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Daten ..... Fakten ..... Ereignisse - Stadt Aalen

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Jahresbericht 2003<br />

chend den Gesprächsergebnissen immer wieder angepasst. Dazu gehörte zum einen der<br />

Wunsch nach ungestörten, unverschatteten Flächen sowie die Suche nach einer optimalen<br />

Ausnutzung der knappen Bauflächen. Langwierige Verhandlungen haben anfangs nur teilwei-<br />

se zum Erfolg geführt. Um dennoch den örtlichen Bedarf an bebaubaren Flächen zumindest<br />

teilweise befriedigen zu können und alle vorliegenden öffentlichen und privaten Belange ge-<br />

recht abwägen zu können, wurde am 25.07.2002 mit dem Aufstellungsbeschluss das Bebau-<br />

ungsplan-Verfahren in Gang gesetzt. Im September / Oktober 2002 erfolgte die frühzeitige<br />

TÖB-Beteiligung. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung fand am 18.11.2002 statt. Im Anschluss<br />

daran erfolgte die Auswertung und Abwägung der vorgebrachten Anregungen. Vor allem auch<br />

die mehrfach vorgebrachte Anregung einer erforderlichen Fußwegeverbindung zum Kirchplatz<br />

und Kindergarten muss bei der Überarbeitung des Konzepts berücksichtigt werden. Der Ausle-<br />

gungsbeschluss wurde am 10.04.2003 gefasst. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit<br />

vom 19.05. bis 20.06.2003. Der Bebauungsplan ist seit dem 27.11.2003 in Kraft.<br />

“Westlich der Barbarastrasse“ in <strong>Aalen</strong>-Hofen (Plan Nr. 80-08/2)<br />

Im Wohngebiet “Schompfeläcker“ im südlichen Ortsbereich von Hofen ist westlich der<br />

Barbarastrasse eine drei Flurstücke (61/6, 61/7 und 61/8) umfassende Baulücke vorhanden.<br />

Die Baulücke grenzt unmittelbar an den Sportplatz der Kappelbergschule an. Die drei noch<br />

unbebauten Grundstücke sind im gültigen Bebauungsplan “Schompfeläcker“ (rechtskräftig<br />

seit 06.03.1964) als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt.<br />

Die enge Nachbarschaft zwischen möglicher Wohnbebauung und Sportplatz stellt ein<br />

städtebauliches Konfliktpotential dar, so dass im Falle einer Baulückenschließung mit<br />

Nutzungseinschränkungen für den Sportbetrieb zu rechnen wären. Da im Dezember 2001 von<br />

privater Seite erklärt wurde, dass ein Verkauf des Flurstücks 61/6 (und u. U. auch Flurstück<br />

61/7) vorgesehen sei, war es erforderlich ein Bebauungsplanänderungsverfahren einzuleiten.<br />

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 07.03.2002 vom Gemeinderat gefasst. Ziel des<br />

Bebauungsplan-Änderungsverfahrens ist die Aufhebung der bisher zulässigen baulichen<br />

Nutzung und die Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche als Ergänzungsfläche für die<br />

anschließenden Sport- und Freizeiteinrichtungen.<br />

Infolge des beabsichtigten Wegfalls von Baurecht wird sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Aalen</strong> um eine<br />

einvernehmliche Ersatzlösung bemühen. Da es sich künftig um öffentliche Nutzungen handeln<br />

soll, ist von einem Übernahmeanspruch der betroffenen Eigentümer auszugehen. Die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Aalen</strong> ist daher an den beiden privaten Flurstücken, die aktuell verkauft werden sollen,<br />

interessiert und beabsichtigt, diese zu erwerben. Im Sommer 2003 wurde vom TG Hofen<br />

geprüft in welchem baulichen / finanziellen Umfang im Bereich der oben genannten<br />

Baulücken ein Vereinsheim entstehen kann. Da zur Zeit keine abschließende Entscheidung zu<br />

diesem Thema zu erwarten ist, ruht das Bebauungsplanverfahren.<br />

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