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Daten ..... Fakten ..... Ereignisse - Stadt Aalen

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Jahresbericht 2003<br />

Jahr 2000 wurde eine erste Abschlagszahlung von 10.225,84 € (20.000 DM) ausbezahlt. Im<br />

Jahr 2001 folgten zwei weitere Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt 19.940,38 €<br />

(39.000 DM).<br />

Außerdem wurde 2001 dem DRK-Ortsverein Unterkochen ein einmaliger Zuschuss von<br />

2.556,46 € (5.000 DM) zu den Kosten des Garagendachs gewährt. Die Schlussabrechnung auf<br />

den o. g. Baukostenzuschuss erfolgte im Mai 2002, eine Restzahlung von 511,29 € (1.000 DM)<br />

wurde geleistet.<br />

Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.<br />

Zu den Mietkosten für die Räume der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. in der Bischof-Fischer-Str. 71<br />

steuerte die <strong>Stadt</strong> 2003 einen Zuschuss von 3.580 € (wie im Vorjahr) bei.<br />

Malteser-Hilfsdienst e. V.<br />

Der Malteser-Hilfsdienst e. V. erhält für sein 1993 in Betrieb gegangenes Zentrum<br />

„Gerokstraße“ einen jährlichen Förderbeitrag von 1.380 € (wie im Vorjahr).<br />

502-50 Mobile Soziale Dienste und Nachbarschaftshilfen<br />

Förderung der ambulanten Hilfen<br />

Zum 1. August 1998 hat das Sozialministerium Baden-Württemberg neue Richtlinien zur<br />

Förderung der ambulanten Hilfen erlassen, die rückwirkend zum 01. Januar 1998 galten. Der<br />

Verwaltungs- und Finanzausschuss hat am 21. Juli 1999 folgende Regelung zur Förderung<br />

der<br />

ambulanten Hilfen durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Aalen</strong> beschlossen.<br />

Nach der neuen Regelung erhalten Dienste der Familienpflege für eine hauptamtliche<br />

vollzeitbeschäftigte Einsatzleitung 300 € je unterstellter Fachkraft, maximal aber 2.400 €. Für<br />

bis zu acht Fachkräfte wird ein Betrag von jeweils 800 € gewährt. Mobile Soziale Dienste und<br />

Nachbarschaftshilfen erhalten für eine hauptamtliche vollzeitbeschäftigte Einsatzleitung<br />

3.100 €. Teilzeitbeschäftigte Personen werden anteilig gefördert. Zusätzlich müssen die<br />

Dienste ihren Sitz in <strong>Aalen</strong> haben und überwiegend im <strong>Stadt</strong>gebiet tätig ist. Ist ein Dienst nicht<br />

überwiegend im <strong>Stadt</strong>gebiet tätig, reduziert sich die Förderung durch die <strong>Stadt</strong> auf 50 %. Die<br />

Bezuschussung erfolgt jeweils als Fehlbedarfsfinanzierung.<br />

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