Daten ..... Fakten ..... Ereignisse - Stadt Aalen
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Jahresbericht 2003<br />
Seite 230<br />
von 1,0 ha oder mehr (Nr. 18.4.1) eine UVP-Pflicht aus. Die geplanten neuen Stellplatzanlagen<br />
haben eine Fläche von ca. 1,2 ha (Gesamteingriffsfläche ca. 2 ha geplant). Für diese Stellplät-<br />
ze ist daher im Zuge des Bebauungsplanverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
durchzuführen. Diese und der Grünordnungsplan zum künftigen Bebauungsplan Nr. 78-04/3<br />
liegen im Entwurf vor.<br />
Da der erforderliche Ausgleich innerhalb des Plangebietes vorgenommen werden soll, führen<br />
die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung und des Grünordnungsplans zu einer<br />
Ausweitung des Plangebietes im Bereich zwischen Blezinger Straße und Stiewingstraße. Die<br />
Ausweitung des Gebietes beschränkt sich auf Flächen, die im Eigentum des Ostalbkreises<br />
s ind.<br />
Die Ausführungsplanungen für die Stellplatzanlagen wurden im Auftrag des Landratsamtes<br />
Ostalbkreis durch das Büro arbol, freie Landschaftsarchitekten, Rottweil, ausgearbeitet. Die<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung und der Grünordnungsplan werden durch das Büro Kaiser und<br />
Juritza, Landschaftsarchitekten und Ingenieure, Würzburg, ebenfalls im Auftrag des<br />
Landratsamtes Ostalbkreis bearbeitet. Parallel dazu werden z. Zt. die Planungen für die<br />
Hochbauten durch den Träger des 1. Preises aus dem Realisierungswettbewerb, Büro Pfaff +<br />
Partner, Rottweil, konkretisiert.<br />
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurden am 07.07.2003 die Beteiligung der Bürger und<br />
in der Zeit zwischen 02.06. und 02.07.2003 die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher<br />
Belange und der sonstigen Beteiligten durchgeführt.<br />
Bedingt durch die vorhandene, gespannte Parkplatzsituation am Kreisberufsschulzentrum<br />
<strong>Aalen</strong> muss vorrangig die akut schwierige Parkplatzfrage gelöst werden, zumal durch die<br />
bauliche Erweiterung des Schulzentrums rund 140 Stellplätze wegfallen. Dies bedeutet, dass<br />
die entfallenen 140 Stellplätze und weitere 300 Stellplätze vor den Hochbaumaßnahmen<br />
herzustellen sind. Eine kurzfristige Genehmigung der Stellplätze nach § 33 BauGB wurde<br />
daher angestrebt.<br />
Um die erforderliche Planreife des neuen Bebauungsplanes gem. § 33 BauGB im Bereich der<br />
Stellplatzanlagen herzustellen und die Festsetzungen unmissverständlich zu definieren und<br />
festzuschreiben, wurde am 18.09.2003 vor dem Auslegungsbeschluss für den<br />
Gesamtbebauungsplan über die künftigen Festsetzungen im Bereich der Stellplatzanlagen<br />
beraten und beschlossen.<br />
“Mühlfeld-Nord“ in <strong>Aalen</strong>-Hofen (Plan Nr. 80-01)<br />
Nach einer eingehenden Studie über die mögliche Erweiterung der Wohnbauflächen in Hofen,<br />
wurde in der Gemeinderatsitzung vom 28.07.1999 entschieden, die Entwicklungsfläche<br />
„Mühlfeld-Nord“ mit ca. 0,7 ha in den Flächennutzungsplan aufzunehmen. Auf der Grundlage<br />
verschiedener Nutzungskonzepte wurde versucht ein Einvernehmen mit allen Grundstücksei-<br />
gentümern herzustellen. Die unterschiedlichen städtebaulichen Lösungen wurden entspre-