Geschäftsbericht 2005 / 2006 - Heiler Software AG
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Konzernabschluss<br />
Danach werden finanzielle Vermögenswerte mit festgelegten oder bestimmbaren Zahlungen und festen Laufzeiten,<br />
die ein Unternehmen bis Endfälligkeit zu halten beabsichtigt und halten kann, ausgenommen nach IAS 39 vom Unternehmen<br />
ausgereichte Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen klassifiziert.<br />
Finanzielle Vermögenswerte, die hauptsächlich erworben wurden, um einen Gewinn aus der kurzfristigen Wertentwicklung<br />
zu erzielen, werden als zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Alle sonstigen<br />
finanziellen Vermögenswerte, ausgenommen nach IAS 39 vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen,<br />
werden als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte eingestuft. Bei dem erstmaligen Ansatz von finanziellen<br />
Vermögenswerten werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von Finanzinvestitionen,<br />
für die keine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt, werden darüber hinaus Transaktionskosten<br />
einbezogen, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind. Der <strong>Heiler</strong>-Konzern<br />
legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest und überprüft diese Zuordnung<br />
am Ende eines jeden Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist.<br />
Bei <strong>Heiler</strong> sind alle finanziellen Vermögenswerte entweder als „vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen“<br />
oder als „zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ eingestuft. Ist die Realisierung dieser Vermögenswerte<br />
innerhalb von einem Jahr ab dem Bilanzstichtag beabsichtigt, werden sie als kurzfristige Vermögenswerte<br />
ausgewiesen. Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag bilanziert.<br />
Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen,<br />
die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen werden zu<br />
ihren fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Gewinne und Verluste<br />
werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht werden, wertgemindert sind oder<br />
amortisiert werden. Gibt es einen objektiven Hinweis, dass eine Wertminderung eingetreten ist, ergibt sich die Höhe<br />
des Verlustes als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen<br />
Cash-flows (mit Ausnahme künftiger, noch nicht eingetretener Kreditausfälle), abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz<br />
des finanziellen Vermögenswerts (d. h. dem bei erstmaligen Ansatz ermittelten Zinssatz). Der Buchwert des<br />
Vermögenswerts ist entweder direkt oder unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos zu reduzieren. Der Verlustbetrag<br />
ist ergebniswirksam zu erfassen. Der <strong>Heiler</strong>-Konzern stellt zunächst fest, ob ein objektiver Hinweis auf Wertminderung<br />
bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen bedeutsam sind, und bei finanziellen Vermögenswerten,<br />
die für sich gesehen nicht bedeutsam sind, individuell oder gemeinsam besteht. Wird festgestellt, dass für<br />
einen einzeln untersuchten finanziellen Vermögenswert, sei er bedeutsam oder nicht, kein objektiver Hinweis auf Wertminderung<br />
besteht, wird der Vermögenswert in eine Gruppe finanzieller Vermögenswerte mit vergleichbaren Ausfallrisikoprofilen<br />
aufgenommen und gemeinsam auf Wertminderung untersucht. Vermögenswerte, die einzeln auf Wertminderung<br />
untersucht werden und für die eine Wertberichtigung neu bzw. weiterhin erfasst wird, werden nicht in<br />
eine gemeinsame Wertminderungsbeurteilung einbezogen. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der<br />
folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung<br />
aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Eine<br />
anschließende Wertaufholung wird ergebniswirksam erfasst, soweit der Buchwert des Vermögenswerts zum Zeitpunkt<br />
der Wertaufholung nicht die fortgeführten Anschaffungskosten übersteigt.<br />
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind jene nicht derivativen finanziellen Vermögenswerte, die<br />
als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert sind und nicht in eine der drei anderen Kategorien eingestuft sind. Nach dem<br />
erstmaligen Ansatz werden zur Veräußerung gehaltene finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert<br />
bewertet, wobei unrealisierte Gewinne oder Verluste in einer separaten Position des Eigenkapitals („Gewinnrücklagen“)<br />
erfasst werden. Zu dem Zeitpunkt, an dem die Finanzinvestition ausgebucht wird, wird der zuvor im Eigenkapital<br />
erfasste kumulierte unrealisierte Gewinn oder Verlust erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung<br />
erfasst. Der <strong>Heiler</strong>-Konzern hält nur Finanzinvestitionen, die auf organisierten Märkten gehandelt werden. Der beizulegende<br />
Zeitwert dieser Finanzinvestitionen wird durch Bezugnahme auf den an der Börse notierten Geldkurs am<br />
Bilanzstichtag ermittelt.