Stellungnahme des Arbeitskreises zur Ausweisung von ... - HGON
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Anerkannter Verband nach § 29 Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetz<br />
<strong>HGON</strong>, Werner Schindler, Mainbachstr. 9, 35606 Solms<br />
Hessen-Forst<br />
Forstamt Weilmünster<br />
Nassauer Straße 18<br />
35789 Weilmünster<br />
Kernflächenauswahl im Forstamt Weilmünster<br />
Sehr geehrter Herr Maassen,<br />
sehr geehrter Herr Kampmann,<br />
sehr geehrte Damen und Herren,<br />
im Nachgang zu unseren Besprechungs- und Besichtigungstreffen schicke ich<br />
Ihnen wie vereinbart die Anmerkungen <strong>zur</strong> Vorschlagsliste sowie einige ergänzende<br />
Vorschläge. Dabei möchte ich mich nochmals für die konstruktive und offene<br />
Gesprächsführung bedanken. Nach Durchsicht und Prüfung unserer Vorschläge<br />
sollte am besten eine nochmalige Kontaktaufnahme folgen.<br />
Im ersten Teil der <strong>Stellungnahme</strong> werden allgemeine Aspekte der Auswahlkriterien<br />
dargestellt. Im zweiten Teil werden die einzelnen Kernflächen-Vorschläge (KF)<br />
abgehandelt und bewertet. Anschließend finden Sie Vorschläge für weitere KF.<br />
Die heutigen KF-Ergänzungsvorschläge stammen im wesentlichen aus dem Einzugsbereich<br />
<strong>von</strong> Solmsbach, Iserbach und Weil (Kreise LDK und LM). Dieser Bereich<br />
ist uns aus jahrzehntelangen ornithologischen Untersuchungen an altholz-<br />
und höhlenbewohnenden Arten (Greifvögel, Hohltaube, Eulen, Spechte, in den<br />
letzten Jahren auch Schwarzstorch) also exakt für die Zielgruppe der Kernflächen,<br />
bestens bekannt. Aus diesem Grund war das Forstamt Weilmünster schon seinerzeit<br />
eines der Pilot-Forstämter bei Konzeption <strong>des</strong> hessischen Altholzinselprogramms.<br />
Darüber hinaus besitzen wir hier sehr gute Kenntnisse über besonders<br />
schutzwürdige Arten aus weiteren Tierklassen (Fledermäuse, Wildkatze etc.).<br />
Ungünstig war, dass die <strong>zur</strong> Verfügung gestellten Übersichtskarten im Maßstab<br />
1:50.000 u.a. keine Abteilungsgrenzen oder sonstigen Grenzen erkennen lassen.<br />
So konnten Abgrenzungen im Gelände manchmal nicht sicher nachvollzogen wer-<br />
Hessische<br />
Gesellschaft für<br />
Ornithologie und<br />
Naturschutz e.V.<br />
Datum<br />
29.10.2012<br />
Aktenzeichen<br />
Bearbeiter<br />
Werner Schindler<br />
Stellv. AK-Leiter<br />
Mainbachstr. 9<br />
35606 Solms<br />
06442-7396<br />
Vorsitzender<br />
Oliver Conz<br />
Stellv. Vorsitzende<br />
W. Brauneis<br />
R. Fippl<br />
Dr. J. Tamm<br />
Ehrenvorsitzender<br />
Prof. H.-P. Goerlich<br />
<strong>HGON</strong>-<br />
Lan<strong>des</strong>geschäftsstelle<br />
Lindenstr. 5<br />
61209 Echzell<br />
06008-1803<br />
Fax 06008-7578<br />
e-mail: info@hgon.de<br />
Internet:<br />
http://www.hgon.de<br />
Konten<br />
Arbeitskreis Lahn-Dill<br />
Sparkasse Wetzlar<br />
(BLZ 515 500 35)<br />
Konto 21 359 351<br />
Sparkasse Oberhessen<br />
(BLZ 518 500 79)<br />
Konto 85 001 175<br />
Sparkasse Oberhessen<br />
>Beitragskonto<<br />
(BLZ 518 500 79)<br />
Konto 85 004 506<br />
Sparkasse Oberhessen<br />
>Spendenkonto<<br />
(BLZ 518 500 79)<br />
Konto 85 002 694<br />
Spenden sind steuerlich<br />
abzugsfähig!
<strong>HGON</strong>, Werner Schindler, Mainbachstraße 9, 35606 Solm<br />
den. Daher stehen einige Aussagen zu Einzelobjekten unter entsprechendem Vorbehalt,<br />
wir haben uns möglichst mit anderweitigem Kartenmaterial beholfen.<br />
Allgemeines<br />
Nach der Naturschutzleitlinie ist die Hauptaufgabe der KF "die Sicherung der naturnahen<br />
Arten- und Biotopvielfalt und natürlichen Prozessabläufe" primär dort,<br />
"wo noch mehr oder weniger intakte Biodiversitätszentren vorhanden sind." Im<br />
Wald bedeutet dies vor allem, "die Schutzsituation <strong>von</strong> Alt- und Totholzbewohnern<br />
zeitnah und effektiv zu verbessern."<br />
Wir gehen da<strong>von</strong> aus, dass die Kernflächen vor allem nach naturschutzfachlichen<br />
Kriterien im Sinne ihrer Hauptaufgabe ausgewählt werden. Im Konflikt mit ökonomischen<br />
Belangen, wie der Holznutzung, sind die ökologischen Belange vorrangig<br />
zu behandeln (siehe auch die gleichlautenden Vorschriften der „Richtlinie für<br />
die Bewirtschaftung <strong>des</strong> Hessischen Staatswal<strong>des</strong>“).<br />
Bei der Auswahl der KF liegt unser Hauptaugenmerk daher auf Waldbeständen,<br />
die bei vorherrschenden alten und stark dimensionierten Bäumen eine gemischte<br />
Alterszusammensetzung und viel starkes Totholz kleinräumig gemischt enthalten.<br />
Sie enthalten mit großer Wahrscheinlichkeit Arten, die im Wirtschaftswald nur<br />
schwach repräsentiert und daher schutzbedürftig sind.<br />
Ungeeignet sind Waldbestände, die zum größten Teil aus jungen und mittelalten<br />
Beständen bestehen. Auch Bestände, die auf Grund der Standorteigenschaften<br />
trotz ihres Alters nur schwach dimensionierte Bäume aufweisen, sind weniger geeignet.<br />
Optimal sind alte Waldbestände mit weitgehend geschlossenem Kronendach. Weniger<br />
geeignet sind aufgelichtete Waldbestände mit großflächiger hoher Naturverjüngung,<br />
auch wenn Höhlenbäume vorhanden sind. Die Naturverjüngung schmälert<br />
innerhalb weniger Jahre die Nutzungsmöglichkeiten für die Höhlenbrüter erheblich<br />
und der hohe Anteil an jungen Bäumen trägt über etliche Jahrzehnte wenig<br />
zum Schutz <strong>von</strong> Alt- und Totholzbewohnern bei.<br />
Für die Entwicklung der Biozönosen in den KF ist es vorteilhaft, wenn Randeffekte<br />
aus dem Umfeld fehlen. Ungeeignet sind z.B. schmale Waldbestände, in denen<br />
Rand- und Störeffekte die KF beeinträchtigen oder häufige verkehrssichernde Eingriffe<br />
in das Waldökosystem unvermeidlich sind, also kein Prozessschutz erfolgen<br />
kann.<br />
Besonders günstig sind süd- und südwestexponierte Lagen, weil der Großteil der<br />
totholzgebundenen Insektenarten warm-trockene Verhältnisse benötigt.<br />
Eine gute Orientierung geben nach wie vor Waldbestände, in denen bereits zahlreiche,<br />
an Alt- und Totholz gebundene Arten aktuell vorkommen und die über eine<br />
ausreichende Flächengröße verfügen. Dieser Aspekt ist umso wichtiger, als die<br />
Kernflächen dauerhaft festliegen.
<strong>HGON</strong>, Werner Schindler, Mainbachstraße 9, 35606 Solm<br />
Die ausgewiesenen und in das Kernflächenkonzept integrierten Altholzinseln<br />
(AHI) sind wichtige Prozessschutzflächen. Gegenüber den umliegenden Wirtschaftswaldflächen<br />
besitzen sie inzwischen in ihrer Entwicklung einen „Vorsprung“<br />
<strong>von</strong> über 30 Jahren. Diesbezüglich sollte das Kernflächenkonzept noch<br />
stärker genutzt werden, um eine Erweiterung und Arrondierung der AHI vorzusehen.<br />
Einschätzung der einzelnen KF-Vorschläge<br />
***** gut geignet<br />
**** geignet<br />
*** bedingt geeignet<br />
** ungeeignet<br />
* völlig ungeeignet<br />
Nr<br />
der<br />
KF<br />
Bewertung Begründung<br />
1 *** Eher gering dimensionierter Baumbestand, dazu im Ostteil sehr<br />
schmal (nur wenige Baumreihen umfassend). Großenteils <strong>von</strong> Nadelwald<br />
umschlossen, somit für viele Arten isoliert.<br />
Sehr klein (1,1 ha).<br />
2 *** Ebenfalls sehr schmal und klein (1,1 ha). Vorteilhaft ist die Lage am<br />
Bachufer, der Uferbereich könnte in Absprache noch aufgewertet<br />
werden.<br />
3 **** Diese Fläche sollte, wie im Ortstermin mit Herrn Friedrich und den<br />
Vertretern der örtlichen Nabu-Gruppen besprochen, um zwei benachbarte<br />
Flächen mit Brutvorkommen u.a. <strong>des</strong> Raufußkauzes (Anh.<br />
1-Art) erweitert werden.<br />
4 * Eine nochmalige Besichtigung ergab keine naturschutzfachlichen Besonderheiten.<br />
Der Aufwuchs ist großenteils kaum dem Gebüsch-<br />
Stadium entwachsen, dazu einige höhere Nadelbäume auch nicht<br />
bodenständiger Arten. Im Zentrum eine intensiv gemähte Wildwiese<br />
und mehrere breite Sichtschneisen, in denen der natürliche Aufwuchs<br />
kleingehalten wird; mit Prozessschutz unvereinbar.<br />
Die bei der ersten Besichtigung angeschaute Teilfläche rechts der<br />
Schneise (mit schwachwüchsigem Ahornbestand) befindet sich ausweislich<br />
der Karte außerhalb <strong>des</strong> KF-Vorschlags. Die KF umfasst laut<br />
Karte nicht 2,9 ha, sondern erheblich weniger als 2 ha.<br />
Fazit: Diese Fläche ist als KF ungeeignet und sollte gestrichen werden.<br />
In der Nachbarschaft (Bereich Kirchküppel) existieren gut geeignete<br />
Flächen, hierzu ergeht ein Austausch-Vorschlag <strong>von</strong> ebenfalls ca. 3<br />
ha.<br />
5-9 *** - **** Nicht Gegenstand dieser <strong>Stellungnahme</strong> (mit örtlichen Naturschutz-<br />
Vertretern besichtigt und für geeignet befunden).<br />
10-11 **(- ***) Die Flächen 10 und 11 sind sehr klein (1,2 und 1,3 ha) und schmal<br />
geschnitten, der Baumbestand hat geringes Alter (62 und 94 Jahre),<br />
die Flächen sind in der Biotopkartierung nicht enthalten und uns lie-
<strong>HGON</strong>, Werner Schindler, Mainbachstraße 9, 35606 Solm<br />
12, 13,<br />
17?<br />
****<br />
gen auch keine Anhaltspunkte für besondere Artenvorkommen vor.<br />
Fazit: Es sind keine Gründe für die naturschutzfachliche Auswahl als<br />
KF vorgetragen und erkennbar. Flächen sollten gegen eine gut geeignete<br />
Fläche im umgebenden Staatswald getauscht werden.<br />
Mit Herrn Friedrich (KV-Vogelschutz) besichtigt und als KF-geeignet<br />
befunden.<br />
14-15 **** KF-geeigneter Steilhang. Die Abgrenzung mit drei kleinen Teilflächen<br />
ist vor Ort jedoch sehr diffizil und schwierig.<br />
Anregung: Es sollte geprüft werden, den innenliegenden kleinen Bereich<br />
<strong>von</strong> etwa 1 ha der KF zuzuschlagen. Dies ergäbe eine sinnvolle<br />
Abgrenzung und einheitliche Entwicklung der Fläche.<br />
16 * Die Angaben in der Vorschlagstabelle stimmen nicht mit der örtlichen<br />
Nachschau überein. Ausweislich Besichtigung ein jüngerer,<br />
schwach dimensionierter Wald- und Gebüschstreifen <strong>von</strong> 1,1 ha entlang<br />
<strong>des</strong> viel genutzten Asphaltwegs <strong>von</strong> Essershausen nach<br />
Aulenhausen/Weinbach (innerhalb einer Viertelstunde mehrere<br />
Pkw). Erhebliches Störpotential, Verkehrssicherungsgründe schränken<br />
Prozessschutz auf der schmalen Fläche zudem irreparabel ein.<br />
Fazit: Die Fläche ist zu streichen.<br />
Die uns bei der gemeinsamen Besichtigung avisierte gute Fläche am<br />
Brendelsberg ist nicht identisch mit der Fläche laut Vorschlagsliste.<br />
Daher erfolgt Austausch-Vorschlag Brendelsberg, siehe unten.<br />
18-21 * - **** Von der biologischen Ausstattung her besitzen die vier Flächen (insgesamt<br />
12,8 ha) gute KF-Eignung. Das ist unstrittig. Der gravierende<br />
Mangel ist die Frage der Verkehrssicherungspflicht.<br />
Die vorgeschlagenen KF grenzen unmittelbar an die Häuser <strong>von</strong><br />
Freienfels und dort insbesondere den touristischen Schwerpunkt der<br />
Burg an. Bei Veranstaltungen auf der Burg wie den Ritterspielen laufen<br />
hunderte Besucher auf Waldpfaden durch die Kernfläche <strong>zur</strong><br />
Burg, die Pkw parken in der Kernfläche.<br />
Zusätzlich führt der vielfrequentierte Weiltal-Radweg direkt unterhalb<br />
<strong>des</strong> Steilhangs an der gesamten langen Nordflanke der KF entlang.<br />
Diese Problematik haben wir bereits vor Ort angesprochen. Der<br />
enorme Besucher- und Radwegverkehr ist nicht umlenkbar. Prozessschutz<br />
in direkter Nachbarschaft zu intensivem Freizeitbetrieb ist im<br />
deutschen Rechtraum sehr heikel.<br />
Fazit: Die Verkehrssicherungspflicht und ungestörter Prozessschutz<br />
als zentrales Merkmal <strong>des</strong> KF-Programms bilden einen unauflösbaren<br />
Widerspruch zumin<strong>des</strong>t im Bereich der KF 21 und in Teilen der<br />
KF 19-20. Diese Flächen sind also leider als KF nicht geeignet. Im Bereich<br />
der KF 19 ist zudem die im Zickzack durch den Bestand verlaufende<br />
Abgrenzung vor Ort kaum nachvollziehbar und führt zu Zweifeln.<br />
Wir schlagen unter Einbeziehung <strong>des</strong> angrenzenden, noch besser<br />
geeigneten östlichen Bereichs eine Arrondierung (bzw. einen Austausch)<br />
vor, siehe unten.
<strong>HGON</strong>, Werner Schindler, Mainbachstraße 9, 35606 Solm<br />
Gesamtbetrachtung und Ergänzungsvorschläge<br />
In der Gesamtbetrachtung halten wir die Kernflächen-Vorschläge <strong>des</strong> Forstamtes<br />
Weilmünster überwiegend für geeignet bis gut geeignet.<br />
Die KF-Vorschläge 4 (2.9 ha) und 16 (1,1 ha) haben wir als ungeeignet eingestuft,<br />
nach derzeitiger Kenntnislage auch die Flächen 10 und 11 (2,5 ha). Im Komplex der<br />
KF 18-21 steht zudem die Verkehrssicherungspflicht in den KF 21 und Teilen der KF<br />
19-20 (ca. 5 ha) einem ungestörten Prozessschutz, z.B. der Belassung <strong>von</strong> Totholz,<br />
im Wege, so dass hier die Eignung zumin<strong>des</strong>t fraglich ist.<br />
Die 21 KF-Vorschläge <strong>des</strong> Forstamtes Weilmünster umfassten 55 ha. Zieht man die<br />
oben genannten 11,5 ha ab, verbleiben noch 43,5 ha. Das sind 2,0 % der Staatswaldfläche<br />
(2.150 ha, laut Angabe im Termin am 18.9.2012 sogar 2.500 ha). Auf 55<br />
ha bezogen ergeben sich 2,6 %. Damit liegt der Flächenanteil vorgeschlagener<br />
Kernflächen sehr deutlich unter dem Durchschnitt <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Hessen, den die Naturschutzleitlinie<br />
mit 5,8 % (20.000 ha <strong>von</strong> 342.000 ha) vorsieht.<br />
Bitte bedenken Sie dabei auch, dass die Naturschutzleitlinie bereits weit hinter der<br />
Zielsetzung der "Nationalen Strategie <strong>zur</strong> biologischen Vielfalt" <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>umweltministeriums<br />
<strong>von</strong> 2007 <strong>zur</strong>ückbleibt. Diese sieht für den öffentlichen Wald eine<br />
natürliche Entwicklung auf 10 % der Fläche vor.<br />
In ähnlicher Weise bleibt der Flächenanteil <strong>von</strong> 2,0 % hinter den Kernflächenvorschlägen<br />
der anderen Forstämter in den Kreisen Lahn-Dill und Limburg-Weilburg<br />
<strong>zur</strong>ück (jeweils über 4-6 %). Insbesondere stark dimensionierte Althölzer mit Totholzanteil<br />
und Zentren der Artenvielfalt sind in den bisherigen Vorschlägen <strong>des</strong><br />
Forstamt Weilmünster eher gering repräsentiert, hier jedoch nach unserer langjährigen<br />
Kenntnis ebenso vorhanden wie in den benachbarten Regionen. Hier sollte<br />
eine entsprechende Ergänzung stattfinden.<br />
Wie besprochen, finden Sie <strong>des</strong>halb nachfolgend unsere Vorschläge für weitere KF<br />
(bzw. für den Austausch wenig geeigneter Flächen). Insgesamt sind es rund 32 ha.<br />
Mit den vorgeschlagenen Flächen kann das Forstamt Weilmünster ca. 87 ha ausweisen,<br />
das ist ein Flächenanteil <strong>von</strong> 4,0 % (bei Flächenaustausch wären es rund<br />
75 ha = 3,5 %).<br />
Neben den naturschutzfachlichen Gesichtspunkten haben wir dabei (auch aus gegebenem<br />
Anlass, siehe die „untergegangene“ Pilot-AHI Möttau) besonderen Wert<br />
auf einen vor Ort eindeutig erkennbaren Grenzverlauf sowie die Vermeidung <strong>von</strong><br />
Verkehrssicherungskonflikten gelegt. Nicht einbezogen haben wir in die Vorschläge<br />
auch den größeren Komplex NW Dietenhausen aufgrund der anstehenden<br />
Windkraft-Verfahren; hier ist die Verfahrens-Entwicklung abzuwarten.<br />
Für jeden Flächenvorschlag fügen wir den betreffenden Kartenausschnitt bei.<br />
Aufgrund der naturschutzfachlichen Wertigkeit weiterer Habitate wären weitere<br />
gut geeignete Kernflächen darstellbar, zum Beispiel im Bereich der FFH-Gebiete<br />
oder im NSG Häuserbachtal bei Möttau. Im letzteren NSG wäre z.B. die Entwicklung<br />
<strong>von</strong> Bruchwald - ein Sonderstandort im Forstamt - gut möglich und würde zudem<br />
künftige Pflegekosten (personell und sächlich) deutlich reduzieren.
<strong>HGON</strong>, Werner Schindler, Mainbachstraße 9, 35606 Solm<br />
Vorschläge für weitere Kernflächen<br />
Rev Abt. ca. ha Begründung<br />
319 2 4,4<br />
****<br />
319 55 3,8<br />
319 40<br />
*****<br />
2,5<br />
****<br />
320 47 4,8<br />
320 51<br />
*****<br />
2,0<br />
****<br />
320 50? 2,5<br />
*****<br />
Südlich Philippstein, im West-Steilhang zum Iserbach. Zwei Teilflächen.<br />
Höhlenreicher Buchen- und Eichenbestand im kleinflächigen<br />
Wechsel mit schotterdurchsetzten, lückigen, wärmebegünstigten<br />
Bereichen (Maronen) sowie Erdaufschlüssen (Höhlen). Die Fläche<br />
besitzt bereits hohes Artenpotenzial und ist gut abgrenzbar.<br />
Hirschberg bei Möttau. SW-exponierter, thermikbegünstigter, früh<br />
schneefrei werdender Steilhang mit reichlich Totholz, auch mit<br />
großen Höhlen, und locker über das Gebiet verteilten, teils knorrigen<br />
Alteichen und -buchen. Unmittelbar W angrenzend AHI im<br />
kommunalen Wald der Stadt Braunfels, gut vor Ort markiert, bei<strong>des</strong><br />
zusammen einen Komplex bildend. Artenreiche Avifauna, Vorkommen<br />
der Wildkatze (mit C1-Nw.!), attraktiv für wärmeliebende<br />
Kleintiere. Der zum Möttweiher hin gelegene Streifen unterhalb<br />
<strong>des</strong> hangparallelen Wegs wurde im Hinblick auf Verkehrssicherungspflichten<br />
nicht einbezogen.<br />
Rest der Pilot-Altholzinsel mit immer noch überdurchschnittlicher<br />
Anzahl <strong>von</strong> Schwarzspechthöhlen samt Großhöhlenbewohnern.<br />
Auf der Fläche u.a. nachgewiesene Brutvorkommen <strong>von</strong> Wespenbussard,<br />
Habicht, Waldschnepfe, Waldkauz, Hohltaube (langjährige<br />
Brutkolonie!), Schwarzspecht, Grauspecht, Mittelspecht, Waldlaubsänger,<br />
Trauerschnäpper, …<br />
Nach Besichtigung mit dem Revierleiter folgt der Vorschlag der<br />
einzigen einvernehmlich vor Ort erkannten Abgrenzung und spart<br />
den größeren Teil der Abteilung mit dem bereits weitgehend aufgelichteten<br />
und mit hohem Jungwuchs bestandenen Bereich aus.<br />
Arrondierung der bestehenden AHI mit weit über 180-jährigen,<br />
mächtigen Altbuchen, noch älteren Eichen, starkem stehendem<br />
und liegendem Totholz in Verzahnung mit jüngerem Bestand. Sehr<br />
viele Höhlen aller Größen, kleinflächige Nassbereiche. Muster eines<br />
Altholzkomplexes mit jahrzehntelangem Vorsprung in der<br />
Kernflächenentwicklung. Zentrum der Artenvielfalt.<br />
Die Abgrenzung folgt den umschließenden Wegen, im nördlichen<br />
Teilbereich entlang der W-Grenze einer Schneise.<br />
Z.T. felsiger Osthang mit mittelaltem, in Teilen schwachwüchsigem<br />
Laubholz. Die KF-Wertigkeit ergibt sich aus rund 30 über die Fläche<br />
verteilten Buchen- und Eichen-Baumriesen <strong>von</strong> mehr als 200 Jahren,<br />
da<strong>von</strong> rund ein Drittel stehen<strong>des</strong> und liegen<strong>des</strong> Totholz. Gefallene<br />
Baumriesen haben einige Luftlöcher im Bestand gerissen<br />
(Mosaik eines artenreichen Jungwuchses mit kleinen feuchten<br />
Stellen). Vermutlich reiches Vorkommen auf Totholz angewiesener<br />
Kleintiere, nicht untersucht bisher.<br />
Sicherung im Rahmen <strong>des</strong> Habitatbaum-Vorhabens wäre ebenfalls<br />
denkbar, vermutlich dafür aber zuviele Habitatbäume/Fläche.<br />
Älterer Buchen-/Eichenmischwald östlich der Kuppe Gänsrod mit<br />
vielen Baumhöhlen und starkem Totholz (stehend und liegend) mit<br />
gutem Entwicklungspotential. Aufgrund der Lage sehr gute Eignung<br />
für thermiksuchende Großvögel, Greifvogelhorste sind vorhanden.<br />
Beachtlich: Im Staatswald Hasselborn ebendort 2012<br />
Zwergschnäpper-Revier (mit Vorbehalt, Angabe noch nicht durch<br />
Seltenheiten-Ausschuss anerkannt). Diese Art ist klassischer Zeiger<br />
für Naturwaldhabitate, Vorkommen in Hessen im Nationalpark<br />
und wenigen naturnahen Standorten (siehe Schmidt & Schindler<br />
2011 in „Vogel und Umwelt“, Bd. 19: 145-148).
<strong>HGON</strong>, Werner Schindler, Mainbachstraße 9, 35606 Solm<br />
320 33 1,6<br />
***<br />
321 ? 3,0 ha<br />
****<br />
327 18 2,2<br />
*****<br />
327 20 5,2<br />
*****<br />
Summe 32,0<br />
Mit den besten Grüßen<br />
Werner Schindler<br />
Es folgen noch 3 Blatt Kartenanlagen<br />
Abgrenzung folgt Wegen und Schneisen.<br />
Artenreicher Buchen- und Eichenmischwald mit höhlen- und<br />
horstfähigen Bäumen nordöstlich <strong>des</strong> Riesenkopfs, FFH-Gebiet.<br />
Noch weitgehend geschlossener Bestand, gute Ergänzung zu dem<br />
östlich <strong>des</strong> Bachs angrenzenden, sehr guten Altholzfläche am Steilhang<br />
zum Bach (kommunaler Wald).<br />
Abgrenzung entlang <strong>von</strong> Weg und Bachlauf.<br />
Ersatzfläche oder Zusatzfläche für den oben genannten nicht geeigneten<br />
KF-Vorschlag 4 <strong>von</strong> 2,9 ha. Eichenbestand mit sehr gutem<br />
Entwicklungspotential am SE-Hang <strong>des</strong> Kirchküppels, kleinflächig<br />
auch felsig und wärmebegünstigt. Ruhig gelegen, u.a. gute Wildkatzeneignung.<br />
Ersatzweise kommt auch ein Buchenaltholz mit vorhandenen<br />
Schwarzspechthöhlen (bisher nicht näher untersuchtem Artenspektrum)<br />
S <strong>des</strong> Kirchküppels entlang der Grenze zum Forstamt<br />
Weilrod in Betracht.<br />
Hervorragender, baumartenreicher, über 200-jähriger Laubholzbestand<br />
in steiler, felsiger Hanglage vom Brendelsberg zum Weiltal<br />
hin, durchmischt mit jüngeren Bäumen und starkem stehenden<br />
Totholz. Schon <strong>von</strong> weitem auffallender Altholzgürtel direkt unter<br />
der Kuppe, landschaftsprägend.<br />
Wurde uns bei der Bereisung irrtümlich als KF Nr. 16 vorgestellt.<br />
Abgrenzung unproblematisch entlang Weg und Abteilungsgrenze.<br />
Sehr hochwertige Ergänzung (notfalls auch Austausch) zu den KF-<br />
Vorschlägen 18-19. Bei örtlicher Besichtigung war die sehr gute<br />
Eignung unstrittig. Schwarzspechthöhlen, überdurchschnittlich viele<br />
weitere Baumhöhlen, viel stehen<strong>des</strong> und liegen<strong>des</strong> Totholz, Boden<br />
noch weitgehend frei, d.h. gut geschlossener Bestand. Ruhig<br />
gelegen. Die Avifauna ist artenreich zu erwarten, bei weiterer Besichtigung<br />
in der letzten Woche jagten mittags bei heller Sonne<br />
einige mittelgroße Fledermäuse im Bestand (Kleiner Abendsegler<br />
kommt in Betracht!).<br />
Abgrenzung eindeutig erkennbar, nach Wegen und östlich entlang<br />
der Schlucht. Die Einbeziehung dieser Fläche löst zugleich die problematische<br />
Zickzack-Abgrenzung <strong>des</strong> dann unmittelbar angrenzenden<br />
KF-Vorschlags Nr. 19, welcher der westlichen Schlucht folgt.<br />
Ebenso günstiger, nahtloser Übergang zum KF-Vorschlag Nr. 18.<br />
Von Herrn Friedrich erfuhr ich, dass er in Übereinstimmung mit<br />
dem AK Limburg-Weilburg der <strong>HGON</strong> noch eine Fläche bei<br />
Wirbelau für gut geeignet hält. Dieser Vorschlag liegt Ihnen bereits<br />
vor.
<strong>HGON</strong>, Werner Schindler, Mainbachstraße 9, 35606 Solm<br />
<strong>HGON</strong>-KF-Vorschlag Philippstein südlich Sportplatz, Rev. 319 Abt. 2<br />
<strong>HGON</strong>-KF-Vorschlag Hirschberg bei Möttau, Rev. 319 Abt. 55 und<br />
<strong>HGON</strong>-KF-Vorschlag Rest der Pilot-AHI bei Möttau, Rev. 319 Abt. 40<br />
<strong>HGON</strong>-KF-Vorschlag AHI (arrondiert) S Kuhschwanzweiher, Rev. 320 Abt. 47
<strong>HGON</strong>, Werner Schindler, Mainbachstraße 9, 35606 Solm<br />
<strong>HGON</strong>-KF-Vorschlag S Bahnhof Hasselborn, Rev. 320 Abt. 51 und<br />
<strong>HGON</strong>-KF-Vorschlag E Höhe Gänsrod, Rev. 320 Abt. 50(?)<br />
<strong>HGON</strong>-KF-Vorschlag SE Alter Bahnhof Rohnstadt, Rev. 320 Abt. 33<br />
<strong>HGON</strong>-KF-Vorschlag E Kirchküppel, Rev. 321 Abt. ? (Ersatzfläche S Kirchküppel gepunktet)
<strong>HGON</strong>, Werner Schindler, Mainbachstraße 9, 35606 Solm<br />
<strong>HGON</strong>-KF-Vorschlag Brendelsberg, Rev. 327 Abt. 18 und<br />
<strong>HGON</strong>-KF-Vorschlag E Freienfels, Rev. 327 Abt. 20