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Daten ..... Fakten ..... Ereignisse - Stadt Aalen

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Jahresbericht 2003<br />

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02-02 im Bereich nördlich der Gartenstraße und östlich<br />

der Gutenbergstraße in <strong>Aalen</strong> (Plan Nr. 02-02/3)<br />

Die Kreisbaugenossenschaft <strong>Aalen</strong> eG möchte auf den Flurstücken Nr. 2437/1 und 2498<br />

zusammen mit dem DRK-Kreisverband <strong>Aalen</strong> ein Altenhilfezentrum und ein Wohngebäude mit<br />

acht Wohnungen errichten. Ein solches Zentrum lässt sich nur ab einer gewissen Größe<br />

sinnvoll und kostendeckend betreiben. Die Planung für das Altenhilfezentrum sieht daher 50<br />

Pflegezimmer, 7 rollstuhlgerechte Wohnungen, 4 Zimmer für eine Wohngruppe und die<br />

erforderlichen Neben- und Technikräume vor. Es sind 31 Stellplätze (19 Tiefgaragen und 12<br />

offen) geplant.<br />

Die beiden Baugrundstücke liegen in dem qualifizierten Bebauungsplan Nr. 02-02, dessen<br />

planungsrechtlichen Festsetzungen bei einer Aufstellung in den Jahren 1966/67 an der<br />

Gartenstraße auf eine viergeschossige und an der geplanten Verlängerung der Mauerstraße<br />

auf eine zweigeschossige (I + I U) Wohnbebauung abgestellt wurden.<br />

Das vorgesehene Altenhilfezentrum überschreitet insbesondere bei der vorgegebenen<br />

Grundflächenzahl, der Zahl der Vollgeschosse im nördlichen Bereich und bei den überbauten<br />

Grundstücksflächen die Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Realisierung der<br />

vorgesehenen Bebauung der Grundstücke mit einem Altenhilfezentrum und einem<br />

Wohngebäude erforderte daher die Änderung des vorhandenen Bebauungsplans Nr. 02-02.<br />

Die Durchführung des Aufstellungsverfahrens nach Bundesbaugesetz gewährleistet, dass<br />

nicht nur die Belange der Bauherren und der angrenzenden Nachbarn, sondern auch die<br />

sonstigen vorgebrachten Anregungen in die Abwägung einfließen. Der Gemeinderat hat daher<br />

am 08.05.2003 nach Vorberatung im ATUS (30.04.2003) mit dem Aufstellungsbeschluss das<br />

Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Dieses wurde über einen städtebaulichen Vertrag in<br />

enger Zusammenarbeit von beauftragten Planern und <strong>Stadt</strong>verwaltung durchgeführt. Der<br />

Vertrag wurde zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Aalen</strong> und der Kreisbaugenossenschaft eG <strong>Aalen</strong><br />

abgeschlossen. Mit der erforderlichen Planung war das Büro Daul und Wurz, Baden-Baden von<br />

der Kreisbaugenossenschaft <strong>Aalen</strong> eG beauftragt. Dieses Büro erstellt auch die<br />

Hochbauplanungen Die Beteiligung der Träger für die öffentlicher Bauherren. Belange erfolgte in der Zeit vom 13.05.2003 bis<br />

13.06.2003, die Bürgerbeteiligung fand am 03.06.2003 statt. Anschließend wurde der<br />

Bebauungsplanentwurf, die Begründung und der Grünordnungsplan ausgearbeitet, so dass<br />

der Gemeinderat am 17.07.2003 (Vorberatung ATUS 10.07.2003) den Aufstellungsbeschluss<br />

fassen konnte.<br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes war nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung vom<br />

04.08. bis 04.09.2003 öffentlich ausgelegt; die Träger öffentlicher Belange wurden am<br />

23.07.2003 benachrichtigt.<br />

In seiner Sitzung am 27.11.2003 (ATUS 20.11.2003) hat der Gemeinderat über die<br />

eingegangenen Anregungen beraten und den Bebauungsplan als Satzung beschlossen.<br />

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Aalen</strong> ist der Bebauungsplan am 10.12.2003<br />

in Kraft getreten.<br />

Seite 209

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