Geschäftsbericht 2005 / 2006 - Heiler Software AG
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Konzernabschluss<br />
Nahestehende Personen<br />
Nach IAS 24 (Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen) müssen Personen oder<br />
Unternehmen, welche den <strong>Heiler</strong>-Konzern beherrschen oder von ihm beherrscht werden, angegeben werden, soweit<br />
sie nicht bereits als konsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> einbezogen werden.<br />
Beherrschung liegt hierbei vor, wenn ein Aktionär mehr als die Hälfte der Stimmrechte an der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> hält<br />
oder kraft Satzungsbestimmungen oder vertraglicher Vereinbarungen die Möglichkeit besitzt, die Finanz- und<br />
Geschäftspolitik des Managements der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> zu steuern.<br />
Darüber hinaus erstreckt sich die Angabepflicht nach IAS 24 auf Geschäfte mit assoziierten Unternehmen sowie<br />
Geschäfte mit Personen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik des <strong>Heiler</strong>-Konzerns<br />
ausüben, einschließlich naher Familienangehöriger oder zwischengeschalteter Unternehmen. Ein maßgeblicher<br />
Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik des <strong>Heiler</strong>-Konzerns kann hierbei auf einem Anteilsbesitz an der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong><br />
<strong>AG</strong> von 20% oder mehr, einem Sitz im Aufsichtsrat oder Vorstand der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> oder einer anderen<br />
Schlüsselposition beruhen.<br />
Das Unternehmen erhielt im Geschäftsjahr <strong>2005</strong>/06 von einem nahestehenden Unternehmen Rechnungen für Werbemaßnahmen<br />
in Höhe von EUR 73.677 (Vorjahr: EUR 101.280) und nahm Beratungs- und Rechtsberatungsgebühren<br />
von einem nahestehenden Unternehmen in Höhe von EUR 40.000 (Vorjahr: EUR 15.000) in Anspruch. Bezüglich<br />
der Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen verweisen wir auf unsere Ausführung hinsichtlich der<br />
Pensionsverpflichtung bei den Angaben zu den Organen der Gesellschaft.<br />
Haftungsverhältnisse<br />
Zum Bilanzstichtag 30. September <strong>2006</strong> bestehen bei der Gesellschaft keine Haftungsverhältnisse.<br />
Finanzielle Verpflichtungen aus Mietleasingverträgen („Operating Lease“)<br />
Der <strong>Heiler</strong>-Konzern mietet bzw. least seine Geschäftsräume und verschiedene Gegenstände der Betriebs- und<br />
Geschäftsausstattung im Rahmen von Mietleasingverträgen. Die künftigen Mindestzahlungen bis zum ersten möglichen<br />
Kündigungstermin setzen sich zum 30. September <strong>2006</strong> wie folgt zusammen:<br />
(in EUR) per 30.09.<strong>2006</strong> per 30.09.<strong>2005</strong><br />
Fällig innerhalb eines Jahres 494.221 421.544<br />
Fällig zwischen einem und fünf Jahren 583.753 547.425<br />
Fällig nach mehr als fünf Jahren 0 4.194<br />
1.077.974 973.163<br />
Die Miet- und Leasingaufwendungen betrugen im Geschäftsjahr <strong>2005</strong>/06 EUR 532.605 (Vorjahr: EUR 558.064).<br />
Zum 30. September <strong>2006</strong> beläuft sich die Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen (Zahlungseingänge), die<br />
aufgrund von unkündbaren Untervermietverhältnissen erwartet wird, auf EUR 32.254 (Vorjahr: EUR 10.240).