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Geschäftsbericht 2005 / 2006 - Heiler Software AG

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Vorwort Die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> Konzernlagebericht Konzernabschluss Abschluss der <strong>AG</strong><br />

als Abschlussprüfer vorschlug, hatte die Ernst & Young<br />

<strong>AG</strong> dem Aufsichtsratsvorsitzenden schriftlich bestätigt,<br />

dass keine Umstände bestehen, die ihre Unabhängigkeit<br />

als Abschlussprüfer beeinträchtigen könnten.<br />

Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht<br />

der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> sowie der nach den International<br />

Financial Reporting Standards („IFRS“) aufgestellte<br />

Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das<br />

Geschäftsjahr <strong>2005</strong>/06 wurden durch die Ernst & Young<br />

<strong>AG</strong> geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk<br />

versehen. Der Abschlussprüfer hatte im<br />

Rahmen seiner Prüfungspflichten gemäß § 317 Abs. 4<br />

HGB ebenfalls zu beurteilen, ob der Vorstand die nach<br />

§ 91 Abs. 2 AktG gesetzlich geforderten Maßnahmen<br />

getroffen und insbesondere ein Überwachungssystem<br />

eingerichtet hat, damit Entwicklungen, die den Fortbestand<br />

der Gesellschaft gefährden könnten, frühzeitig<br />

erkannt werden. Dabei hat der Abschlussprüfer keine im<br />

Rahmen dieser Prüfung an den Aufsichtsrat zu berichtenden<br />

Vorgänge festgestellt.<br />

Der Vorstand hat einen Bericht über die Beziehungen zu<br />

verbundenen Unternehmen („Abhängigkeitsbericht“)<br />

für das Geschäftsjahr <strong>2005</strong>/06 erstellt. Darin erklärte<br />

er insbesondere, dass die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> bei den<br />

aufgeführten Rechtsgeschäften mit verbundenen Unternehmen<br />

– nach den Umständen, die ihr zum Zeitpunkt<br />

der Durchführung bekannt waren – eine angemessene<br />

Gegenleistung erhalten hat. Die Ernst & Young <strong>AG</strong> hat<br />

als Abschlussprüfer den Abhängigkeitsbericht geprüft und<br />

den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:<br />

„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung<br />

bestätigen wir, dass<br />

1.die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,<br />

2.bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die<br />

Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch<br />

war.“<br />

Die Jahres- und Konzernabschlussunterlagen inklusive des<br />

Abhängigkeitsberichts sowie die von dem Abschlussprüfer<br />

übersandten Prüfungsberichte wurden allen Mitgliedern<br />

des Aufsichtsrats rechtzeitig zugesendet, um so eine<br />

sorgfältige und gründliche Prüfung durch den Aufsichtsrat<br />

zu gewährleisten. Der Aufsichtsrat besprach in seiner<br />

Sitzung am 8. Dezember <strong>2006</strong> auf der Grundlage der<br />

ausgehändigten Prüfungsberichte ausführlich die ihm<br />

relevant erscheinenden Fragen mit dem anwesenden<br />

Abschlussprüfer, der seinerseits über den Verlauf der Prüfung<br />

sowie deren wesentlichen Ergebnisse berichtete. Der<br />

Aufsichtsrat hat nach dem abschließenden Ergebnis seiner<br />

eigenen Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses<br />

und der Lageberichte für die <strong>AG</strong> und den<br />

Konzern keine Einwendungen zu erheben und schließt<br />

sich den Prüfungsergebnissen der Ernst & Young <strong>AG</strong><br />

zustimmend an. Daraufhin hat der Aufsichtsrat den<br />

Jahresabschluss der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> sowie den Konzernabschluss<br />

für das Geschäftsjahr <strong>2005</strong>/06 gebilligt. Der<br />

Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt.<br />

Der Aufsichtsrat hat ferner den Bericht des Vorstands über<br />

die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und das<br />

Ergebnis der Prüfung dieses Berichts durch den Abschlussprüfer<br />

zur Kenntnis genommen, beide Berichte geprüft<br />

und beide Ergebnisse mit dem Vorstand und dem<br />

Abschlussprüfer besprochen. Dem Ergebnis der Prüfung<br />

des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer<br />

schließt sich der Aufsichtsrat an. Nach dem abschließenden<br />

Ergebnis der Erörterungen und der eigenen Prüfung<br />

des Abhängigkeitsberichts durch den Aufsichtsrat ist der<br />

Aufsichtsrat der Ansicht, dass die Feststellungen des<br />

Vorstands zutreffend sind und daher keine Einwendungen<br />

gegen die Erklärung des Vorstands am Ende des<br />

Berichts zu erheben sind.<br />

Der Aufsichtsrat bedankt sich sehr herzlich bei den<br />

Vorstandsmitgliedern und allen Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeitern der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> und der mit ihr<br />

verbundenen Unternehmen für ihr Engagement und die<br />

erfolgreiche Zusammenarbeit im Interesse des Unternehmens.<br />

Im Dezember <strong>2006</strong><br />

Klaus-Dieter Laidig<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

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