Daten ..... Fakten ..... Ereignisse - Stadt Aalen
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Jahresbericht 2003<br />
pelhäuser geplant. Die vorhandene Erschließung (Adenauer Straße/Am Sattel) kann so aus-<br />
genutzt werden.<br />
Auf der Grundlage des gebilligten Gesamtkonzeptes wurden einerseits die Bürger gem. § 3<br />
Abs. 1 BauGB öffentlich unterrichtet (04.04.2002) und gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Träger<br />
öffentlicher Belange beteiligt (11.01. – 14.02.2002) und andererseits die Verhandlungen zum<br />
Grunderwerb geführt. Bei den Grunderwerbsgesprächen und besonders bei der<br />
Bürgerbeteiligung wurde seitens der Bürger die Zielsetzung einer baulichen „Verdichtung“ im<br />
Westen durch die Anordnung von Reihenhäusern in Frage gestellt. Es wurde angeregt im<br />
Plangebiet bevorzugt Einzelhäuser, aber auch Doppelhäuser vorzusehen. Um diesen<br />
Wünschen entgegenzukommen wurde das städtebauliche Gesamtkonzept überarbeitet. Dabei<br />
wurden auch die Anregungen eines Anwohners überprüft, das Gesamtgebiet über eine Straße<br />
zu erschließen, die im Bereich der Einmündung der Braunenbergstraße in die Adenauerstraße<br />
an das bestehende Straßensystem anbindet. Über das geänderte Gesamtkonzept, das für den<br />
ersten Bauabschnitt bei einer Fläche von 0,93 ha 19 Gebäude (17 Doppelhaushälften und 2<br />
Einzelhäuser) vorsieht, wurde am 27.11.2002 im Ortschaftsrat beraten. Durch Beschluss wurde<br />
es der weiteren Ausarbeitung des Rechtsplan-Entwurfs zu Grunde gelegt.<br />
Der Rechtsplan-Entwurf und der Entwurf der Begründung und des Grünordnungsplanes<br />
wurden in den Ortschaftsräten Hofen (19.05.) und Wasseralfingen (20.05.), im ATUS (22.05.)<br />
und im Gemeinderat am 28.05.2003 beraten. Dabei wurde der Beschluss zur öffentlichen<br />
Auslegung gefasst. Diese öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 14.07. bis 14.08.2003<br />
statt; die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 02.07.2003 benachrichtigt.<br />
Nach der Prüfung der eingegangenen Anregungen hat sich gezeigt, dass im Plangebiet<br />
Änderungen und Ergänzungen der Festsetzungen erforderlich wurden. Um den künftigen<br />
Bauherren einen größeren Spielraum bezüglich der Anordnung des Gebäudes auf den<br />
Grundstücken zu ermöglichen, wurden die überbaubaren Flächen teilweise geringfügig<br />
verschoben und geringfügig ausgeweitet. Außerdem wurde ein festgesetzter Baumstandort<br />
auf die geplanten Versorgungsleitungen abgestimmt. Unter Punkt A 3 der textlichen<br />
Festsetzungen wurden folgende Ergänzungen eingefügt: „Die gartenseitigen und seitlichen<br />
Baugrenzen dürfen auf maximal die Hälfte der anliegenden Wandlänge mit Balkonen und<br />
Terrassenüberdachungen überschritten werden, wenn die erforderlichen Abstandsflächen<br />
eingehalten werden.“ Diese Änderungen und Ergänzungen berühren die Grundzüge der<br />
Planung nicht. Nach § 3 Abs. 3 BauGB musste der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes<br />
aber erneut ausgelegt werden. Die Dauer der Auslegung wurde dabei auf zwei Wochen<br />
verkürzt. Außerdem wurde bestimmt, dass Anregungen nur zu den geänderten und ergänzten<br />
Teilen des Bebauungsplanentwurfes<br />
vorgebracht werden konnten.<br />
Dieser 2. Auslegungsbeschluss erfolgte nach Vorberatungen im Ortschaftsrat Wasseralfingen<br />
(21.10.) und ATUS (23.10.) am 06.11.2003 durch den Gemeinderat.<br />
Die 2. Auslegung fand in der Zeit vom 27.11. bis 11.12.2003 statt; die betroffenen Träger<br />
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 12.11.2003 benachrichtigt.<br />
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