden. Man kann im<br />

städt. Wald sogar von einer sog. schwarzen Null als Jahresergebnis sprechen, da die Ausbil-<br />

dung von 3 Forstwirten im Durchschnitt pro Jahr 40.000 Euro kostet. Die Ausbildung zum<br />

Forstwirt im <strong>Stadt</strong>wald ist eine freiwillige Aufgabe der <strong>Stadt</strong> <strong>Aalen</strong>, der Gemeinderat hat<br />

mehrmals durch Beschluss die Ausbildung von Forstwirten genehmigt und befürwortet. Die<br />

Ausbildung zum Forstwirt ist sehr vielfältig und vielschichtig, dadurch kann gewährleistet<br />

werden, dass ein ausgebildeter Forstwirt danach auch einen festen Arbeitsplatz außerhalb<br />

des <strong>Stadt</strong>waldes erhalten kann.<br />

821-60 Städt. Obstanlagen<br />

Die Sauerkirschenanlage brachte im Jahre 2003 keinen Ertrag (2002 = 0 €). Eine Obstverstei-<br />

gerung fand nicht statt. Das Tafelobst wurde an Interessenten frei verkauft. Dabei wurde ein<br />

Betrag von 187 € (165 €) erzielt.<br />

822-60 Vorkaufsrecht<br />

Seite 288<br />

Im Jahre 2003 sind dem Amt „Zentrale Bauverwaltung und Immobilien“ 326 (i. V. 295) Kaufver-<br />

träge zur Prüfung und Entscheidung über die evtl. Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts<br />

gem. § 28 BauGB und § 3 WoBauErlG vorgelegt worden. Die gesetzliche Voraussetzung für die<br />

Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem BauGB war in 24 Fällen gegeben. In einem Fall ist an-<br />

stelle der Ausübung des Vorkaufsrechts eine vertragliche Regelung zustande gekommen. Bei<br />

den übrigen Fällen ist das Vorkaufsrecht durch eine Erklärung des Erwerbers, wonach das Ver-

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