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Daten ..... Fakten ..... Ereignisse - Stadt Aalen

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Jahresbericht 2003<br />

Seite 220<br />

die Abstimmung zwischen bau- und immissionsschutzrechtlichem Genehmigungsverfahren<br />

und dem Bebauungsplan-Verfahren ist dabei von besonderer Bedeutung.<br />

Anfang 2003 hat die Besichtigung eines Windparks in vergleichbarer Lage stattgefunden,<br />

damit alle Beteiligten sich über die Auswirkungen auf Landschaft, Umwelt und benachbarte<br />

Siedlungen direkt informieren können. Nachdem am 13.06.2002 das Wirtschaftsministerium<br />

die Teilfortschreibung des Regionalplans Ostwürttemberg Kap. 3.2.7 Windenergie genehmigt<br />

hat, steht nun auf Gemarkung Waldhausen ein vorsorglich freizuhaltender Bereich für die<br />

Nutzung von Windenergie in einer Größenordnung von 74 ha zur Verfügung (nach Beschluss<br />

der Verbandsversammlung für insgesamt 8 Anlagen). Diese Fläche wurde dem weiteren<br />

Verfahren zu Grunde gelegt, damit erfolgte eine wesentliche Verkleinerung des<br />

Planungsgebietes.<br />

Am 26.06.2003 fasste der Gemeinderat nach Vorberatungen im Ortschaftsrat und im ATUS<br />

den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Satzung über örtliche<br />

Bauvorschriften. Die Auslegung erfolgte vom 18.07. bis 29.08.2003, in der Folgezeit ging eine<br />

große Anzahl von Anregungen – vor allem von Privaten ein. Nachdem beim<br />

Petitionsausschuss des Landes Baden-Württemberg 2 Petitionen gegen die geplanten<br />

Windkraftanlagen bzw. das Verfahren eingereicht wurden, ruhte das Verfahren. Eine<br />

eventuelle Fortsetzung ist erst nach Abschluss des Petitionsverfahrens<br />

(vermutlich März 2004)<br />

m öglich.<br />

„Bebauungsplan zur Änderung des Bebauungsplanes „Beckenwiesen“ (Plan Nr. 32-01/3) im<br />

Bereich südlich des Fußweges zwischen „Beckenweg“ und „In den Beckenwiesen“ in <strong>Aalen</strong> –<br />

Ebnat (Plan Nr. 32-01/4 )<br />

Der seit 1995 rechtskräftige Bebauungsplan „Beckenwiesen“, Plan-Nr. 32-01/3, in Ebnat setzt<br />

für das zwischen „Beckenweg“ und „In den Beckenwiesen“ gelegenen Flurstück 2658 eine<br />

Gemeinbedarfsfläche (Kindergarten) fest. Die Fläche ist unbebaut und befindet sich in<br />

städtischer Hand. Aus heutiger Sicht ist erkennbar, dass die damals erstellte und dem<br />

Bebauungsplan zugrunde liegende Bevölkerungsprognose von der tatsächlichen Entwicklung<br />

so signifikant abweicht, dass die seinerzeit im Zuge einer langfristigen Standortsicherung<br />

festgesetzte Kindergartenfläche obsolet ist (Abnahme der Zahl der Kinder im<br />

kindergartenfähigen Alter). Eine alternative Nutzung und Neuüberplanung des betreffenden,<br />

knapp 0,3 ha großen Grundstücks ist deshalb angezeigt. Aufgrund der bestehenden<br />

Nachfrage, der guten innerörtlichen Lage sowie unter Berücksichtigung der<br />

Umgebungsbebauung wird mit der „Änderungsplanung Beckenwiesen“ (Plan Nr. 32-01/4)<br />

eine Umwandlung dieser<br />

Gemeinbedarfsfläche in Wohnbauland angestrebt.<br />

Erste konzeptionelle Überlegungen wurden im Ortschaftsrat Ebnat in der Sitzung am<br />

24.04.2002 vorgestellt, damit die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die Planung dar-<br />

gelegt werden können. Am 25.07.2002 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss ge-<br />

fasst, ohne sich auf eine der planerischen Alternativen festzulegen (Beteiligung der Träger öf-<br />

fentlicher Belange 23.09.2002 bis 23.10.2002; frühzeitige Bürgerbeteiligung: 06.11.2002). Die<br />

Ergebnisse der Beteiligung und auch die Abstimmung mit den Interessen der potentiellen<br />

Bauplatzinteressenten führten zur Festlegung auf die Alternative 6. Diese liegt dem Bebau-

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