Schalltechnische Untersuchung - Hemer
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Bericht Nr. 2144.1/01<br />
Seite 9 von 31<br />
Der Beurteilungspegel Lr von einer Straße ist dann:<br />
mit<br />
Lr Lm<br />
K<br />
Lm Mittelungspegel einer Straße<br />
K Zuschlag für erhöhte Störwirkungen von lichtzeichengeregelten<br />
Kreuzungen und Einmündungen<br />
Im vorliegenden Fall werden die schalltechnischen Berechnungen für folgende Immissionshöhen<br />
durchgeführt:<br />
Erdgeschoss (EG) 3,5 m über Gelände (ü. G.)<br />
Obergeschoss (OG) 6,5 m ü. G<br />
Dachgeschoss (DG) 9,5 m ü. G<br />
Die Immissionshöhen entsprechen bei einer Gebäudesockelhöhe von 0,5 m und einer<br />
Geschosshöhe von 3,0 m der Vorgabe in Kap. 2 der RLS-90, wonach als Immissionshöhe<br />
die Höhe der Geschossdecke des zu schützenden Raumes anzunehmen ist.<br />
Die Immissionspegel werden für die o. g. Immissionshöhen flächenhaft (Lärmkarten)<br />
und an den bestehenden und geplanten Gebäuden als Fassadenpegel ausgewiesen.<br />
Das Rechenraster beträgt 1,0 m x 1,0 m.<br />
Bei den richtlinienkonformen Ausbreitungsrechnungen wird für jeden Immissionspunkt<br />
eine die Schallausbreitung fördernde Mitwind- und Temperaturinversions-Situation berücksichtigt.<br />
Die Lärmberechnung erfolgt mit Hilfe des Computerprogramms Cadna/A /9/, das auch<br />
die Unterteilung der Fahrstreifen in die erforderlichen Teilstücke vornimmt.