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Daten ..... Fakten ..... Ereignisse - Stadt Aalen

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Jahresbericht 2003<br />

Seite 228<br />

„Am Sattel“, Bauabschnitt II in <strong>Aalen</strong>-Wasseralfingen (Plan Nr. 75-09/2)<br />

Am 27.11.2002 wurde ein überarbeitetes städtebauliches Gestaltungskonzept für das<br />

Gesamtgebiet „Am Sattel“ vom Ortschaftsrat Wasseralfingen als Grundlage für die<br />

Ausarbeitung eines Rechtsplanentwurfes für den 1. Bauabschnitt (Plan-Nr. 75-09/2) und zur<br />

Vorbereitung eines Aufstellungsbeschlusses für den 2. Bauabschnitt (Plan Nr. 75-09/2)<br />

gebilligt. Die Aufteilung des Gesamtgebietes auf zwei Bebauungspläne war bedingt durch den<br />

Grunderwerb. Da die <strong>Stadt</strong> die Grundstücke im westlichen Bereich des Gesamtgebietes früher<br />

kaufen konnte als im östlichen Teil, wurde für den westlichen Bereich die Aufstellung eines<br />

Bebauungsplanes vorgezogen (Plan Nr. 75-09/1).<br />

Nachdem im Frühjahr 2003 auch mit den Eigentümern der Grundstücke im östlichen Bereich<br />

Übereinstimmung beim Grunderwerb erzielt werden konnte, wurde am 28.05.2003 auch für<br />

den 2. Bauabschnitt Aufstellungsbeschlüsse für einen Bebauungsplan und eine Satzung über<br />

bauordnungsrechtliche Vorschriften durch den Gemeinderat gefasst.<br />

Auf der Grundlage des städtebaulichen Gesamtkonzeptes und des Vorentwurfes zur Änderung<br />

des Flächennutzungsplanes vom 23.04.2003 wurden die frühzeitige Beteiligung der Bürger<br />

und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Bürgerbeteiligung fand am 23.07.2003<br />

statt; die Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 02.06. 2003 bis 02.07.2003<br />

gehört. Wesentliche Einwände wurden dabei nicht vorgebracht. Das Landratsamt Ostalbkreis<br />

(Naturschutz) teilte jedoch mit, dass sich der östliche Bauabschnitt des Gebietes „Am Sattel“<br />

durch eine sehr empfindliche landschaftliche Situation auszeichnet. Es wies daher darauf hin,<br />

dass im weiteren Verfahren eine plausible und umfängliche Bilanzierung zur Abarbeitung der<br />

Eingriffs-Ausgleichs-Problematik auf der Basis eines qualifizierten Grünordnungsplanes<br />

erforderlich wird.<br />

Über den Entwurf des Bebauungsplanes und den Entwurf zur Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes, der Begründung und des Grünordnungsplanes wurden im<br />

Ortschaftsrat (21.10.), ATUS (23.10.) und Gemeinderat (06.11.2003) beraten und der<br />

Auslegungsbeschluss gefasst. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 20.11. bis<br />

22.12.2003 statt; die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben<br />

vom 12.11.2003<br />

b enachrichtigt.<br />

„Bereich nördlich des Ostalbklinikums und der verlängerten Steinbeisstraße in <strong>Aalen</strong>-<br />

Kernstadt und <strong>Aalen</strong>-Wasseralfingen (Plan Nr. 78-04/2)<br />

Das Plangebiet mit ca. 5,6 ha befindet sich am nördlichen Rand der <strong>Aalen</strong>er Kernstadt; ca. 2,5<br />

ha liegen auf Gemarkung <strong>Aalen</strong> und ca. 3,1 ha auf Gemarkung Wasseralfingen. Die Abgren-<br />

zung des Plangebietes und damit die Festlegung des Geltungsbereiches des neuen Bebau-<br />

ungsplans hat sich aus verschiedenen Planungsanlässen und neuen städtebaulichen Zielen<br />

ergeben. Das Planungserfordernis ist aus unterschiedlichen Ursachen abzuleiten: Festsetzun-<br />

gen in älteren Bebauungsplänen entsprechen nicht mehr aktuellen Anforderungen an eine<br />

nachhaltige städtebauliche Entwicklung und Ordnung. Weitere Entwicklungen im Bereich des

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