Daten ..... Fakten ..... Ereignisse - Stadt Aalen
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Jahresbericht 2003<br />
Seite 220<br />
die Abstimmung zwischen bau- und immissionsschutzrechtlichem Genehmigungsverfahren<br />
und dem Bebauungsplan-Verfahren ist dabei von besonderer Bedeutung.<br />
Anfang 2003 hat die Besichtigung eines Windparks in vergleichbarer Lage stattgefunden,<br />
damit alle Beteiligten sich über die Auswirkungen auf Landschaft, Umwelt und benachbarte<br />
Siedlungen direkt informieren können. Nachdem am 13.06.2002 das Wirtschaftsministerium<br />
die Teilfortschreibung des Regionalplans Ostwürttemberg Kap. 3.2.7 Windenergie genehmigt<br />
hat, steht nun auf Gemarkung Waldhausen ein vorsorglich freizuhaltender Bereich für die<br />
Nutzung von Windenergie in einer Größenordnung von 74 ha zur Verfügung (nach Beschluss<br />
der Verbandsversammlung für insgesamt 8 Anlagen). Diese Fläche wurde dem weiteren<br />
Verfahren zu Grunde gelegt, damit erfolgte eine wesentliche Verkleinerung des<br />
Planungsgebietes.<br />
Am 26.06.2003 fasste der Gemeinderat nach Vorberatungen im Ortschaftsrat und im ATUS<br />
den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Satzung über örtliche<br />
Bauvorschriften. Die Auslegung erfolgte vom 18.07. bis 29.08.2003, in der Folgezeit ging eine<br />
große Anzahl von Anregungen – vor allem von Privaten ein. Nachdem beim<br />
Petitionsausschuss des Landes Baden-Württemberg 2 Petitionen gegen die geplanten<br />
Windkraftanlagen bzw. das Verfahren eingereicht wurden, ruhte das Verfahren. Eine<br />
eventuelle Fortsetzung ist erst nach Abschluss des Petitionsverfahrens<br />
(vermutlich März 2004)<br />
m öglich.<br />
„Bebauungsplan zur Änderung des Bebauungsplanes „Beckenwiesen“ (Plan Nr. 32-01/3) im<br />
Bereich südlich des Fußweges zwischen „Beckenweg“ und „In den Beckenwiesen“ in <strong>Aalen</strong> –<br />
Ebnat (Plan Nr. 32-01/4 )<br />
Der seit 1995 rechtskräftige Bebauungsplan „Beckenwiesen“, Plan-Nr. 32-01/3, in Ebnat setzt<br />
für das zwischen „Beckenweg“ und „In den Beckenwiesen“ gelegenen Flurstück 2658 eine<br />
Gemeinbedarfsfläche (Kindergarten) fest. Die Fläche ist unbebaut und befindet sich in<br />
städtischer Hand. Aus heutiger Sicht ist erkennbar, dass die damals erstellte und dem<br />
Bebauungsplan zugrunde liegende Bevölkerungsprognose von der tatsächlichen Entwicklung<br />
so signifikant abweicht, dass die seinerzeit im Zuge einer langfristigen Standortsicherung<br />
festgesetzte Kindergartenfläche obsolet ist (Abnahme der Zahl der Kinder im<br />
kindergartenfähigen Alter). Eine alternative Nutzung und Neuüberplanung des betreffenden,<br />
knapp 0,3 ha großen Grundstücks ist deshalb angezeigt. Aufgrund der bestehenden<br />
Nachfrage, der guten innerörtlichen Lage sowie unter Berücksichtigung der<br />
Umgebungsbebauung wird mit der „Änderungsplanung Beckenwiesen“ (Plan Nr. 32-01/4)<br />
eine Umwandlung dieser<br />
Gemeinbedarfsfläche in Wohnbauland angestrebt.<br />
Erste konzeptionelle Überlegungen wurden im Ortschaftsrat Ebnat in der Sitzung am<br />
24.04.2002 vorgestellt, damit die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die Planung dar-<br />
gelegt werden können. Am 25.07.2002 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss ge-<br />
fasst, ohne sich auf eine der planerischen Alternativen festzulegen (Beteiligung der Träger öf-<br />
fentlicher Belange 23.09.2002 bis 23.10.2002; frühzeitige Bürgerbeteiligung: 06.11.2002). Die<br />
Ergebnisse der Beteiligung und auch die Abstimmung mit den Interessen der potentiellen<br />
Bauplatzinteressenten führten zur Festlegung auf die Alternative 6. Diese liegt dem Bebau-