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Schalltechnische Untersuchung - Hemer

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Bericht Nr. 2144.1/01<br />

Seite 9 von 31<br />

Der Beurteilungspegel Lr von einer Straße ist dann:<br />

mit<br />

Lr Lm<br />

K<br />

Lm Mittelungspegel einer Straße<br />

K Zuschlag für erhöhte Störwirkungen von lichtzeichengeregelten<br />

Kreuzungen und Einmündungen<br />

Im vorliegenden Fall werden die schalltechnischen Berechnungen für folgende Immissionshöhen<br />

durchgeführt:<br />

Erdgeschoss (EG) 3,5 m über Gelände (ü. G.)<br />

Obergeschoss (OG) 6,5 m ü. G<br />

Dachgeschoss (DG) 9,5 m ü. G<br />

Die Immissionshöhen entsprechen bei einer Gebäudesockelhöhe von 0,5 m und einer<br />

Geschosshöhe von 3,0 m der Vorgabe in Kap. 2 der RLS-90, wonach als Immissionshöhe<br />

die Höhe der Geschossdecke des zu schützenden Raumes anzunehmen ist.<br />

Die Immissionspegel werden für die o. g. Immissionshöhen flächenhaft (Lärmkarten)<br />

und an den bestehenden und geplanten Gebäuden als Fassadenpegel ausgewiesen.<br />

Das Rechenraster beträgt 1,0 m x 1,0 m.<br />

Bei den richtlinienkonformen Ausbreitungsrechnungen wird für jeden Immissionspunkt<br />

eine die Schallausbreitung fördernde Mitwind- und Temperaturinversions-Situation berücksichtigt.<br />

Die Lärmberechnung erfolgt mit Hilfe des Computerprogramms Cadna/A /9/, das auch<br />

die Unterteilung der Fahrstreifen in die erforderlichen Teilstücke vornimmt.

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