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Daten ..... Fakten ..... Ereignisse - Stadt Aalen

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Jahresbericht 2003<br />

bauungsplan-Verfahrens erforderlich (Erschließung, Verlegung und Renaturierung des Hirsch-<br />

bachs, Grundstücksverhältnisse, etc.). Im Januar 2001 wurde ein neues Wasserrechtsverfah-<br />

ren für die Umgestaltung des Hirschbachs eingeleitet. Die künftigen Festsetzungen des Be-<br />

bauungsplanes wurden mit den schulischen Anforderungen abgeglichen. Nach der Genehmi-<br />

gung des Neubaus der Waldorfschule (1. Bauabschnitt) erfolgte am 21.09.2001 der Baube-<br />

ginn, die Einweihung erfolgte am 31.01.2003.<br />

Der ATUS stimmte am 22.11.2001 der Abtretung einer städt. Grundstücksfläche (ca. 1.700 m²)<br />

an die Fa. Hachtel zu. Die neue Erschließungsstraße zur Fa. Hachtel entlang der Westgrenze<br />

des Hirschbach-Freibades wurde im August 2003 fertiggestellt. Ende des Jahres 2003 wurden<br />

die Planungen zum Ausbau der Waldorfschule (2. Bauabschnitt) und zum Bau eines weiteren<br />

Wohnheims der Lebenshilfe <strong>Aalen</strong> e. V. fortgeführt. Eine Abstimmung mit den geplanten<br />

Festsetzungen des Bebauungsplanes war notwendig. Das Bebauungsplanverfahren selbst<br />

ruhte im Jahr 2003.<br />

„Grauleshof IV an der nördlichen Schellingstraße“ in <strong>Aalen</strong> (Plan Nr. 05-04/6)<br />

Der Eigentümer des Flurstücks Nr. 819/8, Gemarkung <strong>Aalen</strong>, möchte den unbebauten<br />

(nördlichen) Teil des Grundstücks einer Wohnbebauung zuführen. Über diesen<br />

Grundstücksteil führte früher eine Hochspannungsleitung, so dass sich im<br />

Einmündungsbereich der Schellingstraße in die Hegelstraße eine Freifläche ergeben hat.<br />

Nachdem die Hochspannungsleitung schon vor einiger Zeit abgebaut wurde, kann diese<br />

Baulücke für eine Wohnbebauung nutzbar gemacht werden. Um dies zu ermöglichen, muss<br />

der vorhandene Bebauungsplan Nr. 05-04/1 geändert werden (im Rahmen eines<br />

Städtebaulichen Vertrages zwischen <strong>Stadt</strong> und Eigentümer, Planer: Thomas Hanselmann,<br />

Freier Architekt, Dresden). Der Aufstellungsbeschluss wurde vom Gemeinderat in der Sitzung<br />

am 23.05.2001 gefasst (Bürgerbeteiligung: 16.07.2001, Beteiligung der Träger öffentlicher<br />

Belange: 25.06. bis 30.07.2001). Das Jahr 2002 wurde vom Grundstückseigentümer für die<br />

Konkretisierung der Hochbauplanung<br />

und deren Abstimmung mit den Angrenzern genutzt.<br />

Im Jahr 2003 wurde das Bebauungsplanverfahren mit der Ausarbeitung des<br />

Bebauungsplanentwurfes, der Begründung und des Grünordnungsplanes weitergeführt. Nach<br />

Vorberatung im ATUS (23.10.2003) wurde vom Gemeinderat am 06.11.2003 der<br />

Auslegungsbeschluss gefasst (öffentliche Auslegung in der Zeit zwischen 20.11. und<br />

22.12.2003; Benachrichtigung Träger öffentlicher<br />

Belange: am 12.11.2003).<br />

„Innenstadtergänzung <strong>Aalen</strong>-Süd“ in <strong>Aalen</strong> (Plan Nr. 07-01)<br />

Die Aufstellung eines Bebauungsplans wurde erforderlich, um eine nachhaltige geordnete<br />

städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten (Gemeinderat vom 17.04.1997, SV 6197/008,<br />

Bebauungsplan „Innenstadterweiterung <strong>Aalen</strong>-Süd“. Gründe waren: überholte Festsetzungen<br />

aus alten Bebauungsplänen, neue städtebauliche Zielvorgaben aus dem aktuellen<br />

Flächennutzungsplan, erfolgte und abzusehende Umnutzungen im Gebiet, anstehende<br />

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