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Daten ..... Fakten ..... Ereignisse - Stadt Aalen

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Jahresbericht 2003<br />

Seite 208<br />

<strong>Stadt</strong>bezirk<br />

Plan Nr.<br />

Bereich (Kurzbez.) Datum Beschluss<br />

21-02/1 Gewerbegebiet Geißberg 20.03.2003 Auslegung<br />

27.11.2003 Satzung<br />

22-02/4 "Schießmauer" 26.06.2003 Satzung über örtl.<br />

Bauvorschriften<br />

26-01<br />

Ebnat<br />

Bereich f.<br />

Windkraftanlagen<br />

26.06.2003 Auslegung<br />

32-01/4 Beckenwiesen –<br />

Umplanung Kindergarten<br />

43-01/1 + 2 Durchstich Vorderer<br />

Kirchberg<br />

Dewangen<br />

01-04.2003 Auslegung<br />

27.11.2003 Satzung<br />

30.01.2003 Grundsatzbeschluss<br />

65-01<br />

Wasseralfingen<br />

Beckenhalde Nord I 10.04.2003 Satzung<br />

72-02 Stichweg Ph.-Funk-Str. 28.05.2003 Aufstellung<br />

75-09/1 Sattel, BA I 28.05.2003 1. Auslegung<br />

06.11.2003 2. Auslegung<br />

75-09/2 Sattel, BA II 06.11.2003 Auslegung<br />

78-04/3 Kreisberufsschulzentrum 28.05.2003 Aufstellung<br />

18.09.2003 künftige Festsetzungen im<br />

Bereich der Stellplätze<br />

80-01 Mühlfeld-Nord 10.04.2003 Auslegung<br />

27.11.2003 Satzung<br />

„Fuß- und Radwegverbindung im Bereich „Neue Welt“ in <strong>Aalen</strong> (Plan Nr. 01-01/6)<br />

Im Bereich östlich der Altstadt wurde bzw. werden mit der Verlagerung des Individualverkehrs<br />

an die Bahnlinie durch umfangreiche verkehrliche Maßnahmen (Ausbau der Johann-Gottfried-<br />

Pahl-Straße mit Unterführung des Bahnhofsvorplatzes und Drehung der Hochbrückenrampe)<br />

auch entscheidende Verbesserungen der städtebaulichen Situation im Bereich der Stuttgarter<br />

Straße/Bahnhofstraße erreicht. Zur Ergänzung dieser verkehrlichen Maßnahmen sowie zur<br />

Unterstützung der möglichen „Aufwertung“ des östlichen Altstadtrandes soll durch den Bau<br />

einer leistungsfähigen Unterquerung der neuen Hauptverkehrsstraße und der Gleisanlagen<br />

eine Fuß- und Radwegverbindung zwischen der Innenstadt und der Oststadt geschaffen<br />

werden. Damit wird ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Fuß- und Radwegverbindungen<br />

und zur Vervollständigung des Radwegenetzes im Innenstadtbereich vollzogen. Zur<br />

planungsrechtlichen Sicherung dieser Unterführung muss ein Bebauungsplan aufgestellt<br />

werden. Der Gemeinderat hat daher nach Vorberatungen im ATUS (02.10.2003) am<br />

09.10.2003 einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss gefasst. Der neue Bebauungsplan<br />

Nr. 01-01/6 stellt die rechtlichen Grundlagen für den Bau der Unterführung der Bahnlinien dar.<br />

Er ersetzt somit ein Planfeststellungsverfahren nach dem Straßengesetz. Veränderungen an<br />

den Bahnanlagen werden nicht im Bebauungsplanverfahren geregelt. Sie unterliegen den<br />

gesetzlichen Bestimmungen des Allgemeinen Eisenbahngesetztes<br />

(AEG).<br />

Die Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand am 25.11.2003 statt; die Beteiligung<br />

der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 13.11. bis 13.12.2003. Im Jahr 2004 wird das<br />

Aufstellungsverfahren weitergeführt.

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