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Daten ..... Fakten ..... Ereignisse - Stadt Aalen

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Jahresbericht 2003<br />

Seite 218<br />

Am 20.03.2003 wurde vom Gemeinderat der Auslegungsbeschluss gefasst (Offenlage:<br />

28.04.2003 bis 28.05.2003); als Satzung wurde der Bebauungsplan am 27.11.2003<br />

beschlossen; rechtskräftig ist er seit dem 17.12.2003.<br />

Bebauungsplan „Schießmauer“ in <strong>Aalen</strong> Waldhausen (Plan Nr. 22-02/4)<br />

Für das gesamte Neubaugebiet „Grießfeld V/Schießmauer“ in <strong>Aalen</strong>-Waldhausen, mit einer<br />

Größe von ca. 25 ha, wurde vom Gemeinderat am 07.03.1991 der Aufstellungsbeschluss für<br />

einen Bebauungsplan gefasst (Basis: Variante 2). Ein frühzeitiges Beteiligungsverfahren<br />

wurde nicht durchgeführt. Durch das von der Planungsgruppe KPS entwickelte<br />

städtebauliches Leitbild für <strong>Aalen</strong>-Waldhausen (Vorstellung im Ortschaftsrat am 15.03.1994)<br />

ergaben sich neue planerische Vorgaben für das Plangebiet. Ergebnisse dieser Untersuchung<br />

sind u.a., dass das gesamte Baugebiet „Grießfeld V/Schießmauer“ aufgrund seiner Größe<br />

nicht in einem einzigen Bebauungsplan entwickelt werden soll, sondern bedarfsgerecht in<br />

einzelnen Teilbebauungsplänen (mit sinnvoll gegliederten Siedlungsabschnitten, mit<br />

eigenständigem Charakter der Quartiere, jeweils räumlich und gestalterisch getrennt durch<br />

deutliche Das Gesamtkonzept Grünzäsuren). „Schießmauer“ wurde vom <strong>Stadt</strong>planungsamt mehrmals in den Jahren<br />

1994 und 1995 überarbeitet. Am 25.09.1996 ist der Bebauungsplan „2. Abschnitt im Südosten<br />

des geplanten Wohngebietes Grießfeld V“, Plan Nr. 22-02/5, der südliche Bereich (Größe 5,64<br />

ha) des Gesamtbaugebietes „Grießfeld V/Schießmauer“, in Kraft getreten und mittlerweile<br />

zum größten Teil bebaut. Für den Bereich „Grießfeld V, 1. Abschnitt“ zwischen<br />

Deutschordenstraße und verlängerter Albstraße“, Plan Nr. 22-02/4, wurde am 10.10.1996 vom<br />

Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss gefasst. Am 03.07.2001 wurde im Ortschaftsrat<br />

erneut über den Planungsstand Plangebiet „Schießmauer“<br />

informiert.<br />

Anfang 2003 wurde das Konzept vom <strong>Stadt</strong>planungsamt erneut überarbeitet und im Juni 2003<br />

in den Gremien beraten. Am 26.06.2003 wurde vom Gemeinderat der Beschluss gefasst<br />

(17.06.2003 OR Waldhausen; 18.06.2003 ATUS), dass der Vorentwurf des<br />

<strong>Stadt</strong>planungsamtes (Stand: Mai 2003) für das Bebauungsplangebiet „Schießmauer“, Plan<br />

Nr. 22-02/3 und „Grießfeld V/1. Abschnitt zwischen Deutschordenstraße und verlängerter<br />

Albstraße“, Plan Nr. 22-02/4 in <strong>Aalen</strong>-Waldhausen dem weiteren Bebauungsplanverfahren zu<br />

Grunde gelegt werden soll. Weiterhin wurde beschlossen, dass für das Plangebiet eine<br />

Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO aufgestellt werden soll, dass der<br />

Flächennutzungsplan an den Bebauungsplan-Entwurf anzupassen ist, falls dies erforderlich<br />

ist, und dass eine Bürger- und Trägerbeteiligung durchgeführt werden soll (gem. § 3 Abs. 1<br />

BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB), da dies beim Aufstellungsbeschluss vom 07.03.1991 nicht<br />

erfolgt Im Juni ist. 2003 war noch nicht klar, ob die Gemeinbedarfsflächen im Nordosten des Plangebie-<br />

tes für einen Kindergarten und ein Gemeindezentrum erforderlich sind (geplanter Bebauungs-<br />

plan „Grießfeld V, 1. Abschnitt zwischen Deutschordenstraße und verlängerter Albstraße“). Im<br />

Zuge der Erarbeitung des Kindergartenplanes im Herbst 2003 hat sich herausgestellt, dass die<br />

Gemeinbedarfsfläche für einen Kindergarten nicht mehr erforderlich ist und als Wohnbauflä-<br />

che genutzt werden kann. Für das Gemeindezentrum wurde angedacht es im ehemaligen Feu-

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