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Geschäftsbericht 2005 / 2006 - Heiler Software AG

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30<br />

Konzernabschluss<br />

Die Auswirkungen der Änderungen gemäß IAS 39 haben in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das<br />

Geschäftsjahr 2004/05 die folgenden Anpassungen der Vorjahreszahlen nach sich gezogen:<br />

vor Änderung IAS 39 nach Änderung IAS 39<br />

(in EUR) 2004/05 2004/05<br />

Zinsergebnis<br />

Ergebnis aus Finanzinstrumenten, die zur<br />

384.286 240.160<br />

Veräußerung verfügbar sind 0 17.370<br />

Ergebnis vor Ertragsteuern -1.364.133 -1.490.889<br />

Steuern vom Einkommen und Ertrag -13.323 1.317<br />

Jahresfehlbetrag -1.377.456 -1.489.572<br />

Unverwässertes Ergebnis je Aktie -0,12 -0,14<br />

Verwässertes Ergebnis je Aktie -0,12 -0,14<br />

Umsatzerlöse<br />

Umsätze werden mit Erbringung der Leistung realisiert, wenn ein Preis vereinbart oder verlässlich bestimmt werden kann<br />

und von dessen Bezahlung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgegangen werden kann.<br />

Zinserträge<br />

Zinserträge werden erst als Ertrag erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen der wirtschaftliche Nutzen<br />

zufließt und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann.<br />

Forschungs- und Entwicklungskosten<br />

Nach IAS 38 (Immaterielle Vermögenswerte) sind Forschungskosten nicht und Entwicklungskosten nur bei Vorliegen<br />

bestimmter, genau bezeichneter Voraussetzungen aktivierungspflichtig. Eine Aktivierung ist demnach immer dann<br />

erforderlich, wenn die Entwicklungstätigkeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu künftigen Finanzmittelzuflüssen<br />

führt, die über die normalen Kosten hinaus auch die entsprechenden Entwicklungskosten abdecken. Zusätzlich müssen<br />

hinsichtlich des Entwicklungsprojekts und des zu entwickelnden Produktes oder Verfahrens verschiedene Kriterien<br />

kumulativ erfüllt sein.<br />

Ergebnis je Aktie<br />

Das Ergebnis je Aktie wird unter Anwendung des IAS 33 (Ergebnis je Aktie) ermittelt. Bei Vorliegen von Verwässerungseffekten<br />

sind zwei Kenngrößen für das Ergebnis je Aktie anzugeben. Bei der Kenngröße „unverwässertes Ergebnis<br />

je Aktie“ wird der Verwässerungseffekt nicht berücksichtigt; das Konzernergebnis wird durch die gewichtete durchschnittliche<br />

Zahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien dividiert. Die Kenngröße „verwässertes Ergebnis je Aktie“<br />

berücksichtigt nicht nur tatsächlich ausgegebene, sondern auch aufgrund von Optionsrechten erhältliche Aktien.<br />

Immaterielle Vermögenswerte<br />

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte wurden gemäß IAS 38 (Immaterielle Vermögenswerte) mit den<br />

Anschaffungskosten angesetzt. Bei immateriellen Vermögenswerten wurde beurteilt, ob die Nutzungsdauer jeweils<br />

begrenzt oder unbegrenzt ist. Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer wurden dabei<br />

mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwertes nicht identifiziert. Die immateriellen Vermögenswerte mit einer<br />

begrenzten Nutzungsdauer werden entsprechend ihrer Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Voraussichtlich dauernde<br />

Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, werden durch außerplanmäßige<br />

Abschreibungen berücksichtigt. Gemäß IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) werden solche Wertverluste<br />

(„Impairment“) an Hand von Vergleichen mit den diskontierten erwarteten zukünftigen Cash-flows der

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