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Stellungnahme des Arbeitskreises zur Ausweisung von ... - HGON

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Anerkannter Verband nach § 29 Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetz<br />

<strong>HGON</strong>, Werner Schindler, Mainbachstr. 9, 35606 Solms<br />

Hessen-Forst<br />

Forstamt Weilmünster<br />

Nassauer Straße 18<br />

35789 Weilmünster<br />

Kernflächenauswahl im Forstamt Weilmünster<br />

Sehr geehrter Herr Maassen,<br />

sehr geehrter Herr Kampmann,<br />

sehr geehrte Damen und Herren,<br />

im Nachgang zu unseren Besprechungs- und Besichtigungstreffen schicke ich<br />

Ihnen wie vereinbart die Anmerkungen <strong>zur</strong> Vorschlagsliste sowie einige ergänzende<br />

Vorschläge. Dabei möchte ich mich nochmals für die konstruktive und offene<br />

Gesprächsführung bedanken. Nach Durchsicht und Prüfung unserer Vorschläge<br />

sollte am besten eine nochmalige Kontaktaufnahme folgen.<br />

Im ersten Teil der <strong>Stellungnahme</strong> werden allgemeine Aspekte der Auswahlkriterien<br />

dargestellt. Im zweiten Teil werden die einzelnen Kernflächen-Vorschläge (KF)<br />

abgehandelt und bewertet. Anschließend finden Sie Vorschläge für weitere KF.<br />

Die heutigen KF-Ergänzungsvorschläge stammen im wesentlichen aus dem Einzugsbereich<br />

<strong>von</strong> Solmsbach, Iserbach und Weil (Kreise LDK und LM). Dieser Bereich<br />

ist uns aus jahrzehntelangen ornithologischen Untersuchungen an altholz-<br />

und höhlenbewohnenden Arten (Greifvögel, Hohltaube, Eulen, Spechte, in den<br />

letzten Jahren auch Schwarzstorch) also exakt für die Zielgruppe der Kernflächen,<br />

bestens bekannt. Aus diesem Grund war das Forstamt Weilmünster schon seinerzeit<br />

eines der Pilot-Forstämter bei Konzeption <strong>des</strong> hessischen Altholzinselprogramms.<br />

Darüber hinaus besitzen wir hier sehr gute Kenntnisse über besonders<br />

schutzwürdige Arten aus weiteren Tierklassen (Fledermäuse, Wildkatze etc.).<br />

Ungünstig war, dass die <strong>zur</strong> Verfügung gestellten Übersichtskarten im Maßstab<br />

1:50.000 u.a. keine Abteilungsgrenzen oder sonstigen Grenzen erkennen lassen.<br />

So konnten Abgrenzungen im Gelände manchmal nicht sicher nachvollzogen wer-<br />

Hessische<br />

Gesellschaft für<br />

Ornithologie und<br />

Naturschutz e.V.<br />

Datum<br />

29.10.2012<br />

Aktenzeichen<br />

Bearbeiter<br />

Werner Schindler<br />

Stellv. AK-Leiter<br />

Mainbachstr. 9<br />

35606 Solms<br />

06442-7396<br />

Vorsitzender<br />

Oliver Conz<br />

Stellv. Vorsitzende<br />

W. Brauneis<br />

R. Fippl<br />

Dr. J. Tamm<br />

Ehrenvorsitzender<br />

Prof. H.-P. Goerlich<br />

<strong>HGON</strong>-<br />

Lan<strong>des</strong>geschäftsstelle<br />

Lindenstr. 5<br />

61209 Echzell<br />

06008-1803<br />

Fax 06008-7578<br />

e-mail: info@hgon.de<br />

Internet:<br />

http://www.hgon.de<br />

Konten<br />

Arbeitskreis Lahn-Dill<br />

Sparkasse Wetzlar<br />

(BLZ 515 500 35)<br />

Konto 21 359 351<br />

Sparkasse Oberhessen<br />

(BLZ 518 500 79)<br />

Konto 85 001 175<br />

Sparkasse Oberhessen<br />

>Beitragskonto<<br />

(BLZ 518 500 79)<br />

Konto 85 004 506<br />

Sparkasse Oberhessen<br />

>Spendenkonto<<br />

(BLZ 518 500 79)<br />

Konto 85 002 694<br />

Spenden sind steuerlich<br />

abzugsfähig!


<strong>HGON</strong>, Werner Schindler, Mainbachstraße 9, 35606 Solm<br />

den. Daher stehen einige Aussagen zu Einzelobjekten unter entsprechendem Vorbehalt,<br />

wir haben uns möglichst mit anderweitigem Kartenmaterial beholfen.<br />

Allgemeines<br />

Nach der Naturschutzleitlinie ist die Hauptaufgabe der KF "die Sicherung der naturnahen<br />

Arten- und Biotopvielfalt und natürlichen Prozessabläufe" primär dort,<br />

"wo noch mehr oder weniger intakte Biodiversitätszentren vorhanden sind." Im<br />

Wald bedeutet dies vor allem, "die Schutzsituation <strong>von</strong> Alt- und Totholzbewohnern<br />

zeitnah und effektiv zu verbessern."<br />

Wir gehen da<strong>von</strong> aus, dass die Kernflächen vor allem nach naturschutzfachlichen<br />

Kriterien im Sinne ihrer Hauptaufgabe ausgewählt werden. Im Konflikt mit ökonomischen<br />

Belangen, wie der Holznutzung, sind die ökologischen Belange vorrangig<br />

zu behandeln (siehe auch die gleichlautenden Vorschriften der „Richtlinie für<br />

die Bewirtschaftung <strong>des</strong> Hessischen Staatswal<strong>des</strong>“).<br />

Bei der Auswahl der KF liegt unser Hauptaugenmerk daher auf Waldbeständen,<br />

die bei vorherrschenden alten und stark dimensionierten Bäumen eine gemischte<br />

Alterszusammensetzung und viel starkes Totholz kleinräumig gemischt enthalten.<br />

Sie enthalten mit großer Wahrscheinlichkeit Arten, die im Wirtschaftswald nur<br />

schwach repräsentiert und daher schutzbedürftig sind.<br />

Ungeeignet sind Waldbestände, die zum größten Teil aus jungen und mittelalten<br />

Beständen bestehen. Auch Bestände, die auf Grund der Standorteigenschaften<br />

trotz ihres Alters nur schwach dimensionierte Bäume aufweisen, sind weniger geeignet.<br />

Optimal sind alte Waldbestände mit weitgehend geschlossenem Kronendach. Weniger<br />

geeignet sind aufgelichtete Waldbestände mit großflächiger hoher Naturverjüngung,<br />

auch wenn Höhlenbäume vorhanden sind. Die Naturverjüngung schmälert<br />

innerhalb weniger Jahre die Nutzungsmöglichkeiten für die Höhlenbrüter erheblich<br />

und der hohe Anteil an jungen Bäumen trägt über etliche Jahrzehnte wenig<br />

zum Schutz <strong>von</strong> Alt- und Totholzbewohnern bei.<br />

Für die Entwicklung der Biozönosen in den KF ist es vorteilhaft, wenn Randeffekte<br />

aus dem Umfeld fehlen. Ungeeignet sind z.B. schmale Waldbestände, in denen<br />

Rand- und Störeffekte die KF beeinträchtigen oder häufige verkehrssichernde Eingriffe<br />

in das Waldökosystem unvermeidlich sind, also kein Prozessschutz erfolgen<br />

kann.<br />

Besonders günstig sind süd- und südwestexponierte Lagen, weil der Großteil der<br />

totholzgebundenen Insektenarten warm-trockene Verhältnisse benötigt.<br />

Eine gute Orientierung geben nach wie vor Waldbestände, in denen bereits zahlreiche,<br />

an Alt- und Totholz gebundene Arten aktuell vorkommen und die über eine<br />

ausreichende Flächengröße verfügen. Dieser Aspekt ist umso wichtiger, als die<br />

Kernflächen dauerhaft festliegen.


<strong>HGON</strong>, Werner Schindler, Mainbachstraße 9, 35606 Solm<br />

Die ausgewiesenen und in das Kernflächenkonzept integrierten Altholzinseln<br />

(AHI) sind wichtige Prozessschutzflächen. Gegenüber den umliegenden Wirtschaftswaldflächen<br />

besitzen sie inzwischen in ihrer Entwicklung einen „Vorsprung“<br />

<strong>von</strong> über 30 Jahren. Diesbezüglich sollte das Kernflächenkonzept noch<br />

stärker genutzt werden, um eine Erweiterung und Arrondierung der AHI vorzusehen.<br />

Einschätzung der einzelnen KF-Vorschläge<br />

***** gut geignet<br />

**** geignet<br />

*** bedingt geeignet<br />

** ungeeignet<br />

* völlig ungeeignet<br />

Nr<br />

der<br />

KF<br />

Bewertung Begründung<br />

1 *** Eher gering dimensionierter Baumbestand, dazu im Ostteil sehr<br />

schmal (nur wenige Baumreihen umfassend). Großenteils <strong>von</strong> Nadelwald<br />

umschlossen, somit für viele Arten isoliert.<br />

Sehr klein (1,1 ha).<br />

2 *** Ebenfalls sehr schmal und klein (1,1 ha). Vorteilhaft ist die Lage am<br />

Bachufer, der Uferbereich könnte in Absprache noch aufgewertet<br />

werden.<br />

3 **** Diese Fläche sollte, wie im Ortstermin mit Herrn Friedrich und den<br />

Vertretern der örtlichen Nabu-Gruppen besprochen, um zwei benachbarte<br />

Flächen mit Brutvorkommen u.a. <strong>des</strong> Raufußkauzes (Anh.<br />

1-Art) erweitert werden.<br />

4 * Eine nochmalige Besichtigung ergab keine naturschutzfachlichen Besonderheiten.<br />

Der Aufwuchs ist großenteils kaum dem Gebüsch-<br />

Stadium entwachsen, dazu einige höhere Nadelbäume auch nicht<br />

bodenständiger Arten. Im Zentrum eine intensiv gemähte Wildwiese<br />

und mehrere breite Sichtschneisen, in denen der natürliche Aufwuchs<br />

kleingehalten wird; mit Prozessschutz unvereinbar.<br />

Die bei der ersten Besichtigung angeschaute Teilfläche rechts der<br />

Schneise (mit schwachwüchsigem Ahornbestand) befindet sich ausweislich<br />

der Karte außerhalb <strong>des</strong> KF-Vorschlags. Die KF umfasst laut<br />

Karte nicht 2,9 ha, sondern erheblich weniger als 2 ha.<br />

Fazit: Diese Fläche ist als KF ungeeignet und sollte gestrichen werden.<br />

In der Nachbarschaft (Bereich Kirchküppel) existieren gut geeignete<br />

Flächen, hierzu ergeht ein Austausch-Vorschlag <strong>von</strong> ebenfalls ca. 3<br />

ha.<br />

5-9 *** - **** Nicht Gegenstand dieser <strong>Stellungnahme</strong> (mit örtlichen Naturschutz-<br />

Vertretern besichtigt und für geeignet befunden).<br />

10-11 **(- ***) Die Flächen 10 und 11 sind sehr klein (1,2 und 1,3 ha) und schmal<br />

geschnitten, der Baumbestand hat geringes Alter (62 und 94 Jahre),<br />

die Flächen sind in der Biotopkartierung nicht enthalten und uns lie-


<strong>HGON</strong>, Werner Schindler, Mainbachstraße 9, 35606 Solm<br />

12, 13,<br />

17?<br />

****<br />

gen auch keine Anhaltspunkte für besondere Artenvorkommen vor.<br />

Fazit: Es sind keine Gründe für die naturschutzfachliche Auswahl als<br />

KF vorgetragen und erkennbar. Flächen sollten gegen eine gut geeignete<br />

Fläche im umgebenden Staatswald getauscht werden.<br />

Mit Herrn Friedrich (KV-Vogelschutz) besichtigt und als KF-geeignet<br />

befunden.<br />

14-15 **** KF-geeigneter Steilhang. Die Abgrenzung mit drei kleinen Teilflächen<br />

ist vor Ort jedoch sehr diffizil und schwierig.<br />

Anregung: Es sollte geprüft werden, den innenliegenden kleinen Bereich<br />

<strong>von</strong> etwa 1 ha der KF zuzuschlagen. Dies ergäbe eine sinnvolle<br />

Abgrenzung und einheitliche Entwicklung der Fläche.<br />

16 * Die Angaben in der Vorschlagstabelle stimmen nicht mit der örtlichen<br />

Nachschau überein. Ausweislich Besichtigung ein jüngerer,<br />

schwach dimensionierter Wald- und Gebüschstreifen <strong>von</strong> 1,1 ha entlang<br />

<strong>des</strong> viel genutzten Asphaltwegs <strong>von</strong> Essershausen nach<br />

Aulenhausen/Weinbach (innerhalb einer Viertelstunde mehrere<br />

Pkw). Erhebliches Störpotential, Verkehrssicherungsgründe schränken<br />

Prozessschutz auf der schmalen Fläche zudem irreparabel ein.<br />

Fazit: Die Fläche ist zu streichen.<br />

Die uns bei der gemeinsamen Besichtigung avisierte gute Fläche am<br />

Brendelsberg ist nicht identisch mit der Fläche laut Vorschlagsliste.<br />

Daher erfolgt Austausch-Vorschlag Brendelsberg, siehe unten.<br />

18-21 * - **** Von der biologischen Ausstattung her besitzen die vier Flächen (insgesamt<br />

12,8 ha) gute KF-Eignung. Das ist unstrittig. Der gravierende<br />

Mangel ist die Frage der Verkehrssicherungspflicht.<br />

Die vorgeschlagenen KF grenzen unmittelbar an die Häuser <strong>von</strong><br />

Freienfels und dort insbesondere den touristischen Schwerpunkt der<br />

Burg an. Bei Veranstaltungen auf der Burg wie den Ritterspielen laufen<br />

hunderte Besucher auf Waldpfaden durch die Kernfläche <strong>zur</strong><br />

Burg, die Pkw parken in der Kernfläche.<br />

Zusätzlich führt der vielfrequentierte Weiltal-Radweg direkt unterhalb<br />

<strong>des</strong> Steilhangs an der gesamten langen Nordflanke der KF entlang.<br />

Diese Problematik haben wir bereits vor Ort angesprochen. Der<br />

enorme Besucher- und Radwegverkehr ist nicht umlenkbar. Prozessschutz<br />

in direkter Nachbarschaft zu intensivem Freizeitbetrieb ist im<br />

deutschen Rechtraum sehr heikel.<br />

Fazit: Die Verkehrssicherungspflicht und ungestörter Prozessschutz<br />

als zentrales Merkmal <strong>des</strong> KF-Programms bilden einen unauflösbaren<br />

Widerspruch zumin<strong>des</strong>t im Bereich der KF 21 und in Teilen der<br />

KF 19-20. Diese Flächen sind also leider als KF nicht geeignet. Im Bereich<br />

der KF 19 ist zudem die im Zickzack durch den Bestand verlaufende<br />

Abgrenzung vor Ort kaum nachvollziehbar und führt zu Zweifeln.<br />

Wir schlagen unter Einbeziehung <strong>des</strong> angrenzenden, noch besser<br />

geeigneten östlichen Bereichs eine Arrondierung (bzw. einen Austausch)<br />

vor, siehe unten.


<strong>HGON</strong>, Werner Schindler, Mainbachstraße 9, 35606 Solm<br />

Gesamtbetrachtung und Ergänzungsvorschläge<br />

In der Gesamtbetrachtung halten wir die Kernflächen-Vorschläge <strong>des</strong> Forstamtes<br />

Weilmünster überwiegend für geeignet bis gut geeignet.<br />

Die KF-Vorschläge 4 (2.9 ha) und 16 (1,1 ha) haben wir als ungeeignet eingestuft,<br />

nach derzeitiger Kenntnislage auch die Flächen 10 und 11 (2,5 ha). Im Komplex der<br />

KF 18-21 steht zudem die Verkehrssicherungspflicht in den KF 21 und Teilen der KF<br />

19-20 (ca. 5 ha) einem ungestörten Prozessschutz, z.B. der Belassung <strong>von</strong> Totholz,<br />

im Wege, so dass hier die Eignung zumin<strong>des</strong>t fraglich ist.<br />

Die 21 KF-Vorschläge <strong>des</strong> Forstamtes Weilmünster umfassten 55 ha. Zieht man die<br />

oben genannten 11,5 ha ab, verbleiben noch 43,5 ha. Das sind 2,0 % der Staatswaldfläche<br />

(2.150 ha, laut Angabe im Termin am 18.9.2012 sogar 2.500 ha). Auf 55<br />

ha bezogen ergeben sich 2,6 %. Damit liegt der Flächenanteil vorgeschlagener<br />

Kernflächen sehr deutlich unter dem Durchschnitt <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Hessen, den die Naturschutzleitlinie<br />

mit 5,8 % (20.000 ha <strong>von</strong> 342.000 ha) vorsieht.<br />

Bitte bedenken Sie dabei auch, dass die Naturschutzleitlinie bereits weit hinter der<br />

Zielsetzung der "Nationalen Strategie <strong>zur</strong> biologischen Vielfalt" <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>umweltministeriums<br />

<strong>von</strong> 2007 <strong>zur</strong>ückbleibt. Diese sieht für den öffentlichen Wald eine<br />

natürliche Entwicklung auf 10 % der Fläche vor.<br />

In ähnlicher Weise bleibt der Flächenanteil <strong>von</strong> 2,0 % hinter den Kernflächenvorschlägen<br />

der anderen Forstämter in den Kreisen Lahn-Dill und Limburg-Weilburg<br />

<strong>zur</strong>ück (jeweils über 4-6 %). Insbesondere stark dimensionierte Althölzer mit Totholzanteil<br />

und Zentren der Artenvielfalt sind in den bisherigen Vorschlägen <strong>des</strong><br />

Forstamt Weilmünster eher gering repräsentiert, hier jedoch nach unserer langjährigen<br />

Kenntnis ebenso vorhanden wie in den benachbarten Regionen. Hier sollte<br />

eine entsprechende Ergänzung stattfinden.<br />

Wie besprochen, finden Sie <strong>des</strong>halb nachfolgend unsere Vorschläge für weitere KF<br />

(bzw. für den Austausch wenig geeigneter Flächen). Insgesamt sind es rund 32 ha.<br />

Mit den vorgeschlagenen Flächen kann das Forstamt Weilmünster ca. 87 ha ausweisen,<br />

das ist ein Flächenanteil <strong>von</strong> 4,0 % (bei Flächenaustausch wären es rund<br />

75 ha = 3,5 %).<br />

Neben den naturschutzfachlichen Gesichtspunkten haben wir dabei (auch aus gegebenem<br />

Anlass, siehe die „untergegangene“ Pilot-AHI Möttau) besonderen Wert<br />

auf einen vor Ort eindeutig erkennbaren Grenzverlauf sowie die Vermeidung <strong>von</strong><br />

Verkehrssicherungskonflikten gelegt. Nicht einbezogen haben wir in die Vorschläge<br />

auch den größeren Komplex NW Dietenhausen aufgrund der anstehenden<br />

Windkraft-Verfahren; hier ist die Verfahrens-Entwicklung abzuwarten.<br />

Für jeden Flächenvorschlag fügen wir den betreffenden Kartenausschnitt bei.<br />

Aufgrund der naturschutzfachlichen Wertigkeit weiterer Habitate wären weitere<br />

gut geeignete Kernflächen darstellbar, zum Beispiel im Bereich der FFH-Gebiete<br />

oder im NSG Häuserbachtal bei Möttau. Im letzteren NSG wäre z.B. die Entwicklung<br />

<strong>von</strong> Bruchwald - ein Sonderstandort im Forstamt - gut möglich und würde zudem<br />

künftige Pflegekosten (personell und sächlich) deutlich reduzieren.


<strong>HGON</strong>, Werner Schindler, Mainbachstraße 9, 35606 Solm<br />

Vorschläge für weitere Kernflächen<br />

Rev Abt. ca. ha Begründung<br />

319 2 4,4<br />

****<br />

319 55 3,8<br />

319 40<br />

*****<br />

2,5<br />

****<br />

320 47 4,8<br />

320 51<br />

*****<br />

2,0<br />

****<br />

320 50? 2,5<br />

*****<br />

Südlich Philippstein, im West-Steilhang zum Iserbach. Zwei Teilflächen.<br />

Höhlenreicher Buchen- und Eichenbestand im kleinflächigen<br />

Wechsel mit schotterdurchsetzten, lückigen, wärmebegünstigten<br />

Bereichen (Maronen) sowie Erdaufschlüssen (Höhlen). Die Fläche<br />

besitzt bereits hohes Artenpotenzial und ist gut abgrenzbar.<br />

Hirschberg bei Möttau. SW-exponierter, thermikbegünstigter, früh<br />

schneefrei werdender Steilhang mit reichlich Totholz, auch mit<br />

großen Höhlen, und locker über das Gebiet verteilten, teils knorrigen<br />

Alteichen und -buchen. Unmittelbar W angrenzend AHI im<br />

kommunalen Wald der Stadt Braunfels, gut vor Ort markiert, bei<strong>des</strong><br />

zusammen einen Komplex bildend. Artenreiche Avifauna, Vorkommen<br />

der Wildkatze (mit C1-Nw.!), attraktiv für wärmeliebende<br />

Kleintiere. Der zum Möttweiher hin gelegene Streifen unterhalb<br />

<strong>des</strong> hangparallelen Wegs wurde im Hinblick auf Verkehrssicherungspflichten<br />

nicht einbezogen.<br />

Rest der Pilot-Altholzinsel mit immer noch überdurchschnittlicher<br />

Anzahl <strong>von</strong> Schwarzspechthöhlen samt Großhöhlenbewohnern.<br />

Auf der Fläche u.a. nachgewiesene Brutvorkommen <strong>von</strong> Wespenbussard,<br />

Habicht, Waldschnepfe, Waldkauz, Hohltaube (langjährige<br />

Brutkolonie!), Schwarzspecht, Grauspecht, Mittelspecht, Waldlaubsänger,<br />

Trauerschnäpper, …<br />

Nach Besichtigung mit dem Revierleiter folgt der Vorschlag der<br />

einzigen einvernehmlich vor Ort erkannten Abgrenzung und spart<br />

den größeren Teil der Abteilung mit dem bereits weitgehend aufgelichteten<br />

und mit hohem Jungwuchs bestandenen Bereich aus.<br />

Arrondierung der bestehenden AHI mit weit über 180-jährigen,<br />

mächtigen Altbuchen, noch älteren Eichen, starkem stehendem<br />

und liegendem Totholz in Verzahnung mit jüngerem Bestand. Sehr<br />

viele Höhlen aller Größen, kleinflächige Nassbereiche. Muster eines<br />

Altholzkomplexes mit jahrzehntelangem Vorsprung in der<br />

Kernflächenentwicklung. Zentrum der Artenvielfalt.<br />

Die Abgrenzung folgt den umschließenden Wegen, im nördlichen<br />

Teilbereich entlang der W-Grenze einer Schneise.<br />

Z.T. felsiger Osthang mit mittelaltem, in Teilen schwachwüchsigem<br />

Laubholz. Die KF-Wertigkeit ergibt sich aus rund 30 über die Fläche<br />

verteilten Buchen- und Eichen-Baumriesen <strong>von</strong> mehr als 200 Jahren,<br />

da<strong>von</strong> rund ein Drittel stehen<strong>des</strong> und liegen<strong>des</strong> Totholz. Gefallene<br />

Baumriesen haben einige Luftlöcher im Bestand gerissen<br />

(Mosaik eines artenreichen Jungwuchses mit kleinen feuchten<br />

Stellen). Vermutlich reiches Vorkommen auf Totholz angewiesener<br />

Kleintiere, nicht untersucht bisher.<br />

Sicherung im Rahmen <strong>des</strong> Habitatbaum-Vorhabens wäre ebenfalls<br />

denkbar, vermutlich dafür aber zuviele Habitatbäume/Fläche.<br />

Älterer Buchen-/Eichenmischwald östlich der Kuppe Gänsrod mit<br />

vielen Baumhöhlen und starkem Totholz (stehend und liegend) mit<br />

gutem Entwicklungspotential. Aufgrund der Lage sehr gute Eignung<br />

für thermiksuchende Großvögel, Greifvogelhorste sind vorhanden.<br />

Beachtlich: Im Staatswald Hasselborn ebendort 2012<br />

Zwergschnäpper-Revier (mit Vorbehalt, Angabe noch nicht durch<br />

Seltenheiten-Ausschuss anerkannt). Diese Art ist klassischer Zeiger<br />

für Naturwaldhabitate, Vorkommen in Hessen im Nationalpark<br />

und wenigen naturnahen Standorten (siehe Schmidt & Schindler<br />

2011 in „Vogel und Umwelt“, Bd. 19: 145-148).


<strong>HGON</strong>, Werner Schindler, Mainbachstraße 9, 35606 Solm<br />

320 33 1,6<br />

***<br />

321 ? 3,0 ha<br />

****<br />

327 18 2,2<br />

*****<br />

327 20 5,2<br />

*****<br />

Summe 32,0<br />

Mit den besten Grüßen<br />

Werner Schindler<br />

Es folgen noch 3 Blatt Kartenanlagen<br />

Abgrenzung folgt Wegen und Schneisen.<br />

Artenreicher Buchen- und Eichenmischwald mit höhlen- und<br />

horstfähigen Bäumen nordöstlich <strong>des</strong> Riesenkopfs, FFH-Gebiet.<br />

Noch weitgehend geschlossener Bestand, gute Ergänzung zu dem<br />

östlich <strong>des</strong> Bachs angrenzenden, sehr guten Altholzfläche am Steilhang<br />

zum Bach (kommunaler Wald).<br />

Abgrenzung entlang <strong>von</strong> Weg und Bachlauf.<br />

Ersatzfläche oder Zusatzfläche für den oben genannten nicht geeigneten<br />

KF-Vorschlag 4 <strong>von</strong> 2,9 ha. Eichenbestand mit sehr gutem<br />

Entwicklungspotential am SE-Hang <strong>des</strong> Kirchküppels, kleinflächig<br />

auch felsig und wärmebegünstigt. Ruhig gelegen, u.a. gute Wildkatzeneignung.<br />

Ersatzweise kommt auch ein Buchenaltholz mit vorhandenen<br />

Schwarzspechthöhlen (bisher nicht näher untersuchtem Artenspektrum)<br />

S <strong>des</strong> Kirchküppels entlang der Grenze zum Forstamt<br />

Weilrod in Betracht.<br />

Hervorragender, baumartenreicher, über 200-jähriger Laubholzbestand<br />

in steiler, felsiger Hanglage vom Brendelsberg zum Weiltal<br />

hin, durchmischt mit jüngeren Bäumen und starkem stehenden<br />

Totholz. Schon <strong>von</strong> weitem auffallender Altholzgürtel direkt unter<br />

der Kuppe, landschaftsprägend.<br />

Wurde uns bei der Bereisung irrtümlich als KF Nr. 16 vorgestellt.<br />

Abgrenzung unproblematisch entlang Weg und Abteilungsgrenze.<br />

Sehr hochwertige Ergänzung (notfalls auch Austausch) zu den KF-<br />

Vorschlägen 18-19. Bei örtlicher Besichtigung war die sehr gute<br />

Eignung unstrittig. Schwarzspechthöhlen, überdurchschnittlich viele<br />

weitere Baumhöhlen, viel stehen<strong>des</strong> und liegen<strong>des</strong> Totholz, Boden<br />

noch weitgehend frei, d.h. gut geschlossener Bestand. Ruhig<br />

gelegen. Die Avifauna ist artenreich zu erwarten, bei weiterer Besichtigung<br />

in der letzten Woche jagten mittags bei heller Sonne<br />

einige mittelgroße Fledermäuse im Bestand (Kleiner Abendsegler<br />

kommt in Betracht!).<br />

Abgrenzung eindeutig erkennbar, nach Wegen und östlich entlang<br />

der Schlucht. Die Einbeziehung dieser Fläche löst zugleich die problematische<br />

Zickzack-Abgrenzung <strong>des</strong> dann unmittelbar angrenzenden<br />

KF-Vorschlags Nr. 19, welcher der westlichen Schlucht folgt.<br />

Ebenso günstiger, nahtloser Übergang zum KF-Vorschlag Nr. 18.<br />

Von Herrn Friedrich erfuhr ich, dass er in Übereinstimmung mit<br />

dem AK Limburg-Weilburg der <strong>HGON</strong> noch eine Fläche bei<br />

Wirbelau für gut geeignet hält. Dieser Vorschlag liegt Ihnen bereits<br />

vor.


<strong>HGON</strong>, Werner Schindler, Mainbachstraße 9, 35606 Solm<br />

<strong>HGON</strong>-KF-Vorschlag Philippstein südlich Sportplatz, Rev. 319 Abt. 2<br />

<strong>HGON</strong>-KF-Vorschlag Hirschberg bei Möttau, Rev. 319 Abt. 55 und<br />

<strong>HGON</strong>-KF-Vorschlag Rest der Pilot-AHI bei Möttau, Rev. 319 Abt. 40<br />

<strong>HGON</strong>-KF-Vorschlag AHI (arrondiert) S Kuhschwanzweiher, Rev. 320 Abt. 47


<strong>HGON</strong>, Werner Schindler, Mainbachstraße 9, 35606 Solm<br />

<strong>HGON</strong>-KF-Vorschlag S Bahnhof Hasselborn, Rev. 320 Abt. 51 und<br />

<strong>HGON</strong>-KF-Vorschlag E Höhe Gänsrod, Rev. 320 Abt. 50(?)<br />

<strong>HGON</strong>-KF-Vorschlag SE Alter Bahnhof Rohnstadt, Rev. 320 Abt. 33<br />

<strong>HGON</strong>-KF-Vorschlag E Kirchküppel, Rev. 321 Abt. ? (Ersatzfläche S Kirchküppel gepunktet)


<strong>HGON</strong>, Werner Schindler, Mainbachstraße 9, 35606 Solm<br />

<strong>HGON</strong>-KF-Vorschlag Brendelsberg, Rev. 327 Abt. 18 und<br />

<strong>HGON</strong>-KF-Vorschlag E Freienfels, Rev. 327 Abt. 20

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