Gesplittete Abwassergebühren in Herbrechtingen - Stadt ...
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<strong>Gesplittete</strong> <strong>Abwassergebühren</strong><br />
<strong>in</strong> Herbrecht<strong>in</strong>gen.
Was ist die gesplittete Abwassergebühr?<br />
Bisher wurde die Abrechnung der Gebühren für die Beseitigung<br />
des Abwassers nach dem so genannten Frischwassermaßstab<br />
durchgeführt. Dabei wird unterstellt, dass die relative Menge des<br />
Abwassers <strong>in</strong> etwa der bezogenen Frischwassermenge entspricht.<br />
In die Abwasserkanäle fließt jedoch nicht nur Wasser,<br />
das als Tr<strong>in</strong>kwasser bezogen wird, sondern auch Niederschlagswasser,<br />
das von Dächern und befestigten Flächen <strong>in</strong>s Kanalnetz<br />
gelangt. Die hierfür entstehenden Beseitigungskosten wurden<br />
bisher unter den Beziehern von Frischwasser ebenfalls nach der<br />
bezogenen Wassermenge verteilt. Damit spielte es für die Höhe<br />
der Gebühren ke<strong>in</strong>e Rolle, wie viel Niederschlagswasser tatsächlich<br />
vom e<strong>in</strong>zelnen Grundstück e<strong>in</strong>geleitet wurde.<br />
Die gesplittete Abwassergebühr sorgt hier für e<strong>in</strong>e gerechtere<br />
Kostenverteilung. Die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung<br />
werden dabei wie bisher nach der Menge des bezogenen<br />
Frischwassers verteilt, die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung<br />
dagegen nach den versiegelten Flächen, von denen<br />
Niederschlagswasser <strong>in</strong> die öffentliche Abwasserbeseitigung gelangt.<br />
Bisheriger Gesamt- Künftiger<br />
Verteilungs- kosten Verteilungs-<br />
maßstab maßstab<br />
Frischwasser<br />
Niederschlagswasser
Warum wird die gesplittete<br />
Abwassergebühr e<strong>in</strong>geführt?<br />
Die neueste Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs<br />
Baden-Württemberg lehnt den<br />
re<strong>in</strong>en Frischwassermaßstab ab. Dies macht<br />
zw<strong>in</strong>gend die Neuberechnung der Gebühren für<br />
die Abwasserbeseitigung nach e<strong>in</strong>em<br />
gesplitteten Gebührenmaßstab erforderlich.<br />
Was s<strong>in</strong>d die Folgen der E<strong>in</strong>führung?<br />
Um e<strong>in</strong>em Vorurteil gleich von vornhere<strong>in</strong> zu begegnen: Es handelt<br />
sich nicht um zusätzliche Gebühren oder um e<strong>in</strong>e versteckte<br />
Gebührenerhöhung, sondern um e<strong>in</strong>e andere Art der Aufteilung<br />
der auch bisher schon erhobenen Gebühren.<br />
Die Folge e<strong>in</strong>er „Gebührenumverteilung“ ist, dass manche nun<br />
mehr und andere weniger zahlen müssen als bisher. Vere<strong>in</strong>facht<br />
kann man sagen:<br />
Wer tendenziell e<strong>in</strong>en hohen Wasserverbrauch und gleichzeitig<br />
wenig befestigte Fläche hat, von der Niederschlagswasser <strong>in</strong> den<br />
Kanal e<strong>in</strong>geleitet wird, der wird <strong>in</strong> Zukunft eher weniger zahlen;<br />
umgekehrt wird derjenige, der wenig Wasser verbraucht aber viel<br />
befestigte Fläche se<strong>in</strong> Eigen nennt, eher mehr zu bezahlen haben.<br />
Durch die E<strong>in</strong>führung des sog. Verursacherpr<strong>in</strong>zips wird e<strong>in</strong> höheres<br />
Maß an Gebührengerechtigkeit erlangt. Jeder zahlt für das<br />
Abwasser, das er <strong>in</strong> die öffentliche Kanalisation e<strong>in</strong>leitet.<br />
Konkret heißt das: Die Schmutzwassergebühr je Kubikmeter<br />
Frischwasserbezug wird für jedermann ger<strong>in</strong>ger. Sie wird künftig<br />
ergänzt durch e<strong>in</strong>e Gebühr je Quadratmeter befestigter Fläche,<br />
von der Niederschlagswasser <strong>in</strong> die öffentlichen Abwasseranlagen<br />
gelangt.
Was s<strong>in</strong>d relevante befestigte Flächen?<br />
Relevante befestigte bzw. versiegelte Flächen im S<strong>in</strong>ne des Verfahrens<br />
s<strong>in</strong>d alle die Flächen, von denen Niederschlagswasser<br />
direkt oder <strong>in</strong>direkt <strong>in</strong> die öffentlichen Abwasseranlagen e<strong>in</strong>geleitet<br />
wird.<br />
Im Wesentlichen s<strong>in</strong>d das Dächer und Verkehrs- oder Hofflächen,<br />
es können aber auch Terrassen, Treppen und Wege se<strong>in</strong>.<br />
Zwei Aspekte s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Beurteilung e<strong>in</strong>er Fläche von entscheidender<br />
Bedeutung:<br />
Zum e<strong>in</strong>en: Kann die Fläche das Niederschlagswasser selber<br />
aufnehmen (z.B. Rasenfläche) oder ist die Fläche so versiegelt<br />
(z.B. Asphaltfläche), dass das Wasser durch die Fläche nicht<br />
aufgenommen werden kann, sondern abgeleitet wird.<br />
Zum anderen: Leitet die Fläche das Niederschlagswasser direkt<br />
oder <strong>in</strong>direkt <strong>in</strong> die Kanalisation.<br />
Beispiel 1: E<strong>in</strong>e Terrasse h<strong>in</strong>ter dem Haus, die zur Gartenfläche<br />
h<strong>in</strong> geneigt ist, ist zwar versiegelt, leitet aber das anfallende Niederschlagswasser<br />
auf die unversiegelte Rasenfläche. Damit ist<br />
diese Fläche nicht gebührenrelevant.<br />
Beispiel 2: E<strong>in</strong>e Zufahrt zur Garage, die zur Straße h<strong>in</strong> geneigt<br />
ist, ist versiegelt und leitet das anfallende Niederschlagswasser<br />
auf die Straße und von dort <strong>in</strong> die Kanalisation. Diese Fläche ist<br />
gebührenrelevant.
Zisternen und Versiegelungsgrade<br />
Versiegelungsgrade<br />
Die versiegelten Teilflächen werden mit e<strong>in</strong>em Faktor multipliziert,<br />
der unter Berücksichtigung des Grades der Wasserdurchlässigkeit<br />
für die e<strong>in</strong>zelnen Versiegelungsarten festgesetzt wurde.<br />
Der Faktor 0,9 gilt für vollständig versiegelte Flächen. Dies s<strong>in</strong>d<br />
z.B. Dachflächen, Asphalt, Bitumen, fugenlose Plattenbeläge.<br />
Standard-Dachdeckung Fugenloser Belag,<br />
z.B. Asphalt oder Beton<br />
Terrassenfliesen, verfugt<br />
Der Faktor 0,6 gilt für stark versiegelte Flächen. Dies s<strong>in</strong>d z. B.<br />
Pflaster, Platten, Verbundste<strong>in</strong>e, Rasenfugenpflaster<br />
Beton-Pflaster<br />
mit Splittfuge<br />
Betonformste<strong>in</strong>e<br />
mit Splittfuge<br />
Granit-Kle<strong>in</strong>pflaster<br />
mit Splittfuge
Der Faktor 0,3 gilt für wenig versiegelte Flächen. Dies s<strong>in</strong>d z.B.<br />
Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengitterste<strong>in</strong>e, Porenpflaster,<br />
Gründächer<br />
Gründach mit Schicht-<br />
dicke über 12 cm<br />
Rasengitterste<strong>in</strong> Kies, Schotter<br />
Für versiegelte Teilflächen anderer Art gilt der Faktor derjenigen<br />
Versiegelungsart, die der vorliegenden Versiegelung <strong>in</strong> Abhängigkeit<br />
vom Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten kommt.<br />
Regelung bei gedrosseltem Ablauf<br />
Flächen, von denen Niederschlagswasser über e<strong>in</strong>e Sickermulde<br />
mit gedrosseltem Ablauf oder mit Notüberlauf den öffentlichen<br />
Abwasseranlagen zugeführt wird, werden im Rahmen der Gebührenbemessung<br />
mit dem Faktor 0,1 multipliziert.<br />
Flächen, von denen Niederschlagswasser über Regenrückhaltebecken<br />
gedrosselt den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt<br />
wird, werden im Rahmen der Gebührenbemessung mit dem Faktor<br />
0,6 multipliziert. Die Drosselung muss den Vorgaben der wasserrechtlichen<br />
Genehmigung entsprechen.<br />
Zisternenregelung<br />
Für den Fall, dass das von befestigten<br />
Flächen abfließende Niederschlagswasser<br />
<strong>in</strong> Zisternen oder Brauchwasseranlagen<br />
gesammelt wird, gelten besondere Regeln:
Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf angeschlossen s<strong>in</strong>d,<br />
bleiben im Rahmen der Gebührenbemessung unberücksichtigt.<br />
Flächen, die an Zisternen mit Regenwassernutzung zur<br />
Gartenbewässerung angeschlossen s<strong>in</strong>d, werden um 8 m² je m³<br />
Fassungsvolumen reduziert.<br />
Flächen, die an Zisternen mit Regenwassernutzung im Haushalt<br />
oder Betrieb angeschlossen s<strong>in</strong>d, werden um 15 m² je m³ Fassungsvolumen<br />
reduziert.<br />
H<strong>in</strong>weis: Unter e<strong>in</strong>er Zisterne im S<strong>in</strong>ne dieses Verfahren wird e<strong>in</strong><br />
fest <strong>in</strong>stalliertes und mit dem Boden verbundenes Behältnis mit<br />
e<strong>in</strong>em Fassungsvolumen von m<strong>in</strong>destens 1 m³ zur Aufnahme<br />
von Regenwasser verstanden, welches für den Gebrauch auf<br />
dem selben Flurstück zur Gartenbewässerung oder Brauchwassernutzung<br />
vorgesehen ist.<br />
Daher f<strong>in</strong>det die kle<strong>in</strong>e, variable Regentonne<br />
ke<strong>in</strong>e Berücksichtigung bei der<br />
Zisternenregelung.<br />
Der Ablauf des Verfahrens<br />
Die E<strong>in</strong>führung gesplitteter <strong>Abwassergebühren</strong> setzt die Ermittlung<br />
aller versiegelten Grundstücksflächen im Geme<strong>in</strong>degebiet<br />
voraus. Hierzu ist Ihre Mitarbeit notwendig – daher wird Ihnen e<strong>in</strong><br />
Bürgerfragebogen zugehen, <strong>in</strong> dem Sie bitte Ihre versiegelten<br />
Flächen angeben. E<strong>in</strong>e genaue Anleitung, wie der Fragebogen<br />
auszufüllen ist, wird dem Fragebogen beigelegt.<br />
Zusätzlich bietet die Geme<strong>in</strong>deverwaltung verschiedene Informationsmöglichkeiten<br />
und Serviceleistungen an. Bitte nutzen Sie die<br />
folgenden Angebote, damit das Verfahren zur Zufriedenheit aller<br />
Beteiligten durchgeführt werden kann.
Telefonhotl<strong>in</strong>e: 07324 / 955 – 1550 oder – 1555<br />
Die Telefonhotl<strong>in</strong>e ist geschaltet von:<br />
Montag, 29.11.2010 bis Freitag, 17.12.2010<br />
während der regulären Dienstzeiten.<br />
Die Telefonhotl<strong>in</strong>e bietet die Möglichkeit zur schnellen und e<strong>in</strong>fachen<br />
Unterstützung bei offenen Fragen zum Fragebogen und der<br />
gesplitteten Abwassergebühr.<br />
Bürgersprechstunden:<br />
In den Bürgersprechstunden besteht Gelegenheit sich bei der<br />
Bearbeitung des Fragebogens unterstützen zu lassen und Fragen<br />
zu klären. Die Bürgersprechstunden f<strong>in</strong>den jeweils im Kle<strong>in</strong>en<br />
Sitzungssaal/Trauzimmer des Rathauses statt.<br />
Mittwoch 08.12.2010, von 16 – 18 Uhr<br />
Freitag 10.12.2010, von 13 – 20 Uhr<br />
Samstag 11.12.2010, von 09 – 13 Uhr<br />
Sie wünschen weitere Informationen?<br />
Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.<br />
<strong>Stadt</strong> Herbrecht<strong>in</strong>gen<br />
Lange Straße 58<br />
89542 Herbrecht<strong>in</strong>gen<br />
Telefon: 07324 / 955 – 2305<br />
t.schneider@herbrecht<strong>in</strong>gen.de