Daten ..... Fakten ..... Ereignisse - Stadt Aalen
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Jahresbericht 2003<br />
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02-02 im Bereich nördlich der Gartenstraße und östlich<br />
der Gutenbergstraße in <strong>Aalen</strong> (Plan Nr. 02-02/3)<br />
Die Kreisbaugenossenschaft <strong>Aalen</strong> eG möchte auf den Flurstücken Nr. 2437/1 und 2498<br />
zusammen mit dem DRK-Kreisverband <strong>Aalen</strong> ein Altenhilfezentrum und ein Wohngebäude mit<br />
acht Wohnungen errichten. Ein solches Zentrum lässt sich nur ab einer gewissen Größe<br />
sinnvoll und kostendeckend betreiben. Die Planung für das Altenhilfezentrum sieht daher 50<br />
Pflegezimmer, 7 rollstuhlgerechte Wohnungen, 4 Zimmer für eine Wohngruppe und die<br />
erforderlichen Neben- und Technikräume vor. Es sind 31 Stellplätze (19 Tiefgaragen und 12<br />
offen) geplant.<br />
Die beiden Baugrundstücke liegen in dem qualifizierten Bebauungsplan Nr. 02-02, dessen<br />
planungsrechtlichen Festsetzungen bei einer Aufstellung in den Jahren 1966/67 an der<br />
Gartenstraße auf eine viergeschossige und an der geplanten Verlängerung der Mauerstraße<br />
auf eine zweigeschossige (I + I U) Wohnbebauung abgestellt wurden.<br />
Das vorgesehene Altenhilfezentrum überschreitet insbesondere bei der vorgegebenen<br />
Grundflächenzahl, der Zahl der Vollgeschosse im nördlichen Bereich und bei den überbauten<br />
Grundstücksflächen die Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Realisierung der<br />
vorgesehenen Bebauung der Grundstücke mit einem Altenhilfezentrum und einem<br />
Wohngebäude erforderte daher die Änderung des vorhandenen Bebauungsplans Nr. 02-02.<br />
Die Durchführung des Aufstellungsverfahrens nach Bundesbaugesetz gewährleistet, dass<br />
nicht nur die Belange der Bauherren und der angrenzenden Nachbarn, sondern auch die<br />
sonstigen vorgebrachten Anregungen in die Abwägung einfließen. Der Gemeinderat hat daher<br />
am 08.05.2003 nach Vorberatung im ATUS (30.04.2003) mit dem Aufstellungsbeschluss das<br />
Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Dieses wurde über einen städtebaulichen Vertrag in<br />
enger Zusammenarbeit von beauftragten Planern und <strong>Stadt</strong>verwaltung durchgeführt. Der<br />
Vertrag wurde zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Aalen</strong> und der Kreisbaugenossenschaft eG <strong>Aalen</strong><br />
abgeschlossen. Mit der erforderlichen Planung war das Büro Daul und Wurz, Baden-Baden von<br />
der Kreisbaugenossenschaft <strong>Aalen</strong> eG beauftragt. Dieses Büro erstellt auch die<br />
Hochbauplanungen Die Beteiligung der Träger für die öffentlicher Bauherren. Belange erfolgte in der Zeit vom 13.05.2003 bis<br />
13.06.2003, die Bürgerbeteiligung fand am 03.06.2003 statt. Anschließend wurde der<br />
Bebauungsplanentwurf, die Begründung und der Grünordnungsplan ausgearbeitet, so dass<br />
der Gemeinderat am 17.07.2003 (Vorberatung ATUS 10.07.2003) den Aufstellungsbeschluss<br />
fassen konnte.<br />
Der Entwurf des Bebauungsplanes war nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung vom<br />
04.08. bis 04.09.2003 öffentlich ausgelegt; die Träger öffentlicher Belange wurden am<br />
23.07.2003 benachrichtigt.<br />
In seiner Sitzung am 27.11.2003 (ATUS 20.11.2003) hat der Gemeinderat über die<br />
eingegangenen Anregungen beraten und den Bebauungsplan als Satzung beschlossen.<br />
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Aalen</strong> ist der Bebauungsplan am 10.12.2003<br />
in Kraft getreten.<br />
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