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Dazu: Auszug aus der pauschalen WGV –

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Rechtliche Hinweise<br />

Gültig sind nur vollständig <strong>aus</strong>gefüllte Anmeldeformulare.<br />

Für jeden Teilnehmer ist ein separates Anmeldeformular zu verwenden.<br />

Bei Überlegung einer Veranstaltung entscheidet grundsätzlich das Los. D.h.: alle verfügbaren Plätze dieses<br />

Programmpunktes werden <strong>aus</strong>gelost (Anmeldungen, die nicht fristgerecht abgegeben wurden, werden hierbei nicht<br />

mehr berücksichtigt).<br />

Kin<strong>der</strong>, die nur gemeinsam teilnehmen wollen, müssen ihre Anmeldung folgen<strong>der</strong>maßen abgeben:<br />

zusammengeheftet (Heftklammer, keine Büroklammer) o<strong>der</strong><br />

zusammen in einem Briefumschlag<br />

Die Anmeldung ist verbindlich.<br />

Ein Rücktritt muss rechtzeitig, mind. 3 Tage vor <strong>der</strong> Veranstaltung, auch telefonisch, unter 0170/7433140<br />

erfolgen.<br />

Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbetrages besteht grundsätzlich nicht.<br />

In Ausnahmefällen ist eine Rückzahlung möglich, wenn<br />

rechtzeitig ein Ersatz gefunden wird und/o<strong>der</strong><br />

im Falle einer Erkrankung bei Vorlage eines ärztlichen Attestes.<br />

Für alle Teilnehmer besteht Versicherungsschutz.<br />

<strong>Dazu</strong>: <strong>Auszug</strong> <strong>aus</strong> <strong>der</strong> p<strong>aus</strong>chalen <strong>WGV</strong> –


Veranstaltungshaftpflichtversicherung:<br />

Bei Ferienprogrammen, die <strong>der</strong> Versicherungsnehmer für Kin<strong>der</strong> und Jugendliche während <strong>der</strong><br />

Schulferien veranstaltet, ist auch die gesetzliche Haftpflicht <strong>der</strong> teilnehmenden bzw.<br />

mitveranstaltenden örtlichen gemeinnützigen Vereinen einschließlich <strong>der</strong>en Helfer sowie <strong>der</strong><br />

min<strong>der</strong>jährigen Teilnehmer an den Ferienprogrammen des Versicherungsnehmers mitversichert für<br />

Schäden, die sie bei <strong>der</strong> Durchführung bzw. Teilnahme am Ferienprogramm verursachen.<br />

Eingeschlossen sind Ansprüche <strong>der</strong> Teilnehmer<br />

6. ii)<br />

Versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht <strong>der</strong> Teilnehmer für Schäden, die sie anlässlich <strong>der</strong> Teilnahme an Ferienprogrammen<br />

verursachen.<br />

kk) Ausschlüsse:<br />

Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen<br />

Schäden <strong>der</strong> teilnehmenden Reiter, Führer von Fahrzeugen aller Art, sowie <strong>der</strong> Insassen von Fahrzeugen aller Art;<br />

Schäden an den zu <strong>der</strong> Veranstaltung hinzugezogenen o<strong>der</strong> verwendeten Kraftfahrzeugen, Wasser- und Luftfahrzeugen sowie an Tieren,<br />

Fahrzeugen; Geschirren und Sattelzeug;<br />

Feuerschäden, soweit sie nicht auf ein mitversichertes Feuerwerk zurückzuführen sind;<br />

Schäden aller Art an den Klei<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Teilnehmer, an Fahnen und sonstigen Ausstattungsstücken;<br />

Schäden infolge anstecken<strong>der</strong> Tierkrankheiten;<br />

Schäden durch Abhandenkommen (Verlust) von Sachen aller Art;<br />

Schäden an <strong>aus</strong>gestellten o<strong>der</strong> zur Aufbewahrung abgegebenen Sachen.<br />

Mit <strong>der</strong> Anmeldung Ihres Kindes an einem Programmpunkt haben Sie die rechtlichen Hinweise<br />

wahrgenommen und stimmen diesen zu.

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