Daten ..... Fakten ..... Ereignisse - Stadt Aalen
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Jahresbericht 2003<br />
bauungsplan-Verfahrens erforderlich (Erschließung, Verlegung und Renaturierung des Hirsch-<br />
bachs, Grundstücksverhältnisse, etc.). Im Januar 2001 wurde ein neues Wasserrechtsverfah-<br />
ren für die Umgestaltung des Hirschbachs eingeleitet. Die künftigen Festsetzungen des Be-<br />
bauungsplanes wurden mit den schulischen Anforderungen abgeglichen. Nach der Genehmi-<br />
gung des Neubaus der Waldorfschule (1. Bauabschnitt) erfolgte am 21.09.2001 der Baube-<br />
ginn, die Einweihung erfolgte am 31.01.2003.<br />
Der ATUS stimmte am 22.11.2001 der Abtretung einer städt. Grundstücksfläche (ca. 1.700 m²)<br />
an die Fa. Hachtel zu. Die neue Erschließungsstraße zur Fa. Hachtel entlang der Westgrenze<br />
des Hirschbach-Freibades wurde im August 2003 fertiggestellt. Ende des Jahres 2003 wurden<br />
die Planungen zum Ausbau der Waldorfschule (2. Bauabschnitt) und zum Bau eines weiteren<br />
Wohnheims der Lebenshilfe <strong>Aalen</strong> e. V. fortgeführt. Eine Abstimmung mit den geplanten<br />
Festsetzungen des Bebauungsplanes war notwendig. Das Bebauungsplanverfahren selbst<br />
ruhte im Jahr 2003.<br />
„Grauleshof IV an der nördlichen Schellingstraße“ in <strong>Aalen</strong> (Plan Nr. 05-04/6)<br />
Der Eigentümer des Flurstücks Nr. 819/8, Gemarkung <strong>Aalen</strong>, möchte den unbebauten<br />
(nördlichen) Teil des Grundstücks einer Wohnbebauung zuführen. Über diesen<br />
Grundstücksteil führte früher eine Hochspannungsleitung, so dass sich im<br />
Einmündungsbereich der Schellingstraße in die Hegelstraße eine Freifläche ergeben hat.<br />
Nachdem die Hochspannungsleitung schon vor einiger Zeit abgebaut wurde, kann diese<br />
Baulücke für eine Wohnbebauung nutzbar gemacht werden. Um dies zu ermöglichen, muss<br />
der vorhandene Bebauungsplan Nr. 05-04/1 geändert werden (im Rahmen eines<br />
Städtebaulichen Vertrages zwischen <strong>Stadt</strong> und Eigentümer, Planer: Thomas Hanselmann,<br />
Freier Architekt, Dresden). Der Aufstellungsbeschluss wurde vom Gemeinderat in der Sitzung<br />
am 23.05.2001 gefasst (Bürgerbeteiligung: 16.07.2001, Beteiligung der Träger öffentlicher<br />
Belange: 25.06. bis 30.07.2001). Das Jahr 2002 wurde vom Grundstückseigentümer für die<br />
Konkretisierung der Hochbauplanung<br />
und deren Abstimmung mit den Angrenzern genutzt.<br />
Im Jahr 2003 wurde das Bebauungsplanverfahren mit der Ausarbeitung des<br />
Bebauungsplanentwurfes, der Begründung und des Grünordnungsplanes weitergeführt. Nach<br />
Vorberatung im ATUS (23.10.2003) wurde vom Gemeinderat am 06.11.2003 der<br />
Auslegungsbeschluss gefasst (öffentliche Auslegung in der Zeit zwischen 20.11. und<br />
22.12.2003; Benachrichtigung Träger öffentlicher<br />
Belange: am 12.11.2003).<br />
„Innenstadtergänzung <strong>Aalen</strong>-Süd“ in <strong>Aalen</strong> (Plan Nr. 07-01)<br />
Die Aufstellung eines Bebauungsplans wurde erforderlich, um eine nachhaltige geordnete<br />
städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten (Gemeinderat vom 17.04.1997, SV 6197/008,<br />
Bebauungsplan „Innenstadterweiterung <strong>Aalen</strong>-Süd“. Gründe waren: überholte Festsetzungen<br />
aus alten Bebauungsplänen, neue städtebauliche Zielvorgaben aus dem aktuellen<br />
Flächennutzungsplan, erfolgte und abzusehende Umnutzungen im Gebiet, anstehende<br />
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