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Daten ..... Fakten ..... Ereignisse - Stadt Aalen

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Jahresbericht 2003<br />

pelhäuser geplant. Die vorhandene Erschließung (Adenauer Straße/Am Sattel) kann so aus-<br />

genutzt werden.<br />

Auf der Grundlage des gebilligten Gesamtkonzeptes wurden einerseits die Bürger gem. § 3<br />

Abs. 1 BauGB öffentlich unterrichtet (04.04.2002) und gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Träger<br />

öffentlicher Belange beteiligt (11.01. – 14.02.2002) und andererseits die Verhandlungen zum<br />

Grunderwerb geführt. Bei den Grunderwerbsgesprächen und besonders bei der<br />

Bürgerbeteiligung wurde seitens der Bürger die Zielsetzung einer baulichen „Verdichtung“ im<br />

Westen durch die Anordnung von Reihenhäusern in Frage gestellt. Es wurde angeregt im<br />

Plangebiet bevorzugt Einzelhäuser, aber auch Doppelhäuser vorzusehen. Um diesen<br />

Wünschen entgegenzukommen wurde das städtebauliche Gesamtkonzept überarbeitet. Dabei<br />

wurden auch die Anregungen eines Anwohners überprüft, das Gesamtgebiet über eine Straße<br />

zu erschließen, die im Bereich der Einmündung der Braunenbergstraße in die Adenauerstraße<br />

an das bestehende Straßensystem anbindet. Über das geänderte Gesamtkonzept, das für den<br />

ersten Bauabschnitt bei einer Fläche von 0,93 ha 19 Gebäude (17 Doppelhaushälften und 2<br />

Einzelhäuser) vorsieht, wurde am 27.11.2002 im Ortschaftsrat beraten. Durch Beschluss wurde<br />

es der weiteren Ausarbeitung des Rechtsplan-Entwurfs zu Grunde gelegt.<br />

Der Rechtsplan-Entwurf und der Entwurf der Begründung und des Grünordnungsplanes<br />

wurden in den Ortschaftsräten Hofen (19.05.) und Wasseralfingen (20.05.), im ATUS (22.05.)<br />

und im Gemeinderat am 28.05.2003 beraten. Dabei wurde der Beschluss zur öffentlichen<br />

Auslegung gefasst. Diese öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 14.07. bis 14.08.2003<br />

statt; die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 02.07.2003 benachrichtigt.<br />

Nach der Prüfung der eingegangenen Anregungen hat sich gezeigt, dass im Plangebiet<br />

Änderungen und Ergänzungen der Festsetzungen erforderlich wurden. Um den künftigen<br />

Bauherren einen größeren Spielraum bezüglich der Anordnung des Gebäudes auf den<br />

Grundstücken zu ermöglichen, wurden die überbaubaren Flächen teilweise geringfügig<br />

verschoben und geringfügig ausgeweitet. Außerdem wurde ein festgesetzter Baumstandort<br />

auf die geplanten Versorgungsleitungen abgestimmt. Unter Punkt A 3 der textlichen<br />

Festsetzungen wurden folgende Ergänzungen eingefügt: „Die gartenseitigen und seitlichen<br />

Baugrenzen dürfen auf maximal die Hälfte der anliegenden Wandlänge mit Balkonen und<br />

Terrassenüberdachungen überschritten werden, wenn die erforderlichen Abstandsflächen<br />

eingehalten werden.“ Diese Änderungen und Ergänzungen berühren die Grundzüge der<br />

Planung nicht. Nach § 3 Abs. 3 BauGB musste der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes<br />

aber erneut ausgelegt werden. Die Dauer der Auslegung wurde dabei auf zwei Wochen<br />

verkürzt. Außerdem wurde bestimmt, dass Anregungen nur zu den geänderten und ergänzten<br />

Teilen des Bebauungsplanentwurfes<br />

vorgebracht werden konnten.<br />

Dieser 2. Auslegungsbeschluss erfolgte nach Vorberatungen im Ortschaftsrat Wasseralfingen<br />

(21.10.) und ATUS (23.10.) am 06.11.2003 durch den Gemeinderat.<br />

Die 2. Auslegung fand in der Zeit vom 27.11. bis 11.12.2003 statt; die betroffenen Träger<br />

öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 12.11.2003 benachrichtigt.<br />

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