1. 20091116_Widmung_Stichstrasse_Bahnhof.pdf - Hemer

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Amtliche Bekanntmachung Allgemeinverfügung zur Benennung und Widmung einer Straße in Hemer Auf Grund der §§ 1 und 14 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV NW S. 528) hat die Stadt Hemer in Ausführung des Ratsbeschlusses vom 22.09.2009 heute eine Allgemeinverfügung gemäß § 35 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG. NRW) vom 21. Dezember 1976 (GV. NW. S. 438) in der seit dem 14. Juli 1999 geltenden Fassung erlassen. Damit wird folgendes verfügt: 1. Die im Übersichtsplan gekennzeichnete Planstraße A, von der Einmündung in die Bahnhofstraße bis zur Einmündung in den Parkplatz an der Urbecker Straße erhält die Straßenbezeichnung „Bahnhofstraße“. 2. Die Stichstraße zwischen der Bahnhofstraße und dem Parkplatz an der Urbecker Straße wird gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) vom 23.09.1995 (GV.NRW S. 1028 / SGV NRW 91) in der zurzeit geltenden Fassung entsprechend dem anliegenden Übersichtsplan als Gemeindestraße (Anliegerstraße) für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Allgemeinverfügung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht und gilt zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung als bekannt gegeben. Die Verfügung kann ab sofort bei der Stadt Hemer, Amt für Planen, Bauen und Verkehr, Hademareplatz 44, Zimmer 602, 58675 Hemer, eingesehen werden. Ihre Rechte Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg, Jägerstr. 1, 59821 Arnsberg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Hemer, den 16.11.2009 Der Bürgermeister gez. Michael Esken

Amtliche<br />

Bekanntmachung<br />

Allgemeinverfügung<br />

zur Benennung und <strong>Widmung</strong> einer Straße<br />

in <strong>Hemer</strong><br />

Auf Grund der §§ 1 und 14 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden in<br />

der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV NW S. 528) hat die Stadt <strong>Hemer</strong> in<br />

Ausführung des Ratsbeschlusses vom 22.09.2009 heute eine Allgemeinverfügung gemäß § 35<br />

des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG. NRW) vom 2<strong>1.</strong><br />

Dezember 1976 (GV. NW. S. 438) in der seit dem 14. Juli 1999 geltenden Fassung erlassen.<br />

Damit wird folgendes verfügt:<br />

<strong>1.</strong> Die im Übersichtsplan gekennzeichnete Planstraße A, von der Einmündung in die <strong>Bahnhof</strong>straße<br />

bis zur Einmündung in den Parkplatz an der Urbecker Straße erhält die Straßenbezeichnung<br />

„<strong>Bahnhof</strong>straße“.<br />

2. Die Stichstraße zwischen der <strong>Bahnhof</strong>straße und dem Parkplatz an der Urbecker Straße wird<br />

gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)<br />

vom 23.09.1995 (GV.NRW S. 1028 / SGV NRW 91) in der zurzeit geltenden Fassung entsprechend<br />

dem anliegenden Übersichtsplan als Gemeindestraße (Anliegerstraße) für den öffentlichen<br />

Verkehr gewidmet.<br />

Die Allgemeinverfügung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht und gilt zwei Wochen nach dieser<br />

Bekanntmachung als bekannt gegeben. Die Verfügung kann ab sofort bei der Stadt <strong>Hemer</strong>,<br />

Amt für Planen, Bauen und Verkehr, Hademareplatz 44, Zimmer 602, 58675 <strong>Hemer</strong>, eingesehen<br />

werden.<br />

Ihre Rechte<br />

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim<br />

Verwaltungsgericht Arnsberg, Jägerstr. 1, 59821 Arnsberg schriftlich oder zur Niederschrift des<br />

Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten<br />

und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten.<br />

Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene<br />

Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.<br />

Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte,<br />

so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.<br />

<strong>Hemer</strong>, den 16.1<strong>1.</strong>2009<br />

Der Bürgermeister<br />

gez.<br />

Michael Esken


B<br />

U<br />

S<br />

B<br />

U<br />

S<br />

Bo<br />

21<strong>1.</strong>99<br />

Parkplatz<br />

Parkplatz<br />

2 x Pfosten<br />

Spielplatz<br />

(Skatebordbahn)<br />

Planstraße A<br />

Übersichtsplan zur <strong>Widmung</strong>

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