Geschäftsbericht 2005 / 2006 - Heiler Software AG
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Konzernabschluss<br />
Der <strong>Heiler</strong>-Konzern hat die folgenden Standards und IFRIC Interpretationen, die bereits herausgegeben wurden, jedoch<br />
noch nicht in Kraft getreten sind, noch nicht vorzeitig angewendet. <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> beabsichtigt grundsätzlich, alle Standards<br />
zum Zeitpunkt der erstmaligen verpflichtenden Anwendung zu berücksichtigen.<br />
Von der EU im Rahmen des Komitologieverfahrens übernommene IFRS und IFRIC Interpretationen, die noch nicht in<br />
Kraft getreten sind:<br />
Änderungen von IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer): Die zusätzlichen Angabepflichten, die aus der Änderung des<br />
IAS 19 resultieren, wurden im Konzernabschluss nicht berücksichtigt. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am<br />
oder nach dem 1. Januar <strong>2006</strong> beginnen, anzuwenden.<br />
Änderungen von IAS 1 (Darstellung des Abschlusses): Die zusätzlichen Angabepflichten, die aus der Änderung des<br />
IAS 1 resultieren, wurden im Konzernabschluss nicht berücksichtigt. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am<br />
oder nach dem 1. Januar 2007 beginnen, anzuwenden.<br />
Änderungen von IAS 39 (Fair Value Option und Cash Flow Hedge Accounting): Die Änderungen sind für Geschäftsjahre,<br />
die am oder nach dem 1. Januar <strong>2006</strong> beginnen, anzuwenden. Die Geschäftsleitung hat die Analyse der Auswirkungen<br />
dieser Änderung zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses noch nicht abgeschlossen.<br />
Änderungen von IAS 39 und IFRS 4 (Financial Guarantee Contracts): Finanzielle Garantien fallen nach der Überarbeitung<br />
von IAS 39 und IFRS 4 allein in den Anwendungsbereich von IAS 39. Vorher unterlagen finanzielle Garantien je<br />
nach Ausgestaltung entweder dem Anwendungsbereich des IAS 39 oder des IFRS 4. Die Änderung ist für Geschäftsjahre,<br />
die am oder nach dem 1. Januar <strong>2006</strong> beginnen, anzuwenden. Die Geschäftsleitung hat die Analyse der Auswirkungen<br />
dieser Änderung zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses noch nicht abgeschlossen.<br />
IFRS 6 (Erkundung und Bewertung von mineralischen Ressourcen): Dieser Standard findet auf die Geschäftstätigkeit<br />
des <strong>Heiler</strong>-Konzerns keine Anwendung.<br />
IFRS 7 (Finanzinstrumente: Angaben): IFRS 7 regelt die Angabepflichten über Finanzinstrumente sowohl von Industrieunternehmen<br />
als auch von Banken und ähnlichen Finanzinstitutionen. IFRS 7 ersetzt IAS 30 (Angaben im Abschluss<br />
von Banken und ähnlichen Finanzinstitutionen) sowie die in IAS 32 (Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung)<br />
enthaltenen Angabepflichten. IFRS 7 ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2007 beginnen.<br />
Die Geschäftsleitung hat die Analyse der Auswirkungen dieses Standards zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses<br />
noch nicht abgeschlossen.<br />
IFRIC 4 (Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält) und IFRIC 5 (Rechte auf Anteile an Fonds für<br />
Entsorgung, Wiederherstellung und Umweltsanierung): Diese Interpretationen sind erstmals für das am oder nach dem<br />
1. Januar <strong>2006</strong> beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. Sie haben voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen<br />
auf den Konzernabschluss.<br />
IFRIC 6 (Verpflichtungen aus Geschäftstätigkeit in einem bestimmten Markt – Entsorgung elektrischer und elektronischer<br />
Geräte): Diese Interpretation ist erstmals für das am oder nach dem 1. Dezember <strong>2006</strong> beginnende Geschäftsjahr<br />
anzuwenden. Sie hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.