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Daten ..... Fakten ..... Ereignisse - Stadt Aalen

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Jahresbericht 2003<br />

Seite 210<br />

Gewerbezone „<strong>Aalen</strong>-Nord“ südlich der Willy-Brandt-Straße in <strong>Aalen</strong> (Plan Nr. 03-06/4)<br />

Die „Gewerbezone <strong>Aalen</strong>-Nord“ wird – neben einigen anderen Bereichen des <strong>Stadt</strong>gebietes -<br />

von dem Markt- und Standortgutachten der Gesellschaft für Kommunalforschung, Nürnberg<br />

(GfK) vom Oktober 1996 und von dem neuen Gutachten über Markt- und<br />

Standortuntersuchungen zur Weiterentwicklung des Einzelhandels in <strong>Aalen</strong> der Gesellschaft<br />

für Markt- und Absatzforschung mbH, Ludwigsburg (GMA) den dezentralen Lagen zugeordnet.<br />

Zur Positionsstärkung der Gesamtstadt <strong>Aalen</strong> sollen in diesen Lagen neben der Innenstadt<br />

und der Innenstadtrandlage Flächen für den Einzelhandel vorgehalten werden. Bei<br />

Einzelhandelsansiedlungen sollen nach beiden Gutachten in diesen dezentralen Lagen<br />

innenstadtrelevante Sortimente ausgeschlossen werden.<br />

Das Plangebiet der Gewerbezone „<strong>Aalen</strong>-Nord“ ist zwar weitgehend bebaut, doch können<br />

Neuansiedlungen des Einzelhandels sowohl in einigen Baulücken als auch durch Umnutzung<br />

bestehender Gebäudeflächen erfolgen. Mit der Verlagerung der Fachhochschule aus dem<br />

Gebäude E-Center in den Bereich „Burren“ wird sich die übliche Umstrukturierungstendenz im<br />

Gebiet zusätzlich verstärken. Um die Entwicklung planungsrechtlich steuern zu können, hat<br />

der Gemeinderat am 20.02.2003 nach Vorberatung im ATUS (13.02.2003) die Aufstellung<br />

eines Bebauungsplanes beschlossen.<br />

Der neue Bebauungsplan Nr. 03-06/4 soll die Entwicklung der Einzelhandelsnutzung durch<br />

die Gliederung der zulässigen Nutzungen entsprechend den Vorgaben der Gutachten<br />

planungsrechtlich lenken. Zudem soll er die Regelungen der Ortsbausatzung <strong>Aalen</strong> durch<br />

zeitgemäße planungsrechtliche Festsetzungen ersetzen und last but not least die prägende<br />

Grünzäsur zwischen den Gewerbezonen „<strong>Aalen</strong>-Nord“ und „Wasseralfingen-Süd“<br />

planungsrechtlich<br />

sichern.<br />

Die Beteiligung der Bürger an der Planung fand am 03.06.2003 statt; die Beteiligung der<br />

Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 11.03. bis 15.04.2003.<br />

Zur Zeit liegen dem Bauordnungsamt verschiedene Bauanträge und Bauvoranfragen zur Ent-<br />

scheidung vor. Alle in diesen Anträgen beantragten Nutzungen sind als innenstadtrelevant<br />

einzustufen. Sie sollen nach der Zielvorstellung für die Einzelhandelsentwicklung in <strong>Aalen</strong><br />

nicht an diesem Standort realisiert werden. (Durch die Änderung vieler Bebauungspläne in<br />

Gewerbe- und Industriegebiete und der in planungsrechtliche Gliederung bei der Zulässigkeit<br />

von Einzelhandelsnutzungen wurde dieses Ziel an vielen Standorten in <strong>Aalen</strong> bereits pla-<br />

nungsrechtlich umgesetzt.) Der Gemeinderat hat deshalb in der Sitzung am 20.02.2003 zu-<br />

nächst die Zurückstellung der Bauanträge und der Bauvoranfragen für den Zeitraum bis zum<br />

31.12.2003 beschlossen. Nachdem das Bebauungsplanverfahren noch nicht abgeschlossen<br />

ist und die Entscheidung über die Zulässigkeit der Bauvorhaben bis 31.12.2003 zurückgestellt<br />

ist und dann die Bauvorhaben nicht mehr verhindert werden könnten, wurden zur Sicherung<br />

der Planung für den künftigen Planbereich am 18.12.2003 eine Veränderungssperre gemäß §

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