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Rechtliche Hinweise Gültig sind nur vollständig ausgefüllte ...

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<strong>Rechtliche</strong> <strong>Hinweise</strong><br />

<strong>Gültig</strong> <strong>sind</strong> <strong>nur</strong> <strong>vollständig</strong> <strong>ausgefüllte</strong> Anmeldeformulare.<br />

Für jeden Teilnehmer ist ein separates Anmeldeformular zu verwenden.<br />

Bei Überlegung einer Veranstaltung entscheidet grundsätzlich das Los d.h. alle verfügbaren Plätze dieses<br />

Programmpunktes werden ausgelost (Anmeldungen, die nicht fristgerecht abgegeben wurden, werden hierbei nicht<br />

mehr berücksichtigt).<br />

Kinder, die <strong>nur</strong> gemeinsam teilnehmen wollen, müssen ihre Anmeldung folgendermaßen abgeben:<br />

zusammengeheftet oder<br />

zusammen in einem Briefumschlag<br />

Die Anmeldung ist verbindlich, es besteht aber bis zur Teilnahmebestätigung/Bezahlung der Rechnung kein<br />

Anspruch auf Teilnahme.<br />

Ein Rücktritt muss rechtzeitig mind. 3 Tage vor der Veranstaltung, auch telefonisch unter 0170/7433140,<br />

erfolgen.<br />

Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbetrages besteht grundsätzlich nicht.<br />

In Ausnahmefällen ist eine Rückzahlung möglich, wenn<br />

rechtzeitig ein Ersatz gefunden wird und/oder<br />

im Falle einer Erkrankung bei Vorlage eines ärztlichen Attestes.


Für alle Teilnehmer besteht Versicherungsschutz.<br />

Dazu: Auszug aus der pauschalen WGV –<br />

Veranstaltungshaftpflichtversicherung:<br />

Bei Ferienprogrammen, die der Versicherungsnehmer für Kinder und Jugendliche während der Schulferien<br />

veranstaltet, ist auch die gesetzliche Haftpflicht der teilnehmenden bzw. mit veranstaltenden örtlichen<br />

gemeinnützigen Vereinen einschließlich deren Helfer sowie der minderjährigen Teilnehmer an den<br />

Ferienprogrammen des Versicherungsnehmers mitversichert für Schäden, die sie bei der Durchführung bzw.<br />

Teilnahme am Ferienprogramm verursachen.<br />

Eingeschlossen <strong>sind</strong> Ansprüche der Teilnehmer<br />

6. ii)<br />

Versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Teilnehmer für Schäden, die sie anlässlich der Teilnahme an<br />

Ferienprogrammen verursachen.<br />

kk) Ausschlüsse:<br />

Nicht versichert <strong>sind</strong> Haftpflichtansprüche wegen<br />

Schäden der teilnehmenden Reiter, Führer von Fahrzeugen aller Art, sowie der Insassen von Fahrzeugen aller Art;<br />

Schäden an den zu der Veranstaltung hinzugezogenen oder verwendeten Kraftfahrzeugen, Wasser- und Luftfahrzeugen sowie an<br />

Tieren, Fahrzeugen; Geschirren und Sattelzeug;<br />

Feuerschäden, soweit sie nicht auf ein mitversichertes Feuerwerk zurückzuführen <strong>sind</strong>;<br />

Schäden aller Art an den Kleidern der Teilnehmer, an Fahnen und sonstigen Ausstattungsstücken;<br />

Schäden infolge ansteckender Tierkrankheiten;<br />

Schäden durch Abhandenkommen (Verlust) von Sachen aller Art;<br />

Schäden an ausgestellten oder zur Aufbewahrung abgegebenen Sachen.


Mit der Anmeldung Ihres Kindes an einem Programmpunkt haben Sie die rechtlichen <strong>Hinweise</strong> wahrgenommen und<br />

stimmen diesen zu.

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