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Geschäftsbericht 2005 / 2006 - Heiler Software AG

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Konzernabschluss<br />

Danach werden finanzielle Vermögenswerte mit festgelegten oder bestimmbaren Zahlungen und festen Laufzeiten,<br />

die ein Unternehmen bis Endfälligkeit zu halten beabsichtigt und halten kann, ausgenommen nach IAS 39 vom Unternehmen<br />

ausgereichte Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen klassifiziert.<br />

Finanzielle Vermögenswerte, die hauptsächlich erworben wurden, um einen Gewinn aus der kurzfristigen Wertentwicklung<br />

zu erzielen, werden als zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Alle sonstigen<br />

finanziellen Vermögenswerte, ausgenommen nach IAS 39 vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen,<br />

werden als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte eingestuft. Bei dem erstmaligen Ansatz von finanziellen<br />

Vermögenswerten werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von Finanzinvestitionen,<br />

für die keine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt, werden darüber hinaus Transaktionskosten<br />

einbezogen, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind. Der <strong>Heiler</strong>-Konzern<br />

legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest und überprüft diese Zuordnung<br />

am Ende eines jeden Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist.<br />

Bei <strong>Heiler</strong> sind alle finanziellen Vermögenswerte entweder als „vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen“<br />

oder als „zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ eingestuft. Ist die Realisierung dieser Vermögenswerte<br />

innerhalb von einem Jahr ab dem Bilanzstichtag beabsichtigt, werden sie als kurzfristige Vermögenswerte<br />

ausgewiesen. Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag bilanziert.<br />

Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen,<br />

die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen werden zu<br />

ihren fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Gewinne und Verluste<br />

werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht werden, wertgemindert sind oder<br />

amortisiert werden. Gibt es einen objektiven Hinweis, dass eine Wertminderung eingetreten ist, ergibt sich die Höhe<br />

des Verlustes als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen<br />

Cash-flows (mit Ausnahme künftiger, noch nicht eingetretener Kreditausfälle), abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz<br />

des finanziellen Vermögenswerts (d. h. dem bei erstmaligen Ansatz ermittelten Zinssatz). Der Buchwert des<br />

Vermögenswerts ist entweder direkt oder unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos zu reduzieren. Der Verlustbetrag<br />

ist ergebniswirksam zu erfassen. Der <strong>Heiler</strong>-Konzern stellt zunächst fest, ob ein objektiver Hinweis auf Wertminderung<br />

bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen bedeutsam sind, und bei finanziellen Vermögenswerten,<br />

die für sich gesehen nicht bedeutsam sind, individuell oder gemeinsam besteht. Wird festgestellt, dass für<br />

einen einzeln untersuchten finanziellen Vermögenswert, sei er bedeutsam oder nicht, kein objektiver Hinweis auf Wertminderung<br />

besteht, wird der Vermögenswert in eine Gruppe finanzieller Vermögenswerte mit vergleichbaren Ausfallrisikoprofilen<br />

aufgenommen und gemeinsam auf Wertminderung untersucht. Vermögenswerte, die einzeln auf Wertminderung<br />

untersucht werden und für die eine Wertberichtigung neu bzw. weiterhin erfasst wird, werden nicht in<br />

eine gemeinsame Wertminderungsbeurteilung einbezogen. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der<br />

folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung<br />

aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Eine<br />

anschließende Wertaufholung wird ergebniswirksam erfasst, soweit der Buchwert des Vermögenswerts zum Zeitpunkt<br />

der Wertaufholung nicht die fortgeführten Anschaffungskosten übersteigt.<br />

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind jene nicht derivativen finanziellen Vermögenswerte, die<br />

als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert sind und nicht in eine der drei anderen Kategorien eingestuft sind. Nach dem<br />

erstmaligen Ansatz werden zur Veräußerung gehaltene finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert<br />

bewertet, wobei unrealisierte Gewinne oder Verluste in einer separaten Position des Eigenkapitals („Gewinnrücklagen“)<br />

erfasst werden. Zu dem Zeitpunkt, an dem die Finanzinvestition ausgebucht wird, wird der zuvor im Eigenkapital<br />

erfasste kumulierte unrealisierte Gewinn oder Verlust erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung<br />

erfasst. Der <strong>Heiler</strong>-Konzern hält nur Finanzinvestitionen, die auf organisierten Märkten gehandelt werden. Der beizulegende<br />

Zeitwert dieser Finanzinvestitionen wird durch Bezugnahme auf den an der Börse notierten Geldkurs am<br />

Bilanzstichtag ermittelt.

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