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Gesplittete Abwassergebühren in Herbrechtingen - Stadt ...

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<strong>Gesplittete</strong> <strong>Abwassergebühren</strong><br />

<strong>in</strong> Herbrecht<strong>in</strong>gen.


Was ist die gesplittete Abwassergebühr?<br />

Bisher wurde die Abrechnung der Gebühren für die Beseitigung<br />

des Abwassers nach dem so genannten Frischwassermaßstab<br />

durchgeführt. Dabei wird unterstellt, dass die relative Menge des<br />

Abwassers <strong>in</strong> etwa der bezogenen Frischwassermenge entspricht.<br />

In die Abwasserkanäle fließt jedoch nicht nur Wasser,<br />

das als Tr<strong>in</strong>kwasser bezogen wird, sondern auch Niederschlagswasser,<br />

das von Dächern und befestigten Flächen <strong>in</strong>s Kanalnetz<br />

gelangt. Die hierfür entstehenden Beseitigungskosten wurden<br />

bisher unter den Beziehern von Frischwasser ebenfalls nach der<br />

bezogenen Wassermenge verteilt. Damit spielte es für die Höhe<br />

der Gebühren ke<strong>in</strong>e Rolle, wie viel Niederschlagswasser tatsächlich<br />

vom e<strong>in</strong>zelnen Grundstück e<strong>in</strong>geleitet wurde.<br />

Die gesplittete Abwassergebühr sorgt hier für e<strong>in</strong>e gerechtere<br />

Kostenverteilung. Die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung<br />

werden dabei wie bisher nach der Menge des bezogenen<br />

Frischwassers verteilt, die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung<br />

dagegen nach den versiegelten Flächen, von denen<br />

Niederschlagswasser <strong>in</strong> die öffentliche Abwasserbeseitigung gelangt.<br />

Bisheriger Gesamt- Künftiger<br />

Verteilungs- kosten Verteilungs-<br />

maßstab maßstab<br />

Frischwasser<br />

Niederschlagswasser


Warum wird die gesplittete<br />

Abwassergebühr e<strong>in</strong>geführt?<br />

Die neueste Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs<br />

Baden-Württemberg lehnt den<br />

re<strong>in</strong>en Frischwassermaßstab ab. Dies macht<br />

zw<strong>in</strong>gend die Neuberechnung der Gebühren für<br />

die Abwasserbeseitigung nach e<strong>in</strong>em<br />

gesplitteten Gebührenmaßstab erforderlich.<br />

Was s<strong>in</strong>d die Folgen der E<strong>in</strong>führung?<br />

Um e<strong>in</strong>em Vorurteil gleich von vornhere<strong>in</strong> zu begegnen: Es handelt<br />

sich nicht um zusätzliche Gebühren oder um e<strong>in</strong>e versteckte<br />

Gebührenerhöhung, sondern um e<strong>in</strong>e andere Art der Aufteilung<br />

der auch bisher schon erhobenen Gebühren.<br />

Die Folge e<strong>in</strong>er „Gebührenumverteilung“ ist, dass manche nun<br />

mehr und andere weniger zahlen müssen als bisher. Vere<strong>in</strong>facht<br />

kann man sagen:<br />

Wer tendenziell e<strong>in</strong>en hohen Wasserverbrauch und gleichzeitig<br />

wenig befestigte Fläche hat, von der Niederschlagswasser <strong>in</strong> den<br />

Kanal e<strong>in</strong>geleitet wird, der wird <strong>in</strong> Zukunft eher weniger zahlen;<br />

umgekehrt wird derjenige, der wenig Wasser verbraucht aber viel<br />

befestigte Fläche se<strong>in</strong> Eigen nennt, eher mehr zu bezahlen haben.<br />

Durch die E<strong>in</strong>führung des sog. Verursacherpr<strong>in</strong>zips wird e<strong>in</strong> höheres<br />

Maß an Gebührengerechtigkeit erlangt. Jeder zahlt für das<br />

Abwasser, das er <strong>in</strong> die öffentliche Kanalisation e<strong>in</strong>leitet.<br />

Konkret heißt das: Die Schmutzwassergebühr je Kubikmeter<br />

Frischwasserbezug wird für jedermann ger<strong>in</strong>ger. Sie wird künftig<br />

ergänzt durch e<strong>in</strong>e Gebühr je Quadratmeter befestigter Fläche,<br />

von der Niederschlagswasser <strong>in</strong> die öffentlichen Abwasseranlagen<br />

gelangt.


Was s<strong>in</strong>d relevante befestigte Flächen?<br />

Relevante befestigte bzw. versiegelte Flächen im S<strong>in</strong>ne des Verfahrens<br />

s<strong>in</strong>d alle die Flächen, von denen Niederschlagswasser<br />

direkt oder <strong>in</strong>direkt <strong>in</strong> die öffentlichen Abwasseranlagen e<strong>in</strong>geleitet<br />

wird.<br />

Im Wesentlichen s<strong>in</strong>d das Dächer und Verkehrs- oder Hofflächen,<br />

es können aber auch Terrassen, Treppen und Wege se<strong>in</strong>.<br />

Zwei Aspekte s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Beurteilung e<strong>in</strong>er Fläche von entscheidender<br />

Bedeutung:<br />

Zum e<strong>in</strong>en: Kann die Fläche das Niederschlagswasser selber<br />

aufnehmen (z.B. Rasenfläche) oder ist die Fläche so versiegelt<br />

(z.B. Asphaltfläche), dass das Wasser durch die Fläche nicht<br />

aufgenommen werden kann, sondern abgeleitet wird.<br />

Zum anderen: Leitet die Fläche das Niederschlagswasser direkt<br />

oder <strong>in</strong>direkt <strong>in</strong> die Kanalisation.<br />

Beispiel 1: E<strong>in</strong>e Terrasse h<strong>in</strong>ter dem Haus, die zur Gartenfläche<br />

h<strong>in</strong> geneigt ist, ist zwar versiegelt, leitet aber das anfallende Niederschlagswasser<br />

auf die unversiegelte Rasenfläche. Damit ist<br />

diese Fläche nicht gebührenrelevant.<br />

Beispiel 2: E<strong>in</strong>e Zufahrt zur Garage, die zur Straße h<strong>in</strong> geneigt<br />

ist, ist versiegelt und leitet das anfallende Niederschlagswasser<br />

auf die Straße und von dort <strong>in</strong> die Kanalisation. Diese Fläche ist<br />

gebührenrelevant.


Zisternen und Versiegelungsgrade<br />

Versiegelungsgrade<br />

Die versiegelten Teilflächen werden mit e<strong>in</strong>em Faktor multipliziert,<br />

der unter Berücksichtigung des Grades der Wasserdurchlässigkeit<br />

für die e<strong>in</strong>zelnen Versiegelungsarten festgesetzt wurde.<br />

Der Faktor 0,9 gilt für vollständig versiegelte Flächen. Dies s<strong>in</strong>d<br />

z.B. Dachflächen, Asphalt, Bitumen, fugenlose Plattenbeläge.<br />

Standard-Dachdeckung Fugenloser Belag,<br />

z.B. Asphalt oder Beton<br />

Terrassenfliesen, verfugt<br />

Der Faktor 0,6 gilt für stark versiegelte Flächen. Dies s<strong>in</strong>d z. B.<br />

Pflaster, Platten, Verbundste<strong>in</strong>e, Rasenfugenpflaster<br />

Beton-Pflaster<br />

mit Splittfuge<br />

Betonformste<strong>in</strong>e<br />

mit Splittfuge<br />

Granit-Kle<strong>in</strong>pflaster<br />

mit Splittfuge


Der Faktor 0,3 gilt für wenig versiegelte Flächen. Dies s<strong>in</strong>d z.B.<br />

Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengitterste<strong>in</strong>e, Porenpflaster,<br />

Gründächer<br />

Gründach mit Schicht-<br />

dicke über 12 cm<br />

Rasengitterste<strong>in</strong> Kies, Schotter<br />

Für versiegelte Teilflächen anderer Art gilt der Faktor derjenigen<br />

Versiegelungsart, die der vorliegenden Versiegelung <strong>in</strong> Abhängigkeit<br />

vom Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten kommt.<br />

Regelung bei gedrosseltem Ablauf<br />

Flächen, von denen Niederschlagswasser über e<strong>in</strong>e Sickermulde<br />

mit gedrosseltem Ablauf oder mit Notüberlauf den öffentlichen<br />

Abwasseranlagen zugeführt wird, werden im Rahmen der Gebührenbemessung<br />

mit dem Faktor 0,1 multipliziert.<br />

Flächen, von denen Niederschlagswasser über Regenrückhaltebecken<br />

gedrosselt den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt<br />

wird, werden im Rahmen der Gebührenbemessung mit dem Faktor<br />

0,6 multipliziert. Die Drosselung muss den Vorgaben der wasserrechtlichen<br />

Genehmigung entsprechen.<br />

Zisternenregelung<br />

Für den Fall, dass das von befestigten<br />

Flächen abfließende Niederschlagswasser<br />

<strong>in</strong> Zisternen oder Brauchwasseranlagen<br />

gesammelt wird, gelten besondere Regeln:


Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf angeschlossen s<strong>in</strong>d,<br />

bleiben im Rahmen der Gebührenbemessung unberücksichtigt.<br />

Flächen, die an Zisternen mit Regenwassernutzung zur<br />

Gartenbewässerung angeschlossen s<strong>in</strong>d, werden um 8 m² je m³<br />

Fassungsvolumen reduziert.<br />

Flächen, die an Zisternen mit Regenwassernutzung im Haushalt<br />

oder Betrieb angeschlossen s<strong>in</strong>d, werden um 15 m² je m³ Fassungsvolumen<br />

reduziert.<br />

H<strong>in</strong>weis: Unter e<strong>in</strong>er Zisterne im S<strong>in</strong>ne dieses Verfahren wird e<strong>in</strong><br />

fest <strong>in</strong>stalliertes und mit dem Boden verbundenes Behältnis mit<br />

e<strong>in</strong>em Fassungsvolumen von m<strong>in</strong>destens 1 m³ zur Aufnahme<br />

von Regenwasser verstanden, welches für den Gebrauch auf<br />

dem selben Flurstück zur Gartenbewässerung oder Brauchwassernutzung<br />

vorgesehen ist.<br />

Daher f<strong>in</strong>det die kle<strong>in</strong>e, variable Regentonne<br />

ke<strong>in</strong>e Berücksichtigung bei der<br />

Zisternenregelung.<br />

Der Ablauf des Verfahrens<br />

Die E<strong>in</strong>führung gesplitteter <strong>Abwassergebühren</strong> setzt die Ermittlung<br />

aller versiegelten Grundstücksflächen im Geme<strong>in</strong>degebiet<br />

voraus. Hierzu ist Ihre Mitarbeit notwendig – daher wird Ihnen e<strong>in</strong><br />

Bürgerfragebogen zugehen, <strong>in</strong> dem Sie bitte Ihre versiegelten<br />

Flächen angeben. E<strong>in</strong>e genaue Anleitung, wie der Fragebogen<br />

auszufüllen ist, wird dem Fragebogen beigelegt.<br />

Zusätzlich bietet die Geme<strong>in</strong>deverwaltung verschiedene Informationsmöglichkeiten<br />

und Serviceleistungen an. Bitte nutzen Sie die<br />

folgenden Angebote, damit das Verfahren zur Zufriedenheit aller<br />

Beteiligten durchgeführt werden kann.


Telefonhotl<strong>in</strong>e: 07324 / 955 – 1550 oder – 1555<br />

Die Telefonhotl<strong>in</strong>e ist geschaltet von:<br />

Montag, 29.11.2010 bis Freitag, 17.12.2010<br />

während der regulären Dienstzeiten.<br />

Die Telefonhotl<strong>in</strong>e bietet die Möglichkeit zur schnellen und e<strong>in</strong>fachen<br />

Unterstützung bei offenen Fragen zum Fragebogen und der<br />

gesplitteten Abwassergebühr.<br />

Bürgersprechstunden:<br />

In den Bürgersprechstunden besteht Gelegenheit sich bei der<br />

Bearbeitung des Fragebogens unterstützen zu lassen und Fragen<br />

zu klären. Die Bürgersprechstunden f<strong>in</strong>den jeweils im Kle<strong>in</strong>en<br />

Sitzungssaal/Trauzimmer des Rathauses statt.<br />

Mittwoch 08.12.2010, von 16 – 18 Uhr<br />

Freitag 10.12.2010, von 13 – 20 Uhr<br />

Samstag 11.12.2010, von 09 – 13 Uhr<br />

Sie wünschen weitere Informationen?<br />

Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.<br />

<strong>Stadt</strong> Herbrecht<strong>in</strong>gen<br />

Lange Straße 58<br />

89542 Herbrecht<strong>in</strong>gen<br />

Telefon: 07324 / 955 – 2305<br />

t.schneider@herbrecht<strong>in</strong>gen.de

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