Geschäftsbericht 2005 / 2006 - Heiler Software AG
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Vorwort Die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> Konzernlagebericht Konzernabschluss Abschluss der <strong>AG</strong><br />
als Abschlussprüfer vorschlug, hatte die Ernst & Young<br />
<strong>AG</strong> dem Aufsichtsratsvorsitzenden schriftlich bestätigt,<br />
dass keine Umstände bestehen, die ihre Unabhängigkeit<br />
als Abschlussprüfer beeinträchtigen könnten.<br />
Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht<br />
der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> sowie der nach den International<br />
Financial Reporting Standards („IFRS“) aufgestellte<br />
Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das<br />
Geschäftsjahr <strong>2005</strong>/06 wurden durch die Ernst & Young<br />
<strong>AG</strong> geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk<br />
versehen. Der Abschlussprüfer hatte im<br />
Rahmen seiner Prüfungspflichten gemäß § 317 Abs. 4<br />
HGB ebenfalls zu beurteilen, ob der Vorstand die nach<br />
§ 91 Abs. 2 AktG gesetzlich geforderten Maßnahmen<br />
getroffen und insbesondere ein Überwachungssystem<br />
eingerichtet hat, damit Entwicklungen, die den Fortbestand<br />
der Gesellschaft gefährden könnten, frühzeitig<br />
erkannt werden. Dabei hat der Abschlussprüfer keine im<br />
Rahmen dieser Prüfung an den Aufsichtsrat zu berichtenden<br />
Vorgänge festgestellt.<br />
Der Vorstand hat einen Bericht über die Beziehungen zu<br />
verbundenen Unternehmen („Abhängigkeitsbericht“)<br />
für das Geschäftsjahr <strong>2005</strong>/06 erstellt. Darin erklärte<br />
er insbesondere, dass die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> bei den<br />
aufgeführten Rechtsgeschäften mit verbundenen Unternehmen<br />
– nach den Umständen, die ihr zum Zeitpunkt<br />
der Durchführung bekannt waren – eine angemessene<br />
Gegenleistung erhalten hat. Die Ernst & Young <strong>AG</strong> hat<br />
als Abschlussprüfer den Abhängigkeitsbericht geprüft und<br />
den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:<br />
„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung<br />
bestätigen wir, dass<br />
1.die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,<br />
2.bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die<br />
Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch<br />
war.“<br />
Die Jahres- und Konzernabschlussunterlagen inklusive des<br />
Abhängigkeitsberichts sowie die von dem Abschlussprüfer<br />
übersandten Prüfungsberichte wurden allen Mitgliedern<br />
des Aufsichtsrats rechtzeitig zugesendet, um so eine<br />
sorgfältige und gründliche Prüfung durch den Aufsichtsrat<br />
zu gewährleisten. Der Aufsichtsrat besprach in seiner<br />
Sitzung am 8. Dezember <strong>2006</strong> auf der Grundlage der<br />
ausgehändigten Prüfungsberichte ausführlich die ihm<br />
relevant erscheinenden Fragen mit dem anwesenden<br />
Abschlussprüfer, der seinerseits über den Verlauf der Prüfung<br />
sowie deren wesentlichen Ergebnisse berichtete. Der<br />
Aufsichtsrat hat nach dem abschließenden Ergebnis seiner<br />
eigenen Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses<br />
und der Lageberichte für die <strong>AG</strong> und den<br />
Konzern keine Einwendungen zu erheben und schließt<br />
sich den Prüfungsergebnissen der Ernst & Young <strong>AG</strong><br />
zustimmend an. Daraufhin hat der Aufsichtsrat den<br />
Jahresabschluss der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> sowie den Konzernabschluss<br />
für das Geschäftsjahr <strong>2005</strong>/06 gebilligt. Der<br />
Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt.<br />
Der Aufsichtsrat hat ferner den Bericht des Vorstands über<br />
die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und das<br />
Ergebnis der Prüfung dieses Berichts durch den Abschlussprüfer<br />
zur Kenntnis genommen, beide Berichte geprüft<br />
und beide Ergebnisse mit dem Vorstand und dem<br />
Abschlussprüfer besprochen. Dem Ergebnis der Prüfung<br />
des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer<br />
schließt sich der Aufsichtsrat an. Nach dem abschließenden<br />
Ergebnis der Erörterungen und der eigenen Prüfung<br />
des Abhängigkeitsberichts durch den Aufsichtsrat ist der<br />
Aufsichtsrat der Ansicht, dass die Feststellungen des<br />
Vorstands zutreffend sind und daher keine Einwendungen<br />
gegen die Erklärung des Vorstands am Ende des<br />
Berichts zu erheben sind.<br />
Der Aufsichtsrat bedankt sich sehr herzlich bei den<br />
Vorstandsmitgliedern und allen Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeitern der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> und der mit ihr<br />
verbundenen Unternehmen für ihr Engagement und die<br />
erfolgreiche Zusammenarbeit im Interesse des Unternehmens.<br />
Im Dezember <strong>2006</strong><br />
Klaus-Dieter Laidig<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
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