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Daten ..... Fakten ..... Ereignisse - Stadt Aalen

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Jahresbericht 2003<br />

Seite 230<br />

von 1,0 ha oder mehr (Nr. 18.4.1) eine UVP-Pflicht aus. Die geplanten neuen Stellplatzanlagen<br />

haben eine Fläche von ca. 1,2 ha (Gesamteingriffsfläche ca. 2 ha geplant). Für diese Stellplät-<br />

ze ist daher im Zuge des Bebauungsplanverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

durchzuführen. Diese und der Grünordnungsplan zum künftigen Bebauungsplan Nr. 78-04/3<br />

liegen im Entwurf vor.<br />

Da der erforderliche Ausgleich innerhalb des Plangebietes vorgenommen werden soll, führen<br />

die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung und des Grünordnungsplans zu einer<br />

Ausweitung des Plangebietes im Bereich zwischen Blezinger Straße und Stiewingstraße. Die<br />

Ausweitung des Gebietes beschränkt sich auf Flächen, die im Eigentum des Ostalbkreises<br />

s ind.<br />

Die Ausführungsplanungen für die Stellplatzanlagen wurden im Auftrag des Landratsamtes<br />

Ostalbkreis durch das Büro arbol, freie Landschaftsarchitekten, Rottweil, ausgearbeitet. Die<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung und der Grünordnungsplan werden durch das Büro Kaiser und<br />

Juritza, Landschaftsarchitekten und Ingenieure, Würzburg, ebenfalls im Auftrag des<br />

Landratsamtes Ostalbkreis bearbeitet. Parallel dazu werden z. Zt. die Planungen für die<br />

Hochbauten durch den Träger des 1. Preises aus dem Realisierungswettbewerb, Büro Pfaff +<br />

Partner, Rottweil, konkretisiert.<br />

Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurden am 07.07.2003 die Beteiligung der Bürger und<br />

in der Zeit zwischen 02.06. und 02.07.2003 die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher<br />

Belange und der sonstigen Beteiligten durchgeführt.<br />

Bedingt durch die vorhandene, gespannte Parkplatzsituation am Kreisberufsschulzentrum<br />

<strong>Aalen</strong> muss vorrangig die akut schwierige Parkplatzfrage gelöst werden, zumal durch die<br />

bauliche Erweiterung des Schulzentrums rund 140 Stellplätze wegfallen. Dies bedeutet, dass<br />

die entfallenen 140 Stellplätze und weitere 300 Stellplätze vor den Hochbaumaßnahmen<br />

herzustellen sind. Eine kurzfristige Genehmigung der Stellplätze nach § 33 BauGB wurde<br />

daher angestrebt.<br />

Um die erforderliche Planreife des neuen Bebauungsplanes gem. § 33 BauGB im Bereich der<br />

Stellplatzanlagen herzustellen und die Festsetzungen unmissverständlich zu definieren und<br />

festzuschreiben, wurde am 18.09.2003 vor dem Auslegungsbeschluss für den<br />

Gesamtbebauungsplan über die künftigen Festsetzungen im Bereich der Stellplatzanlagen<br />

beraten und beschlossen.<br />

“Mühlfeld-Nord“ in <strong>Aalen</strong>-Hofen (Plan Nr. 80-01)<br />

Nach einer eingehenden Studie über die mögliche Erweiterung der Wohnbauflächen in Hofen,<br />

wurde in der Gemeinderatsitzung vom 28.07.1999 entschieden, die Entwicklungsfläche<br />

„Mühlfeld-Nord“ mit ca. 0,7 ha in den Flächennutzungsplan aufzunehmen. Auf der Grundlage<br />

verschiedener Nutzungskonzepte wurde versucht ein Einvernehmen mit allen Grundstücksei-<br />

gentümern herzustellen. Die unterschiedlichen städtebaulichen Lösungen wurden entspre-

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