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Daten ..... Fakten ..... Ereignisse - Stadt Aalen

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Jahresbericht 2003<br />

404-50 Möbellager für soziale Zwecke<br />

Das Möbellager des Caritas-Verbands in der Industriestraße 70, Kaufhaus der Caritas, wird<br />

sowohl von den SozialhilfeempfängerInnen, als auch von der Bevölkerung entsprechend<br />

frequentiert. Es wird unmittelbar von der Zentralen Beratungsstelle für Wohnungslose des<br />

Caritas-Verbandes Region Ost-Württemberg in der Braunenstraße 9 betreut, so dass hierdurch<br />

zusätzlich ein weiteres Tätigkeitsfeld für eingliederungswillige Wohnsitzlose vorhanden ist.<br />

Auch in diesem Jahr zeigte sich wieder, dass mit diesem Möbellager rasche und<br />

unbürokratische Hilfe geleistet<br />

werden kann.<br />

Der Caritas-Verband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e. V., Kreisverband <strong>Aalen</strong> erhielt auch<br />

2003 für sein Möbellager bzw. Kaufhaus der Caritas (K. d. C.) einen Zuschuss zu den Miet- und<br />

Betriebskosten in Höhe von 3.680 €.<br />

405-50 Weihnachtsbeihilfe<br />

Als freiwillige soziale Maßnahme wurden anlässlich des Weihnachtsfestes aus 2.000,00 €<br />

Spendenmitteln (der Fa. GSA) und 2.875 € Haushaltsmitteln der <strong>Stadt</strong> Weihnachtsbeihilfen an<br />

einkommensschwache BürgerInnen ausbezahlt. Im Jahr 2003 wurden 75 € pro Person<br />

ausbezahlt.<br />

406-50 Nichtsesshaftenhilfe<br />

entfällt<br />

407-50 Anteilige Personalkosten für die Aufgabenerfüllung nach dem BSHG<br />

(Bundessozialhilfegesetz)<br />

entfällt<br />

408-50 Erziehungsgeld<br />

Seite 118<br />

Gleichbleibend wie im letzten Berichtsjahr sind entsprechend der Änderung des<br />

Bundeserziehungsgeldgesetzes für das 1. und 2. Lebensjahr zwei aufeinanderfolgende<br />

Anträge erforderlich. Der Antrag auf Bundeserziehungsgeld für das 2. Lebensjahr kann<br />

9. frühestens Lebensmonat ab dem gestellt werden.<br />

Der Landeserziehungsgeldantrag für das 3. Lebensjahr kann aufgrund der neuen Richtlinien<br />

des Ministeriums für Familie, Frauen, Weiterbildung und Kunst für die Gewährung von Landes-<br />

erziehungsgeld (RL-LerzG) in der Fassung der Dritten Änderung vom 3. Juli 1995 rückwirkend<br />

für Geburten ab 1. Juli 1993 frühestens ab dem 9. Lebensmonat, also mit dem 2. Bundeserzie-<br />

hungsgeldantrag zusammen gestellt werden. Einkommensgrundlage hierfür ist ebenfalls der

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